Die veränderten Tarifverträge im öffentlichen Dienst regeln die Entgeltzahlung im Krankheitsfall neu. Unser Experte erläutert praxisgerecht Voraussetzungen, Dauer und Höhe der durch die Arbeitgeber zu gewährenden Leistungen.
Anhand von Praxisbeispielen erfahren Sie auch, wie Sie Problemfälle wie beispielsweise Verschulden, Erkrankung zu Beginn des Arbeitsverhältnisses oder "Rückfälle" rechtssicher und souverän behandeln.
Sie lernen auch, wie der Entgeltzuschuss bei gesetzlich bzw. freiwillig oder privat versicherten Arbeitnehmenden zu behandeln ist.
Entgeltfortzahlung nach dem TVöD und TV-L
Anspruch
Verschulden
Erkrankung bei Beginn des Arbeitsverhältnisses
Hinzukommende Erkrankung bzw. Wiederholungserkrankungen
Dauer
6-Wochenfrist
Dauer bei Wiederholungserkrankungen
Dauer bei Arbeitgeberwechsel
Höhe
Lohnausfallprinzip
Referenzprinzip
Entgelt nach § 21 TVöD bzw. TV-L
Krankengeldzuschuss nach dem TVöD und TV-L
Gesetzlich Versicherte
Freiwillig / privat Versicherte
Maßgebliche Beschäftigungszeit
Höchstbezugsregelungen
Besitzstand nach TVÜ-VKA bzw. TVÜ-L
Praxisbeispielen zu Problemfällen wie beispielsweise Verschulden, Erkrankung zu Beginn des Arbeitsverhältnisses oder "Rückfälle" und wie diese rechtssicher und souverän behandelt werden können.
Personalsachbearbeiter:innen
Bezügerechner:innen
Rechnungsprüfer:innen
Personalratsmitglieder
Vortrag, Diskussion, Seminarunterlagen
Gerne können Sie Fragen mitbringen oder auch schon mit der Anmeldung einreichen!
Dipl.-Verwaltungswirt Jürgen Fuchs,
Dozent einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege