Seminar

Urlaubsrecht im TVöD und TV-L

Erholungsurlaub Zusatzurlaub Urlaubsberechnung in besonderen Fällen Verfallsproblematik Urlaubsabgeltung Ergänzende gesetzliche und tarifliche Bestimmungen Aktuelle Rechtsprechung

Nach den Rechtsprechungen des EuGHs und BAGs der letzten Jahre, steht im Urlaubsrecht kein Stein mehr auf dem anderen. Beim Umgang mit den vielfältigen Urlaubsregelungen für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst stehen unter anderem folgende Fragestellungen im Vordergrund:

  • Wann verfällt Urlaub ganz oder teilweise im noch bestehenden Arbeitsverhältnis insb. bei Arbeitsunfähigkeit?

  • Welchen Urlaub erhalten Beschäftigte bei Wechsel von beispielsweise einer Fünf-Tage-Woche auf eine Drei-Tage-Woche?

  • Steht nach Elternzeit noch Urlaub für die Zeit davor zu? Wenn ja, in welchem Umfang?

  • Wann und ggf. für wie viele Jahre ist ein Urlaub abzugelten?

  • Wie berechnet sich eine Urlaubsabgeltung?

  • Wann verfällt der Anspruch auf Urlaubsabgeltung?

Der Anspruch auf Erholungs- und Zusatzurlaub sowie auf Arbeitsbefreiung erfährt im Spannungsfeld zwischen gesetzlichen und tariflichen Regelungen vielfache Ausprägungsmerkmale. Spezielle Vorschriften wie das Bundesurlaubsgesetz, das SGB IX und V oder das Bundeselterngeld und Bundeselternzeitgesetz  bringen die spezielle Würze in die tägliche Arbeit.
Wenn Urlaub gekürzt wird oder nicht mehr gewährt werden kann, weil er verfallen ist, ist es wichtig, den betroffenen Mitarbeiter:innen die Gründe hierfür nachvollziehbar zu kommunizieren.

Unser Seminar bietet Ihnen keine graue Rechtstheorie, sondern anschaulich präsentierte Fälle zu den Anspruchsgrundlagen und zur Berechnung sowie Übertragung von Urlaubszeiten für die Tarifbeschäftigten. Unser Experte verschafft Ihnen das notwendige Know-how und liefert Handlungsempfehlungen zur praktischen Umsetzung. 

Nach den Rechtsprechungen des EuGHs und BAGs der letzten Jahre, steht im Urlaubsrecht kein Stein mehr auf dem anderen. Beim Umgang mit den vielfältigen Urlaubsregelungen für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst stehen unter anderem folgende Fragestellungen im Vordergrund:

  • Wann verfällt Urlaub ganz oder teilweise im noch bestehenden Arbeitsverhältnis insb. bei Arbeitsunfähigkeit?

  • Welchen Urlaub erhalten Beschäftigte bei Wechsel von beispielsweise einer Fünf-Tage-Woche auf eine Drei-Tage-Woche?

  • Steht nach Elternzeit noch Urlaub für die Zeit davor zu? Wenn ja, in welchem Umfang?

  • Wann und ggf. für wie viele Jahre ist ein Urlaub abzugelten?

  • Wie berechnet sich eine Urlaubsabgeltung?

  • Wann verfällt der Anspruch auf Urlaubsabgeltung?

Der Anspruch auf Erholungs- und Zusatzurlaub sowie auf Arbeitsbefreiung erfährt im Spannungsfeld zwischen gesetzlichen und tariflichen Regelungen vielfache Ausprägungsmerkmale. Spezielle Vorschriften wie das Bundesurlaubsgesetz, das SGB IX und V oder das Bundeselterngeld und Bundeselternzeitgesetz  bringen die spezielle Würze in die tägliche Arbeit.
Wenn Urlaub gekürzt wird oder nicht mehr gewährt werden kann, weil er verfallen ist, ist es wichtig, den betroffenen Mitarbeiter:innen die Gründe hierfür nachvollziehbar zu kommunizieren.

 

Nach den Rechtsprechungen des EuGHs und BAGs der letzten Jahre, steht im Urlaubsrecht kein Stein mehr auf dem anderen. Beim Umgang mit den vielfältigen Urlaubsregelungen für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst stehen unter anderem folgende Fragestellungen im Vordergrund:

  • Wann verfällt Urlaub ganz oder teilweise im noch bestehenden Arbeitsverhältnis insb. bei Arbeitsunfähigkeit?

