Soll ein Ereignis als Dienstunfall anerkannt werden, sind nicht nur rechtliche Aspekte zu beachten. Insbesondere bei der Feststellung von Körperschäden, Kausalität (Abgrenzung zu Vorschäden), Unfallfolgen und der Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) ist ärztlicher Sachverstand gefragt; oft sind Gutachten die Grundlage der versorgungsrechtlichen Entscheidung. Kommentare zum BeamtVG weisen zu Unrecht darauf hin, dass die Verwaltung mangels medizinischen Sachverstandes an die Feststellung der Ärzte gebunden ist. Aufgabe der Verwaltung ist jedoch, aufgrund eigener Urteilsbildung eine Entscheidung zu treffen.
Ziel des Seminars ist, ärztliche Aussagen vom einfachen Befundbericht bis zum komplexen Zusammenhangsgutachten auch ohne fundierte medizinische Kenntnisse zu verstehen und sachgerecht zu verwenden. Sie lernen anhand von Fällen, ob und wann von ärztlichen Stellungnahmen abgewichen werden kann oder ob die Beteiligung eines anderen Arztes sinnvoll ist.
Spätestens nach Abschluss des dienstunfallbedingten Heilverfahrens stellt sich die Frage, ob der Beamte einen Anspruch auf Unfallausgleich hat. Wir werden den Teilnehmern zeigen, wie Unfallfolgen festgestellt und mit einer entsprechenden Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder einem Grad der Schädigungsfolge (GdS) bewertet werden. Bestandteil des Seminars ist auch die Prüfung, wann ein diesbezüglicher Verwaltungsakt korrigiert werden muss – und nach welcher Vorschrift. Das Seminar berücksichtigt auch aktuelle dienstunfallrechtliche Änderungen in den Versorgungsgesetzen der Länder. Ferner werden aktuelle Fragen zum Dienstunfallschutz bei Corona-Infektionen oder im Homeoffice beantwortet.
Soll ein Ereignis als Dienstunfall anerkannt werden, sind nicht nur rechtliche Aspekte zu beachten. Insbesondere bei der Feststellung von Körperschäden, Kausalität (Abgrenzung zu Vorschäden), Unfallfolgen und der Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) ist ärztlicher Sachverstand gefragt; oft sind Gutachten die Grundlage der versorgungsrechtlichen Entscheidung. Kommentare zum BeamtVG weisen zu Unrecht darauf hin, dass die Verwaltung mangels medizinischen Sachverstandes an die Feststellung der Ärzte gebunden ist. Aufgabe der Verwaltung ist jedoch, aufgrund eigener Urteilsbildung eine Entscheidung zu treffen.
Ziel des Seminars ist, ärztliche Aussagen vom einfachen Befundbericht bis zum komplexen Zusammenhangsgutachten auch ohne fundierte medizinische Kenntnisse zu verstehen und sachgerecht zu verwenden. Sie lernen anhand von Fällen, ob und wann von ärztlichen Stellungnahmen abgewichen werden kann oder ob die Beteiligung eines anderen Arztes sinnvoll ist.
Spätestens nach Abschluss des dienstunfallbedingten Heilverfahrens stellt sich die Frage, ob der Beamte einen Anspruch auf Unfallausgleich hat. Wir werden den Teilnehmern zeigen, wie Unfallfolgen festgestellt und mit einer entsprechenden Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder einem Grad der Schädigungsfolge (GdS) bewertet werden. Bestandteil des Seminars ist auch die Prüfung, wann ein diesbezüglicher Verwaltungsakt korrigiert werden muss – und nach welcher Vorschrift. Das Seminar berücksichtigt auch aktuelle dienstunfallrechtliche Änderungen in den Versorgungsgesetzen der Länder. Ferner werden aktuelle Fragen zum Dienstunfallschutz bei Corona-Infektionen oder im Homeoffice beantwortet.
Grundzüge des Dienstunfallrechts
Was ist wann ein Dienstunfall?
Tatbestandsmerkmale
Der Wegeunfall
Zweifelsfälle entscheiden: Beispiele der Praxis, z. B. Direkter Weg – Wegeunterbrechungen – Abweg/Umweg – Dritter Ort
Vorschaden – Äußeres Ereignis
Wann ist ein Vorschaden wahrscheinlich?
Wie ist ein Vorschaden festzustellen?
Mitwirkungspflichten des Verletzten
Zusammenhangsbegutachtungen
Wann ist der Vorschaden allein wesentlich (Gelegenheitsursache)?
Aufgaben und rechtliche Möglichkeiten der Verwaltung
Auswahl des geeigneten Gutachters
Gutachtenauswertung
Lesen und Verstehen ärztlicher Stellungnahmen
Kritische Auseinandersetzung mit ärztlichen Stellungnahmen
Entscheidung über die Verwertbarkeit des Gutachtens
Abweichen von ärztlichen Einschätzungen
Begriff der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) / des Grades der Schädigungsfolgen (GdS)
Abgrenzung zum Grad der Behinderung (GdB)
Feststellung von Unfallfolgen
Wie wird die MdE / der GdS festgestellt?
Ist die ärztliche Einschätzung plausibel?
Welche Erfahrungswerte kann man zugrunde legen?
Wann darf von der ärztlichen Einschätzung der MdE / dem GdS abgewichen werden?
Wie wirken sich Vorschäden auf die Höhe der MdE / des GdS aus?
Verfahren bei gestaffelt eingeschätzter MdE bzw. gestaffelt eingeschätztem GdS
Wann wird der Unfallausgleich neu festgestellt?
Verschlimmerung / Verbesserung von Unfallfolgen
Wann liegt eine wesentliche Änderung vor?
Wann erfolgt eine Korrektur des Verwaltungsaktes?
Nach § 35 Abs. 3 BeamtVG oder den entsprechenden Vorschriften der Länder
Nach § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz oder den entsprechenden Vorschriften der Länder
Was ist in Todesfällen zu beachten?
Wann ist eine Obduktion erforderlich?
Mögliche Folgen einer fehlenden Obduktion
Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die mit dienstunfallrechtlichen Fragen betraut sind:
Personal- und Versorgungsverwaltung
Dienstvorgesetzte
Untersuchungsführer nach § 45 Abs. 3 BeamtVG
Personalvertretung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Amtsärzte
Bitte bringen Sie eine Ausgabe des Beamtenversorgungsgesetzes mit.
Referat, Beispiele, Diskussion, Seminarunterlagen
Die Teilnehmer können aktuelle Fragen und Fälle mitbringen oder bereits vorab einreichen.
Jörg Brüser,
langjähriger Referent und Spezialist für das Thema Dienstunfallfürsorge, Fachbuchautor aus Berlin
Grundzüge des Dienstunfallrechts
Was ist wann ein Dienstunfall?
Tatbestandsmerkmale
Der Wegeunfall
Zweifelsfälle entscheiden: Beispiele der Praxis, z. B. Direkter Weg – Wegeunterbrechungen – Abweg/Umweg – Dritter Ort
Vorschaden – Äußeres Ereignis
Wann ist ein Vorschaden wahrscheinlich?
Wie ist ein Vorschaden festzustellen?
Mitwirkungspflichten des Verletzten
Zusammenhangsbegutachtungen
Wann ist der Vorschaden allein wesentlich (Gelegenheitsursache)?
Aufgaben und rechtliche Möglichkeiten der Verwaltung
Auswahl des geeigneten Gutachters
Gutachtenauswertung
Lesen und Verstehen ärztlicher Stellungnahmen
Kritische Auseinandersetzung mit ärztlichen Stellungnahmen
Entscheidung über die Verwertbarkeit des Gutachtens
Abweichen von ärztlichen Einschätzungen
Begriff der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) / des Grades der Schädigungsfolgen (GdS)
Abgrenzung zum Grad der Behinderung (GdB)
Feststellung von Unfallfolgen
Wie wird die MdE / der GdS festgestellt?
Ist die ärztliche Einschätzung plausibel?
Welche Erfahrungswerte kann man zugrunde legen?
Wann darf von der ärztlichen Einschätzung der MdE / dem GdS abgewichen werden?
Wie wirken sich Vorschäden auf die Höhe der MdE / des GdS aus?
Verfahren bei gestaffelt eingeschätzter MdE bzw. gestaffelt eingeschätztem GdS
Wann wird der Unfallausgleich neu festgestellt?
Verschlimmerung / Verbesserung von Unfallfolgen
Wann liegt eine wesentliche Änderung vor?
Wann erfolgt eine Korrektur des Verwaltungsaktes?
Nach § 35 Abs. 3 BeamtVG oder den entsprechenden Vorschriften der Länder
Nach § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz oder den entsprechenden Vorschriften der Länder
Was ist in Todesfällen zu beachten?
Wann ist eine Obduktion erforderlich?
Mögliche Folgen einer fehlenden Obduktion
Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die mit dienstunfallrechtlichen Fragen betraut sind:
Personal- und Versorgungsverwaltung
Dienstvorgesetzte
Untersuchungsführer nach § 45 Abs. 3 BeamtVG
Personalvertretung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Amtsärzte
Bitte bringen Sie eine Ausgabe des Beamtenversorgungsgesetzes mit.
Referat, Beispiele, Diskussion, Seminarunterlagen
Die Teilnehmer können aktuelle Fragen und Fälle mitbringen oder bereits vorab einreichen.
Jörg Brüser,
langjähriger Referent und Spezialist für das Thema Dienstunfallfürsorge, Fachbuchautor aus Berlin