Seminar

Beschäftigung von Werkstudenten und Praktikanten

Wann sind beschäftigte Studenten bzw. Praktikanten versicherungsfrei und wann sind sie versicherungspflichtig zur Sozialversicherung?

Bei beschäftigten Studenten sind einige Besonderheiten zu beachten, damit Werkstudenten versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege – und Arbeitslosenversicherung sind.

Welche Besonderheiten sind bei vorgeschriebenen oder freiwilligen Praktika zu beachten? Wie wirkt sich die Zahlung von Arbeitsentgelt auf die Versicherungspflicht zur Kranken- Pflege oder zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aus? Müssen die Regelungen des Mindestlohns beachtet werden?

Auf diese praxisrelevanten Sachverhalte geht dieses Online-Seminar vielen mit Beispielen ein.

Im Detail

Inhalt

Beschäftigte Studenten

  • Definition ordentlich Studierender

 

  • Beschäftigung neben dem Studium (Werkstudentenprivileg oder geringfügig entlohnte Beschäftigung?)

 

  • Eintritt von Versicherungspflicht zur KV, PV und ALV

 

  • Urlaubssemester, Erhalt des Prüfungszeugnisses, Beschäftigung nach Ende des Bachelor- und vor Beginn des Masterstudiums

 

Praktikanten:

  • Vorgeschriebene und nicht vorgeschriebene studentische Praktika

 

  • Vor-, Nach- und Zwischenpraktikanten mit und ohne Arbeitsentgeltzahlung

 

  • Unterliegen Praktikanten dem Mindestlohn?

 

  • Beitrags- und melderechtliche Besonderheiten

Das Seminar bringt den Teilnehmenden arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Sicherheit bei der Beschäftigung von Werkstudent:innen und Praktikant:innen.

Selbstverständlich erhalten Sie eine interaktive Seminarunterlage, die Sie bestimmt auch für die Praxis verwenden können.

Mitarbeiter im Personalwesen und der Entgeltabrechnung

Mitarbeiter / Wiedereinsteiger, die ihr Wissen zu dieser Thematik auffrischen möchten

Referat, Fragen der Teilnehmer:innen, Seminarunterlagen.

Stefan Allary
Krankenkassenbetriebswirt mit langjähriger Dozentenerfahrung