Seminar

Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung nach TVöD und TV-L

Nicht nur der Europäische Gerichtshof hat nachdrücklich Arbeitszeiten kritisiert. Insbesondere der TVöD hat mit neuen Begrifflichkeiten und Bestimmungen die Arbeitszeit- und die Dienstplangestaltung neu dimensioniert. Vor allem sind die Überstunden, Sonn- und Wochenfeiertagsregelungen zu nennen. Aber auch die neu gefassten Bestimmungen zur Rufbereitschaft sind von maßgeblicher Bedeutung.

Mit Erläuterungen, Übersichten und Fallbeispielen zur Dienstplangestaltung wird dieser Themenkreis praxisgerecht dargestellt und verständlich gemacht. Bei Bedarf wird auch soweit möglich auf die Arbeitszeitregelungen des Tarifvertrages für die Länder (TV-L) eingegangen.

Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass dieses Seminar nicht darauf ausgerichtet ist, wie der Personaleinsatz am günstigsten auf der jeweiligen Station, im jeweiligen Heim zu erfolgen hat, sondern vielmehr welche tariflichen Arbeitszeiten das neue Recht gebracht hat und wie dieses in einem Dienstplan umgesetzt werden kann. Hierbei erwarten Sie zwei volle Tage.

Nicht nur der Europäische Gerichtshof hat nachdrücklich Arbeitszeiten kritisiert. Insbesondere der TVöD hat mit neuen Begrifflichkeiten und Bestimmungen die Arbeitszeit- und die Dienstplangestaltung neu dimensioniert. Vor allem sind die Überstunden, Sonn- und Wochenfeiertagsregelungen zu nennen. Aber auch die neu gefassten Bestimmungen zur Rufbereitschaft sind von maßgeblicher Bedeutung.

Mit Erläuterungen, Übersichten und Fallbeispielen zur Dienstplangestaltung wird dieser Themenkreis praxisgerecht dargestellt und verständlich gemacht. Bei Bedarf wird auch soweit möglich auf die Arbeitszeitregelungen des Tarifvertrages für die Länder (TV-L) eingegangen.

Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass dieses Seminar nicht darauf ausgerichtet ist, wie der Personaleinsatz am günstigsten auf der jeweiligen Station, im jeweiligen Heim zu erfolgen hat, sondern vielmehr welche tariflichen Arbeitszeiten das neue Recht gebracht hat und wie dieses in einem Dienstplan umgesetzt werden kann. Hierbei erwarten Sie zwei volle Tage.

Nicht nur der Europäische Gerichtshof hat nachdrücklich Arbeitszeiten kritisiert. Insbesondere der TVöD hat mit neuen Begrifflichkeiten und Bestimmungen die Arbeitszeit- und die Dienstplangestaltung neu dimensioniert. Vor allem sind die Überstunden, Sonn- und Wochenfeiertagsregelungen zu nennen. Aber auch die neu gefassten Bestimmungen zur Rufbereitschaft sind von maßgeblicher Bedeutung.

Mit Erläuterungen, Übersichten und Fallbeispielen zur Dienstplangestaltung wird dieser Themenkreis praxisgerecht dargestellt und verständlich gemacht. Bei Bedarf wird auch soweit möglich auf die Arbeitszeitregelungen des Tarifvertrages für die Länder (TV-L) eingegangen.

Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass dieses Seminar nicht darauf ausgerichtet ist, wie der Personaleinsatz am günstigsten auf der jeweiligen Station, im jeweiligen Heim zu erfolgen hat, sondern vielmehr welche tariflichen Arbeitszeiten das neue Recht gebracht hat und wie dieses in einem Dienstplan umgesetzt werden kann. Hierbei erwarten Sie zwei volle Tage.

Im Detail

Inhalt

Arbeits­zeit­re­ge­lungen

 

  • Regelarbeitszeit

  • Ausgleichszeitraum

  • Höchst­ar­beitszeit

  • Überstunden
    (starre und schichtplanmäßige Arbeitszeit)

  • Mehrarbeit

  • Sonntags­arbeit

  • Oster­sonntags- und Pfingstsonntagsarbeit

  • Wochenfeiertagsarbeit

  • Nacht­arbeit

  • Zeitzuschläge

  • Rufbereitschaftszeiten

 

Dienstplangestaltung

 

  • Soll-Dienstplan und Sollar­beitszeit
    (4-, 6-, 8-, 12- Wochenplan)

  • Berück­sich­tigung der täglichen Höchst­ar­beitszeit

  • Vorlaufzeit für den Dienstplan

  • Berück­sich­tigung von Feier­tagen und Vorfesttagen bei den Sollstunden

  • Proble­matik der Freizeitverlängerung bei Sonntags­arbeit

  • Proble­matik des Freizeitausgleichs bei Wochenfeiertagsarbeit und bei Vorfesttagen

  • Ist-Dienstplan

  • Rechts­ver­bind­lichkeit des geschriebenen Dienstplanes und Abänderung (Grenzen des Direktionsrechts)

  • Krankheit und Urlaub

  • Arbeits­be­freiungen (tarif­liche und gesetz­liche Freistel­lungs­re­ge­lungen)

Dienstplangestalter

Arbeitszeitbeauftragte

Pflegedienstleiter

Jugendbetreuer

Altenheimleiter

Personal- / Betriebsräte

Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion, Seminarunterlagen

RD Diplom-Verwaltungswirt Wolfgang Mayrhofer
ist Hochschullehrer an einer Hochschule für den öffentlichen Dienst und langjähriger Referent und Spezialist für Tarifvertragsrecht.