  • Welchen Urlaub erhalten Beschäftigte bei Wechsel von beispielsweise einer Fünf-Tage-Woche auf eine Drei-Tage-Woche?

  • Steht nach Elternzeit noch Urlaub für die Zeit davor zu? Wenn ja, in welchem Umfang?

  • Wann und ggf. für wie viele Jahre ist ein Urlaub abzugelten?

  • Wie berechnet sich eine Urlaubsabgeltung?

  • Wann verfällt der Anspruch auf Urlaubsabgeltung?

Der Anspruch auf Erholungs- und Zusatzurlaub sowie auf Arbeitsbefreiung erfährt im Spannungsfeld zwischen gesetzlichen und tariflichen Regelungen vielfache Ausprägungsmerkmale. Spezielle Vorschriften wie das Bundesurlaubsgesetz, das SGB IX und V oder das Bundeselterngeld und Bundeselternzeitgesetz  bringen die spezielle Würze in die tägliche Arbeit.
Wenn Urlaub gekürzt wird oder nicht mehr gewährt werden kann, weil er verfallen ist, ist es wichtig, den betroffenen Mitarbeiter:innen die Gründe hierfür nachvollziehbar zu kommunizieren.

 

Im Detail

Inhalt

Anspruchsarten

  • Erholungsurlaub

  • Zusatzurlaub

  • Arbeitsbefreiung

Gesetzliche Bestimmungen 

  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

  • § 208 SGB IX – Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

  • § 45 SGB V – Arbeitsbefreiung wegen schwerer Erkrankung des Kindes

Tarifliche Bestimmungen – Berechnung des Teilurlaubes, Änderung des Anspruchs im laufenden Jahr, Übertragbarkeit, Verfall 

  • §§ 26 ff TVöD/TV-L

  • Lösung der Konkurrenz zwischen tariflichen und gesetzlichen Regelungen, § 26 Abs. 2 TVöD/TV-L

Besondere Regelungen

  • Urlaubskürzung und Verfall nach Bundeselterngeld- und -elternzeitgesetz (BEEG)

  • Auswirkung einer Krankheit während des Urlaubs im In- oder Ausland

Aktuelle Rechtsprechung

  • Anspruch und Auswirkungen des ""Tirol""- und des ""Brandes""-Urteils des EuGH; insbesondere Höhe des Urlaubsentgelts nach Änderung der individuellen Arbeitszeit

  • Urlaubsanspruch im langjährigen ruhenden Arbeitsverhältnis (z.B. Befristete Erwerbsminderungsrente)

  • Verfall von Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit

  • Erforderlichkeit des Hinweises auf den drohenden Verfall von Urlaub

Urlaubsabgeltung

  • Anspruch

  • Berechnung, Fälligkeit und Ausschlussfrist

  • Aktuelle Rechtsprechung; insb. im Todesfall

  • Personalleiter:innen und Fachkräfte aus dem Personalbereich

  • Führungskräfte

  • Personalräte

  • Dienstplaner:innen

Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele, Seminarunterlagen

RD Diplom-Verwaltungswirt Wolfgang Mayrhofer
ist Hochschullehrer an einer Hochschule für den öffentlichen Dienst und langjähriger Referent und Spezialist für Tarifvertragsrecht.

1. Tag: 9.30 bis 17.30 Uhr

2. Tag: 8.30 bis 15.00 Uhr

Inhalt

Anspruchsarten

  • Erholungsurlaub

  • Zusatzurlaub

  • Arbeitsbefreiung

Gesetzliche Bestimmungen 

  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

  • § 208 SGB IX – Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

  • § 45 SGB V – Arbeitsbefreiung wegen schwerer Erkrankung des Kindes

Tarifliche Bestimmungen – Berechnung des Teilurlaubes, Änderung des Anspruchs im laufenden Jahr, Übertragbarkeit, Verfall 

  • §§ 26 ff TVöD/TV-L

  • Lösung der Konkurrenz zwischen tariflichen und gesetzlichen Regelungen, § 26 Abs. 2 TVöD/TV-L

