oder berufsständischer Versorgungseinrichung
Konsequenz der vorzeitigen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis für Beamte/Angestellte, bei deren Dienstherrn kein Altersgeld vorgesehen ist, ist der Verlust der Versorgung und dadurch die Prüfung der Einleitung der Nachversicherung und die Abführung der errechneten Beiträge.
Die damit verbundenen Notwendigkeiten der verantwortlichen Mitarbeiter:innen, in den dafür zuständigen Personalstellen, ist die Entscheidung, ob der Aufschub der Nachversicherung erteilt werden kann oder ob die Nachversicherung sofort eingeleitet werden muss.
Unsere Expertin informiert Sie praxisorientiert über Grundlagen zur Entscheidungsfindung, Aufbau und Darstellung, Besonderheiten, gesetzliche Berechnungsbasis und Praxisbeispiele für den Aufschub zur Nachversicherung und zur Nachversicherung.
Prüfung der Voraussetzung der Nachversicherung bzw. des Aufschubes der Nachversicherung
unversorgtes Ausscheiden
Erhebungsbogen
Terminierung
Entscheidung
Aufschub der Nachversicherung
Voraussetzungen
Aufschubgründe
Entscheidung über den Aufschub
Erstellung der Bescheinigung
Wegfall des Aufschubgrundes
Nachversicherung
Voraussetzungen
Fälligkeit und Bestimmung des Nachversicherungszeitraumes
Entscheidung über die Durchführung einer Nachversicherung in die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungseinrichtung
Berechnung und Erstellung der Nachversicherung-/Aufschubbescheinigung
Erfassung personenbezogener Daten
Berechnung der nachversicherungspflichtigen Entgelte (NV)
Beitragsbemessungsgrenze / Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (NV)
Dynamisierung der Entgelt (NV)
Erstellung der entsprechenden Bescheinigung
Widerruf der Nachversicherung
Voraussetzungen
Entscheidung
Verfahren
Erstattung zu Unrecht gezahlter Nachversicherungsbeiträge
Aufschubbescheinigung
Besonderheiten (Auszug)
Versorgungsausgleich (Scheidung)
Liquidationseinnahmen (z.B. Poolzahlungen)
Versorgungszuschlag (z.B. bei Beurlaubung mit Gewährleistung)
Terminüberwachung Aufschub (zwei Jahresfrist)
Säumniszuschläge
Versorgungslastenteilungsstaatsvertrag
Altersgeld
Verantwortliche Mitarbeiter:innen der Personalstellen, die Nachversicherungen von Beamten und Beamtinnen bearbeiten
Vortrag, Übungen, Diskussion, Seminarunterlagen
Andrea Fischer
Landesamt für Finanzen, München