Mo, 24.04.2022 bis Di, 25.04.2022

1. Tag: 9.15 bis 17.00 Uhr

2. Tag: 8.30 bis 15.45 Uhr

Inhalt

Arbeits­zeit­re­ge­lungen

  • Regelarbeitszeit

  • Ausgleichszeitraum

  • Höchst­ar­beitszeit

  • Überstunden
    (starre und schichtplanmäßige Arbeitszeit)

  • Mehrarbeit

  • Sonntags­arbeit

  • Oster­sonntags- und Pfingstsonntagsarbeit

  • Wochenfeiertagsarbeit

  • Nacht­arbeit

  • Zeitzuschläge

  • Rufbereitschaftszeiten

Dienstplangestaltung

  • Soll-Dienstplan und Sollar­beitszeit
    (4-, 6-, 8-, 12- Wochenplan)

  • Berück­sich­tigung der täglichen Höchst­ar­beitszeit

  • Vorlaufzeit für den Dienstplan

  • Berück­sich­tigung von Feier­tagen und Vorfesttagen bei den Sollstunden

  • Proble­matik der Freizeitverlängerung bei Sonntags­arbeit

  • Proble­matik des Freizeitausgleichs bei Wochenfeiertagsarbeit und bei Vorfesttagen

  • Ist-Dienstplan

  • Rechts­ver­bind­lichkeit des geschriebenen Dienstplanes und Abänderung (Grenzen des Direktionsrechts)

  • Krankheit und Urlaub

  • Arbeits­be­freiungen (tarif­liche und gesetz­liche Freistel­lungs­re­ge­lungen)

Erläuterungen, Übersichten und Fallbeispiele zur Dienstplangestaltung werden praxisgerecht dargestellt und verständlich gemacht. Bei Bedarf wird auch soweit möglich auf die Arbeitszeitregelungen des Tarifvertrages für die Länder (TV-L) eingegangen.
Vorkenntnisse sollten vorhanden sein. Für Anfänger:innen empfehlen wir zunächst unser Grundlagenseminar ""TVöD und TV-L für Einsteiger"".

Dienstplangestalter

Arbeitszeitbeauftragte

Pflegedienstleiter

Jugendbetreuer

Altenheimleiter

Personal- / Betriebsräte

Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion, Seminarunterlagen

RD Diplom-Verwaltungswirt Wolfgang Mayrhofer
ist Hochschullehrer an einer Hochschule für den öffentlichen Dienst und langjähriger Referent und Spezialist für Tarifvertragsrecht.

Mo, 24.04.2022 bis Di, 25.04.2022

1. Tag: 9.15 bis 17.00 Uhr

2. Tag: 8.30 bis 15.45 Uhr

Inhalt

Arbeits­zeit­re­ge­lungen

  • Regelarbeitszeit

  • Ausgleichszeitraum

  • Höchst­ar­beitszeit

  • Überstunden
    (starre und schichtplanmäßige Arbeitszeit)

  • Mehrarbeit

  • Sonntags­arbeit

  • Oster­sonntags- und Pfingstsonntagsarbeit

  • Wochenfeiertagsarbeit

  • Nacht­arbeit

  • Zeitzuschläge

  • Rufbereitschaftszeiten

Dienstplangestaltung

  • Soll-Dienstplan und Sollar­beitszeit
    (4-, 6-, 8-, 12- Wochenplan)

  • Berück­sich­tigung der täglichen Höchst­ar­beitszeit

  • Vorlaufzeit für den Dienstplan

  • Berück­sich­tigung von Feier­tagen und Vorfesttagen bei den Sollstunden

  • Proble­matik der Freizeitverlängerung bei Sonntags­arbeit

  • Proble­matik des Freizeitausgleichs bei Wochenfeiertagsarbeit und bei Vorfesttagen

  • Ist-Dienstplan

  • Rechts­ver­bind­lichkeit des geschriebenen Dienstplanes und Abänderung (Grenzen des Direktionsrechts)

  • Krankheit und Urlaub

  • Arbeits­be­freiungen (tarif­liche und gesetz­liche Freistel­lungs­re­ge­lungen)

Erläuterungen, Übersichten und Fallbeispiele zur Dienstplangestaltung werden praxisgerecht dargestellt und verständlich gemacht. Bei Bedarf wird auch soweit möglich auf die Arbeitszeitregelungen des Tarifvertrages für die Länder (TV-L) eingegangen.
Vorkenntnisse sollten vorhanden sein. Für Anfänger:innen empfehlen wir zunächst unser Grundlagenseminar ""TVöD und TV-L für Einsteiger"".

Dienstplangestalter

Arbeitszeitbeauftragte

Pflegedienstleiter

Jugendbetreuer

Altenheimleiter

Personal- / Betriebsräte

Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion, Seminarunterlagen

RD Diplom-Verwaltungswirt Wolfgang Mayrhofer
ist Hochschullehrer an einer Hochschule für den öffentlichen Dienst und langjähriger Referent und Spezialist für Tarifvertragsrecht.

Mo, 24.04.2022 bis Di, 25.04.2022

1. Tag: 9.15 bis 17.00 Uhr

2. Tag: 8.30 bis 15.45 Uhr