Wann sind beschäftigte Studenten bzw. Praktikanten versicherungsfrei und wann sind sie versicherungspflichtig zur Sozialversicherung?
Bei beschäftigten Studenten sind einige Besonderheiten zu beachten, damit Werkstudenten versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege – und Arbeitslosenversicherung sind.
Welche Besonderheiten sind bei vorgeschriebenen oder freiwilligen Praktika zu beachten? Wie wirkt sich die Zahlung von Arbeitsentgelt auf die Versicherungspflicht zur Kranken- Pflege oder zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aus? Müssen die Regelungen des Mindestlohns beachtet werden?
Auf diese praxisrelevanten Sachverhalte geht dieses Online-Seminar vielen mit Beispielen ein.
Schreiben Sie uns gerne an, um Ihrem Wunschtermin näher zu kommen! Über unser Kontaktformular können Sie gerne weitere Informationen anfordern.
Beschäftigte Studenten
Definition ordentlich Studierender
Beschäftigung neben dem Studium (Werkstudentenprivileg oder geringfügig entlohnte Beschäftigung?)
Eintritt von Versicherungspflicht zur KV, PV und ALV
Urlaubssemester, Erhalt des Prüfungszeugnisses, Beschäftigung nach Ende des Bachelor- und vor Beginn des Masterstudiums
Praktikanten:
Vorgeschriebene und nicht vorgeschriebene studentische Praktika
Vor-, Nach- und Zwischenpraktikanten mit und ohne Arbeitsentgeltzahlung
Unterliegen Praktikanten dem Mindestlohn?
Beitrags- und melderechtliche Besonderheiten
Das Seminar bringt den Teilnehmenden arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Sicherheit bei der Beschäftigung von Werkstudent:innen und Praktikant:innen.
Selbstverständlich erhalten Sie eine interaktive Seminarunterlage, die Sie bestimmt auch für die Praxis verwenden können.
Mitarbeiter im Personalwesen und der Entgeltabrechnung
Mitarbeiter / Wiedereinsteiger, die ihr Wissen zu dieser Thematik auffrischen möchten
Referat, Fragen der Teilnehmer:innen, Seminarunterlagen.
Stefan Allary
Krankenkassenbetriebswirt mit langjähriger Dozentenerfahrung