Die Eingruppierung der Beschäftigten im früheren sozialversicherungsrechtlichen Sinn erfolgt im Bereich des TVöD nach der Entgeltordnung zum TVöD. Im Bereich des TV-L ist die Eingruppierung aller Tarifbeschäftigten in der seit 01.01.2012 geltenden Entgeltordnung zum TV-L geregelt.
In diesem Seminar werden Grundsatz- und im zeitlich möglichen Rahmen auch Detailregelungen zur Eingruppierung der Tarifbeschäftigten in allen Bereichen vermittelt.
Basisinformationen zu den drei Tarifbereichen TVöD (Bund), TVöD (Kommunal), TV-L
Auszuübende Tätigkeit und tatsächlich ausgeübte Tätigkeit ("Tätigkeitsprinzip")
Arbeitsvorgänge
Allgemeine und besondere Tätigkeitsmerkmale
Hälfteprinzip
Tarifautomatik
Persönliche Anforderungen / "Sonstige Beschäftigte"
"Mischtätigkeiten"
Höhergruppierung
Herabgruppierung
"Echte" Herabgruppierung
Korrigierende Herabgruppierung
Vereinbarungen im Arbeitsvertrag
Personalleiter:innen
Sachbearbeiter:innen für Tarifrecht und/oder Organisation
Mitglieder der Personalvertretungen
Lehrgespräch, Diskussion, Seminarunterlagen
Dipl.-Verwaltungswirt Jürgen Fuchs
Dozent einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege