Seminar

Urlaubsrecht im öffentlichen Dienst - Workshop und Update

Aktuelle Rechtsprechung zum: Erholungsurlaub Zusatz- und Sonderurlaub Urlaubsberechnung in besonderen Fällen Verfallsproblematik Urlaubsabgeltung

Nach wie vor ergeben sich im Urlaubsrecht immer wieder neue bahnbrechende Urteile insbesondere des Europäischen Gerichtshofes, die auf die tägliche Praxis des Personalsachbearbeiters ganz erhebliche Auswirkungen haben. Dabei werden jahrzehntelange von den Gerichten entwickelte Grundsätze in Frage und nicht selten auch außer Kraft gesetzt. Die rechtmäßige Berechnung von Urlaubsansprüchen ist mittlerweile mehr als schwierig und nur noch mittels Kenntnis einschlägiger Rechtsprechung sachgerecht zu lösen. 

Aktuell stellen sich auch erfahrene Personalfachleute u.a. folgende Fragen:

  • Ist es überhaupt noch zulässig, im bestehenden Beschäftigungsverhältnis Urlaub umzurechnen, wenn ein Beschäftigter/eine Beschäftigte seine/ihre Arbeitszeit auf weniger Tage die Woche verteilt?

  • Wann und wie ist eine erhöhte Urlaubsvergütung zu berechnen?

  • Wie ist zu verfahren, wenn die individuelle Arbeitszeit auf mehr Tage als bisher verteilt werden?

  • Wann verfällt Urlaub ganz oder teilweise im noch bestehenden Arbeitsverhältnis insb. nach längerer Arbeitsunfähigkeit?

  • In welchen Fällen und ggf. für wie viele Jahre ist ein Urlaub abzugelten?

  • Steht nach Elternzeit noch Urlaub für die Zeit davor zu? Wenn ja, in welchem Umfang?

Für Interessierte mit geringer Praxiserfahrung empfehlen wir zunächst die Grundlagenseminare Einführung in das Urlaubsrecht und Urlaubsrecht im TVöD und TV-L.

Nach wie vor ergeben sich im Urlaubsrecht immer wieder neue bahnbrechende Urteile insbesondere des Europäischen Gerichtshofes, die auf die tägliche Praxis des Personalsachbearbeiters ganz erhebliche Auswirkungen haben. Dabei werden jahrzehntelange von den Gerichten entwickelte Grundsätze in Frage und nicht selten auch außer Kraft gesetzt. Die rechtmäßige Berechnung von Urlaubsansprüchen ist mittlerweile mehr als schwierig und nur noch mittels Kenntnis einschlägiger Rechtsprechung sachgerecht zu lösen. 

Aktuell stellen sich auch erfahrene Personalfachleute u.a. folgende Fragen:

  • Ist es überhaupt noch zulässig, im bestehenden Beschäftigungsverhältnis Urlaub umzurechnen, wenn ein Beschäftigter/eine Beschäftigte seine/ihre Arbeitszeit auf weniger Tage die Woche verteilt?

  • Wann und wie ist eine erhöhte Urlaubsvergütung zu berechnen?

  • Wie ist zu verfahren, wenn die individuelle Arbeitszeit auf mehr Tage als bisher verteilt werden?

  • Wann verfällt Urlaub ganz oder teilweise im noch bestehenden Arbeitsverhältnis insb. nach längerer Arbeitsunfähigkeit?

  • In welchen Fällen und ggf. für wie viele Jahre ist ein Urlaub abzugelten?

  • Steht nach Elternzeit noch Urlaub für die Zeit davor zu? Wenn ja, in welchem Umfang?

Für Interessierte mit geringer Praxiserfahrung empfehlen wir zunächst die Grundlagenseminare Einführung in das Urlaubsrecht und Urlaubsrecht im TVöD und TV-L.

Nach wie vor ergeben sich im Urlaubsrecht immer wieder neue bahnbrechende Urteile insbesondere des Europäischen Gerichtshofes, die auf die tägliche Praxis des Personalsachbearbeiters ganz erhebliche Auswirkungen haben. Dabei werden jahrzehntelange von den Gerichten entwickelte Grundsätze in Frage und nicht selten auch außer Kraft gesetzt. Die rechtmäßige Berechnung von Urlaubsansprüchen ist mittlerweile mehr als schwierig und nur noch mittels Kenntnis einschlägiger Rechtsprechung sachgerecht zu lösen. 

Aktuell stellen sich auch erfahrene Personalfachleute u.a. folgende Fragen:

  • Ist es überhaupt noch zulässig, im bestehenden Beschäftigungsverhältnis Urlaub umzurechnen, wenn ein Beschäftigter/eine Beschäftigte seine/ihre Arbeitszeit auf weniger Tage die Woche verteilt?

  • Wann und wie ist eine erhöhte Urlaubsvergütung zu berechnen?

  • Wie ist zu verfahren, wenn die individuelle Arbeitszeit auf mehr Tage als bisher verteilt werden?

  • Wann verfällt Urlaub ganz oder teilweise im noch bestehenden Arbeitsverhältnis insb. nach längerer Arbeitsunfähigkeit?

  • In welchen Fällen und ggf. für wie viele Jahre ist ein Urlaub abzugelten?

  • Steht nach Elternzeit noch Urlaub für die Zeit davor zu? Wenn ja, in welchem Umfang?

