Seminar

Eingruppierung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst - Grundlagenseminar

Die Eingruppierung der Beschäftigten im früheren sozialversicherungsrechtlichen Sinn erfolgt im Bereich des TVöD nach der Entgeltordnung zum TVöD. Im Bereich des TV-L ist die Eingruppierung aller Tarifbeschäftigten in der seit 01.01.2012 geltenden Entgeltordnung zum TV-L geregelt.

In diesem Seminar werden Grundsatz- und im zeitlich möglichen Rahmen auch Detailregelungen zur Eingruppierung der Tarifbeschäftigten in allen Bereichen vermittelt.

Im Detail

Inhalt

Basisinformationen zu den drei Tarifbereichen TVöD (Bund), TVöD (Kommunal), TV-L

Auszuübende Tätigkeit und tatsächlich ausgeübte Tätigkeit ("Tätigkeitsprinzip")

Arbeits­vor­gänge

Allge­meine und besondere Tätigkeitsmerkmale

Hälfteprinzip

Tarifautomatik

Persönliche Anfor­de­rungen / "Sonstige Beschäftigte"

"Mischtätigkeiten"

Höhergruppierung

Herab­grup­pierung

  • "Echte" Herab­grup­pierung

  • Korri­gie­rende Herab­grup­pierung

Vereinbarungen im Arbeitsvertrag

In diesem Seminar werden Grundsatz- und im zeitlich möglichen Rahmen auch Detailregelungen zur Eingruppierung der Tarifbeschäftigten in allen Bereichen vermittelt.

Personalleiter:innen

Sachbearbeiter:innen für Tarifrecht und/oder Organisation

Mitglieder der Personalvertretungen

Lehrgespräch, Diskussion, Seminarunterlagen

Dipl.-Verwaltungswirt Jürgen Fuchs
Dozent einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege