Seminar

Der Dienstunfall nach dem Beamtenversorgungsgesetz - Aufbauseminar:

Gutachtenprobleme Die Verwaltungsentscheidung Rechtsfragen zum Verwaltungsakt

Das Dienstunfallrecht ist ein komplizierter, komplexer Bestandteil des Beamtenversorgungsgesetzes und selten Bestandteil der Verwaltungsausbildung. Deshalb bleiben z.B. Zusammenhangsfragen oder Fragen zur Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. des Grades der Schädigungsfolgen nur der Einschätzung des medizinischen Sachverständigen faktisch vorbehalten und werden von der Verwaltung in der Regel kritiklos übernommen.

Nicht jeder Mediziner verfügt aber seinerseits über die erforderlichen unfallrechtlichen Kenntnisse. Und so ergehen oft, vor allem als Folge amtsärztlicher Einschätzung, fehlerhafte Verwaltungsentscheidungen z.B. in Zusammenhang mit psychischen Gesundheitsstörungen nach belastenden Ereignissen. Häufig wird der Unfallausgleich wegen einer zu hoch angesetzten Minderung der Erwerbsfähigkeit oder eines zu hohen Grades der Schädigungsfolgen zu Unrecht gewährt. In diesen Fällen darf die Verwaltung der gutachtlichen Einschätzung nicht folgen. Dies setzt voraus, dass die Verwaltung in der Lage ist, eine Fehleinschätzung des Gutachters zu erkennen.

Die Teilnehmer werden im Aufbauseminar zum Dienstunfall nach  dem Beamtenversorgungsgesetz in die Lage versetzt, den richtigen Gutachter auszuwählen, diesem die für den Einzelfall relevanten Fragen zu stellen und danach eine rechtmäßige Verwaltungsentscheidung zu treffen. Sie werden Unfallfolgen aus Gutachten erkennen und im Verwaltungsakt benennen können.

Die Fortbildung zum Dienstunfall nach dem Beamtenversorgungsgesetz berücksichtigt auch aktuelle dienstunfallrechtliche Änderungen in den Versorgungsgesetzen der Länder.

Das Dienstunfallrecht ist ein komplizierter, komplexer Bestandteil des Beamtenversorgungsgesetzes und selten Bestandteil der Verwaltungsausbildung. Deshalb bleiben z.B. Zusammenhangsfragen oder Fragen zur Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. des Grades der Schädigungsfolgen nur der Einschätzung des medizinischen Sachverständigen faktisch vorbehalten und werden von der Verwaltung in der Regel kritiklos übernommen.

Nicht jeder Mediziner verfügt aber seinerseits über die erforderlichen unfallrechtlichen Kenntnisse. Und so ergehen oft, vor allem als Folge amtsärztlicher Einschätzung, fehlerhafte Verwaltungsentscheidungen z.B. in Zusammenhang mit psychischen Gesundheitsstörungen nach belastenden Ereignissen. Häufig wird der Unfallausgleich wegen einer zu hoch angesetzten Minderung der Erwerbsfähigkeit oder eines zu hohen Grades der Schädigungsfolgen zu Unrecht gewährt. In diesen Fällen darf die Verwaltung der gutachtlichen Einschätzung nicht folgen. Dies setzt voraus, dass die Verwaltung in der Lage ist, eine Fehleinschätzung des Gutachters zu erkennen.

Die Teilnehmer werden im Aufbauseminar zum Dienstunfall nach  dem Beamtenversorgungsgesetz in die Lage versetzt, den richtigen Gutachter auszuwählen, diesem die für den Einzelfall relevanten Fragen zu stellen und danach eine rechtmäßige Verwaltungsentscheidung zu treffen. Sie werden Unfallfolgen aus Gutachten erkennen und im Verwaltungsakt benennen können.

Die Fortbildung zum Dienstunfall nach dem Beamtenversorgungsgesetz berücksichtigt auch aktuelle dienstunfallrechtliche Änderungen in den Versorgungsgesetzen der Länder.

Das Dienstunfallrecht ist ein komplizierter, komplexer Bestandteil des Beamtenversorgungsgesetzes und selten Bestandteil der Verwaltungsausbildung. Deshalb bleiben z.B. Zusammenhangsfragen oder Fragen zur Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. des Grades der Schädigungsfolgen nur der Einschätzung des medizinischen Sachverständigen faktisch vorbehalten und werden von der Verwaltung in der Regel kritiklos übernommen.