Für Interessierte mit geringer Praxiserfahrung empfehlen wir zunächst die Grundlagenseminare Einführung in das Urlaubsrecht und Urlaubsrecht im TVöD und TV-L.

Im Detail

Inhalt

Urlaubsrecht der Beschäftigten im öffentlichen Dienst:

Bespre­chung der aktuellen Recht­spre­chung aus den Jahren 2017, 2018 und 2019

  • des Europäischen Gerichtshofes

  • der Deutschen Instanzgerichte

zum Erholungs­urlaub sowie sonstigen Urlaubsansprüchen nach TVöD, TV-Länder sowie beamten­recht­lichen Regelungen; insbe­sondere

  • Zuläs­sigkeit der Umrechnung von Urlaub bei Abweichen von der 5-Tagewoche

  • Anspruch auf Urlaubsabgeltung aus Anlass des Todes im aktiven Beschäftigungsverhältnis

  • Urlaubsansprüche nach längerer Arbeits- / Dienst­un­fä­higkeit

  • Urlaubsanspruch nach Rückkehr aus der Elternzeit

  • Erforderlichkeit des Hinweises auf den drohenden Verfall des Urlaubes

Wir möchten Ihnen in diesem Workshop Gelegenheit geben, Spezialfälle zur Diskussion zu stellen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Bitte übersenden Sie uns entspre­chend aussage­kräftige Sachverhalte bis zwei Wochen vor Seminarbeginn.

Auch Ihre Anregungen und Wünsche zur Gestaltung des Workshops können Sie uns gerne vorab übermitteln.

Personalleiter und Fachkräfte aus dem Personalbereich

Führungskräfte

Personalräte

Dienstplaner

Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele, Seminarunterlagen

RD Diplom-Verwaltungswirt Wolfgang Mayrhofer
ist Hochschullehrer an einer Hochschule für den öffentlichen Dienst und langjähriger Referent und Spezialist für Tarifvertragsrecht.

Inhalt

Urlaubsrecht der Beschäftigten im öffentlichen Dienst:

Bespre­chung der aktuellen Recht­spre­chung aus den Jahren 2017, 2018 und 2019

  • des Europäischen Gerichtshofes

  • der Deutschen Instanzgerichte

zum Erholungs­urlaub sowie sonstigen Urlaubsansprüchen nach TVöD, TV-Länder sowie beamten­recht­lichen Regelungen; insbe­sondere

  • Zuläs­sigkeit der Umrechnung von Urlaub bei Abweichen von der 5-Tagewoche

  • Anspruch auf Urlaubsabgeltung aus Anlass des Todes im aktiven Beschäftigungsverhältnis

  • Urlaubsansprüche nach längerer Arbeits- / Dienst­un­fä­higkeit

  • Urlaubsanspruch nach Rückkehr aus der Elternzeit

  • Erforderlichkeit des Hinweises auf den drohenden Verfall des Urlaubes

Wir möchten Ihnen in diesem Workshop Gelegenheit geben, Spezialfälle zur Diskussion zu stellen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Bitte übersenden Sie uns entspre­chend aussage­kräftige Sachverhalte bis zwei Wochen vor Seminarbeginn.

Auch Ihre Anregungen und Wünsche zur Gestaltung des Workshops können Sie uns gerne vorab übermitteln.

Personalleiter und Fachkräfte aus dem Personalbereich

Führungskräfte

Personalräte

Dienstplaner

Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele, Seminarunterlagen

RD Diplom-Verwaltungswirt Wolfgang Mayrhofer
ist Hochschullehrer an einer Hochschule für den öffentlichen Dienst und langjähriger Referent und Spezialist für Tarifvertragsrecht.

Inhalt

Urlaubsrecht der Beschäftigten im öffentlichen Dienst:

Bespre­chung der aktuellen Recht­spre­chung aus den Jahren 2017, 2018 und 2019

  • des Europäischen Gerichtshofes

  • der Deutschen Instanzgerichte

zum Erholungs­urlaub sowie sonstigen Urlaubsansprüchen nach TVöD, TV-Länder sowie beamten­recht­lichen Regelungen; insbe­sondere

  • Zuläs­sigkeit der Umrechnung von Urlaub bei Abweichen von der 5-Tagewoche

  • Anspruch auf Urlaubsabgeltung aus Anlass des Todes im aktiven Beschäftigungsverhältnis

  • Urlaubsansprüche nach längerer Arbeits- / Dienst­un­fä­higkeit

  • Urlaubsanspruch nach Rückkehr aus der Elternzeit

  • Erforderlichkeit des Hinweises auf den drohenden Verfall des Urlaubes

Wir möchten Ihnen in diesem Workshop Gelegenheit geben, Spezialfälle zur Diskussion zu stellen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Bitte übersenden Sie uns entspre­chend aussage­kräftige Sachverhalte bis zwei Wochen vor Seminarbeginn.

Auch Ihre Anregungen und Wünsche zur Gestaltung des Workshops können Sie uns gerne vorab übermitteln.

Personalleiter und Fachkräfte aus dem Personalbereich

Führungskräfte

Personalräte

Dienstplaner

Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele, Seminarunterlagen

RD Diplom-Verwaltungswirt Wolfgang Mayrhofer
ist Hochschullehrer an einer Hochschule für den öffentlichen Dienst und langjähriger Referent und Spezialist für Tarifvertragsrecht.