Besondere Regelungen

  • Urlaubskürzung und Verfall nach Bundeselterngeld- und -elternzeitgesetz (BEEG)

  • Auswirkung einer Krankheit während des Urlaubs im In- oder Ausland

Aktuelle Rechtsprechung

  • Anspruch und Auswirkungen des ""Tirol""- und des ""Brandes""-Urteils des EuGH; insbesondere Höhe des Urlaubsentgelts nach Änderung der individuellen Arbeitszeit

  • Urlaubsanspruch im langjährigen ruhenden Arbeitsverhältnis (z.B. Befristete Erwerbsminderungsrente)

  • Verfall von Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit

  • Erforderlichkeit des Hinweises auf den drohenden Verfall von Urlaub

Urlaubsabgeltung

  • Anspruch

  • Berechnung, Fälligkeit und Ausschlussfrist

  • Aktuelle Rechtsprechung; insb. im Todesfall

Unser Seminar bietet Ihnen keine graue Rechtstheorie, sondern anschaulich präsentierte Fälle zu den Anspruchsgrundlagen und zur Berechnung sowie Übertragung von Urlaubszeiten für die Tarifbeschäftigten. Unser Experte verschafft Ihnen das notwendige Know-how und liefert Handlungsempfehlungen zur praktischen Umsetzung. 

  • Personalleiter:innen und Fachkräfte aus dem Personalbereich

  • Führungskräfte

  • Personalräte

  • Dienstplaner:innen

Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele, Seminarunterlagen

RD Diplom-Verwaltungswirt Wolfgang Mayrhofer
ist Hochschullehrer an einer Hochschule für den öffentlichen Dienst und langjähriger Referent und Spezialist für Tarifvertragsrecht.

1. Tag: 9.30 bis 17.30 Uhr

2. Tag: 8.30 bis 15.00 Uhr

Inhalt

Anspruchsarten

  • Erholungsurlaub

  • Zusatzurlaub

  • Arbeitsbefreiung

Gesetzliche Bestimmungen 

  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

  • § 208 SGB IX – Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

  • § 45 SGB V – Arbeitsbefreiung wegen schwerer Erkrankung des Kindes

Tarifliche Bestimmungen – Berechnung des Teilurlaubes, Änderung des Anspruchs im laufenden Jahr, Übertragbarkeit, Verfall 

  • §§ 26 ff TVöD/TV-L

  • Lösung der Konkurrenz zwischen tariflichen und gesetzlichen Regelungen, § 26 Abs. 2 TVöD/TV-L

Besondere Regelungen

  • Urlaubskürzung und Verfall nach Bundeselterngeld- und -elternzeitgesetz (BEEG)

  • Auswirkung einer Krankheit während des Urlaubs im In- oder Ausland

Aktuelle Rechtsprechung

  • Anspruch und Auswirkungen des ""Tirol""- und des ""Brandes""-Urteils des EuGH; insbesondere Höhe des Urlaubsentgelts nach Änderung der individuellen Arbeitszeit

  • Urlaubsanspruch im langjährigen ruhenden Arbeitsverhältnis (z.B. Befristete Erwerbsminderungsrente)

  • Verfall von Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit

  • Erforderlichkeit des Hinweises auf den drohenden Verfall von Urlaub

Urlaubsabgeltung

  • Anspruch

  • Berechnung, Fälligkeit und Ausschlussfrist

  • Aktuelle Rechtsprechung; insb. im Todesfall

Unser Seminar bietet Ihnen keine graue Rechtstheorie, sondern anschaulich präsentierte Fälle zu den Anspruchsgrundlagen und zur Berechnung sowie Übertragung von Urlaubszeiten für die Tarifbeschäftigten. Unser Experte verschafft Ihnen das notwendige Know-how und liefert Handlungsempfehlungen zur praktischen Umsetzung. 

  • Personalleiter:innen und Fachkräfte aus dem Personalbereich

  • Führungskräfte

  • Personalräte

  • Dienstplaner:innen

Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele, Seminarunterlagen

RD Diplom-Verwaltungswirt Wolfgang Mayrhofer
ist Hochschullehrer an einer Hochschule für den öffentlichen Dienst und langjähriger Referent und Spezialist für Tarifvertragsrecht.

1. Tag: 9.30 bis 17.30 Uhr

2. Tag: 8.30 bis 15.00 Uhr