Nicht jeder Mediziner verfügt aber seinerseits über die erforderlichen unfallrechtlichen Kenntnisse. Und so ergehen oft, vor allem als Folge amtsärztlicher Einschätzung, fehlerhafte Verwaltungsentscheidungen z.B. in Zusammenhang mit psychischen Gesundheitsstörungen nach belastenden Ereignissen. Häufig wird der Unfallausgleich wegen einer zu hoch angesetzten Minderung der Erwerbsfähigkeit oder eines zu hohen Grades der Schädigungsfolgen zu Unrecht gewährt. In diesen Fällen darf die Verwaltung der gutachtlichen Einschätzung nicht folgen. Dies setzt voraus, dass die Verwaltung in der Lage ist, eine Fehleinschätzung des Gutachters zu erkennen.

Die Teilnehmer werden im Aufbauseminar zum Dienstunfall nach  dem Beamtenversorgungsgesetz in die Lage versetzt, den richtigen Gutachter auszuwählen, diesem die für den Einzelfall relevanten Fragen zu stellen und danach eine rechtmäßige Verwaltungsentscheidung zu treffen. Sie werden Unfallfolgen aus Gutachten erkennen und im Verwaltungsakt benennen können.

Die Fortbildung zum Dienstunfall nach dem Beamtenversorgungsgesetz berücksichtigt auch aktuelle dienstunfallrechtliche Änderungen in den Versorgungsgesetzen der Länder.

Im Detail

Inhalt

Die Lehrgangsinhalte basieren stets auf der aktuellen Rechtsprechung zum Dienstunfallrecht.

 

Allgemeine Grundzüge des Dienstunfallrechts einschließlich Wegeunfall

Innere und ursächliche Zusammenhänge

Anerkennung einer Sars-Cov-2-Infektion als Dienstunfall oder Berufskrankheit

Unfallschutz im Homeoffice

Aufgaben/Rolle eines Gutachters

Gutachten mit unterschiedlichen Ergebnissen 

Gelegenheitsursache 

Was sind Unfallfolgen und wie werden sie festgestellt? 

Psychische Gesundheitsstörungen (z. B. PTBS)

Fehlerhafte Gutachten erkennen und darauf reagieren 

Wann ist ein neues Gutachten erforderlich?

Kann man den Unfallausgleich zurückfordern? 

Die Begründung des nicht begünstigenden Verwaltungsaktes 

Rücknahme eines Verwaltungsaktes nach § 35 BeamtVG oder § 48 VwVfG (oder entsprechenden Landesvorschriften)

Was sind die Erfahrungswerte bei Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bzw. beim Grad der Schädigungsfolgen (GdS)? 

Kann die Verwaltung ohne ärztliches Gutachten entscheiden? 

Muss der Verletzte den Unfallausgleich beantragen? 

Verfahrensfragen nach § 45 BeamtVG oder entsprechenden Landesvorschriften

Bitte bringen Sie eine Ausgabe des Beamtenversorgungsgesetzes mit.

  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die mit dienstunfallrechtlichen Fragen betraut sind & Dienstvorgesetzte

  • Mitarbeiter in Personal- und Versorgungsverwaltungen

  • Untersuchungsführer nach § 45 Abs. 3 BeamtVG (oder entsprechenden Landesvorschriften)

  • Mitarbeiter von Personalvertretungen

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit

  • Amtsärzte

Es wird empfohlen, das TAW-Grundlagenseminar Dienstunfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz zuerst besucht zu haben oder sehr gute Vorkenntnisse mitzubringen.

Referat, Fälle, Diskussion, Seminarunterlagen

Jörg Brüser,
langjähriger Referent und Spezialist für das Thema Dienstunfallfürsorge, Fachbuchautor aus Berlin

Inhalt

Die Lehrgangsinhalte basieren stets auf der aktuellen Rechtsprechung zum Dienstunfallrecht.

 

Allgemeine Grundzüge des Dienstunfallrechts einschließlich Wegeunfall

Innere und ursächliche Zusammenhänge

Anerkennung einer Sars-Cov-2-Infektion als Dienstunfall oder Berufskrankheit

Unfallschutz im Homeoffice

Aufgaben/Rolle eines Gutachters

Gutachten mit unterschiedlichen Ergebnissen 

Gelegenheitsursache 

Was sind Unfallfolgen und wie werden sie festgestellt? 

Psychische Gesundheitsstörungen (z. B. PTBS)

Fehlerhafte Gutachten erkennen und darauf reagieren 

Wann ist ein neues Gutachten erforderlich?

Kann man den Unfallausgleich zurückfordern? 

Die Begründung des nicht begünstigenden Verwaltungsaktes 

Rücknahme eines Verwaltungsaktes nach § 35 BeamtVG oder § 48 VwVfG (oder entsprechenden Landesvorschriften)

Was sind die Erfahrungswerte bei Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bzw. beim Grad der Schädigungsfolgen (GdS)? 

Kann die Verwaltung ohne ärztliches Gutachten entscheiden? 

Muss der Verletzte den Unfallausgleich beantragen? 

Verfahrensfragen nach § 45 BeamtVG oder entsprechenden Landesvorschriften

  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die mit dienstunfallrechtlichen Fragen betraut sind & Dienstvorgesetzte

  • Mitarbeiter in Personal- und Versorgungsverwaltungen

  • Untersuchungsführer nach § 45 Abs. 3 BeamtVG (oder entsprechenden Landesvorschriften)

  • Mitarbeiter von Personalvertretungen

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit

  • Amtsärzte

Es wird empfohlen, das TAW-Grundlagenseminar Dienstunfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz zuerst besucht zu haben oder sehr gute Vorkenntnisse mitzubringen.

Bitte bringen Sie eine Ausgabe des Beamtenversorgungsgesetzes mit.

Referat, Fälle, Diskussion, Seminarunterlagen

Jörg Brüser,
langjähriger Referent und Spezialist für das Thema Dienstunfallfürsorge, Fachbuchautor aus Berlin

Inhalt

Die Lehrgangsinhalte basieren stets auf der aktuellen Rechtsprechung zum Dienstunfallrecht.

 

Allgemeine Grundzüge des Dienstunfallrechts einschließlich Wegeunfall

Innere und ursächliche Zusammenhänge

Anerkennung einer Sars-Cov-2-Infektion als Dienstunfall oder Berufskrankheit

Unfallschutz im Homeoffice

Aufgaben/Rolle eines Gutachters

Gutachten mit unterschiedlichen Ergebnissen 

Gelegenheitsursache 

Was sind Unfallfolgen und wie werden sie festgestellt? 

Psychische Gesundheitsstörungen (z. B. PTBS)

Fehlerhafte Gutachten erkennen und darauf reagieren 

Wann ist ein neues Gutachten erforderlich?

Kann man den Unfallausgleich zurückfordern? 

Die Begründung des nicht begünstigenden Verwaltungsaktes 

Rücknahme eines Verwaltungsaktes nach § 35 BeamtVG oder § 48 VwVfG (oder entsprechenden Landesvorschriften)

Was sind die Erfahrungswerte bei Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bzw. beim Grad der Schädigungsfolgen (GdS)? 

Kann die Verwaltung ohne ärztliches Gutachten entscheiden? 

Muss der Verletzte den Unfallausgleich beantragen? 

Verfahrensfragen nach § 45 BeamtVG oder entsprechenden Landesvorschriften

  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die mit dienstunfallrechtlichen Fragen betraut sind & Dienstvorgesetzte

  • Mitarbeiter in Personal- und Versorgungsverwaltungen

  • Untersuchungsführer nach § 45 Abs. 3 BeamtVG (oder entsprechenden Landesvorschriften)

  • Mitarbeiter von Personalvertretungen

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit

  • Amtsärzte

Es wird empfohlen, das TAW-Grundlagenseminar Dienstunfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz zuerst besucht zu haben oder sehr gute Vorkenntnisse mitzubringen.

Bitte bringen Sie eine Ausgabe des Beamtenversorgungsgesetzes mit.

Referat, Fälle, Diskussion, Seminarunterlagen

Jörg Brüser,
langjähriger Referent und Spezialist für das Thema Dienstunfallfürsorge, Fachbuchautor aus Berlin