Die Qualifizierung von "Nichtelektrikern" mit Fachkenntnisnachweis gemäß DGUV Vorschrift 3
„Elektrotechnisch unterwiesene Personen” sind Nichtelektriker, die einfache elektrotechnische Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln vornehmen können. Als EuP Dabei darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) gemäß DGUV Vorschrift 3 nur unter Leitung und Aufsicht eines Fachvorgesetzten (Elektrofachkraft) tätig werden.
Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse, die Grundlagen der Elektrotechnik und elektrischer Betriebsmittel und informiert über elektrische Gefährdungen sowie Schutzmaßnahmen und Unfallverhütungsvorschriften. Das Seminar dient als Fachkenntnisnachweis und befähigt nach einer betrieblichen Einweisung durch den Fachvorgesetzten schriftlich zur EuP bestellt zu werden.
„Elektrotechnisch unterwiesene Personen” sind Nichtelektriker, die einfache elektrotechnische Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln vornehmen können. Als EuP Dabei darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) gemäß DGUV Vorschrift 3 nur unter Leitung und Aufsicht eines Fachvorgesetzten (Elektrofachkraft) tätig werden.
Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse, die Grundlagen der Elektrotechnik und elektrischer Betriebsmittel und informiert über elektrische Gefährdungen sowie Schutzmaßnahmen und Unfallverhütungsvorschriften. Das Seminar dient als Fachkenntnisnachweis und befähigt nach einer betrieblichen Einweisung durch den Fachvorgesetzten schriftlich zur EuP bestellt zu werden.
„Elektrotechnisch unterwiesene Personen” sind Nichtelektriker, die einfache elektrotechnische Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln vornehmen können. Als EuP Dabei darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) gemäß DGUV Vorschrift 3 nur unter Leitung und Aufsicht eines Fachvorgesetzten (Elektrofachkraft) tätig werden.
Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse, die Grundlagen der Elektrotechnik und elektrischer Betriebsmittel und informiert über elektrische Gefährdungen sowie Schutzmaßnahmen und Unfallverhütungsvorschriften. Das Seminar dient als Fachkenntnisnachweis und befähigt nach einer betrieblichen Einweisung durch den Fachvorgesetzten schriftlich zur EuP bestellt zu werden.
„Elektrotechnisch unterwiesene Personen” sind Nichtelektriker, die einfache elektrotechnische Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln vornehmen können. Als EuP Dabei darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) gemäß DGUV Vorschrift 3 nur unter Leitung und Aufsicht eines Fachvorgesetzten (Elektrofachkraft) tätig werden.
Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse, die Grundlagen der Elektrotechnik und elektrischer Betriebsmittel und informiert über elektrische Gefährdungen sowie Schutzmaßnahmen und Unfallverhütungsvorschriften. Das Seminar dient als Fachkenntnisnachweis und befähigt nach einer betrieblichen Einweisung durch den Fachvorgesetzten schriftlich zur EuP bestellt zu werden.
Grundlagen der Elektrotechnik, elektrische Betriebsmittel
Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften und Regeln
Was bedeutet Arbeitssicherheit? Aufgaben, Pflichten, Verantwortung
Unfallbeispiele in Wort und Bild aus dem Elektrobereich
Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel”
Gefahren des elektrischen Stroms – sicheres Arbeiten
Wirkungen des elektrischen Stroms
Schutz gegen gefährliche Körperströme
Sicherheit gegen Gefahren des elektrischen Stromes
Fehler in elektrischen Anlagen
Schutzziele, Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzmittel beim Bedienen elektrischer Anlagen, die 5 Sicherheitsregeln
Tätigkeiten von elektrotechnisch unterwiesenen Personen
Besondere Verhaltensregeln für elektrotechnisch unterwiesene Personen
Der Bestellvorgang zur elektrotechnisch unterwiesenen Person
Dieser Lehrgang gilt auch als rechtsverbindliche Jahresunterweisung gemäß § 12 (1) des Arbeitsschutzgesetzes und des § 4 (1) der DGUV Vorschrift 1 sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Dieser Lehrgang dient dem Fachkenntnisnachweis.
Die praktische Fachunterweisung und die eigentliche Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person kann nur innerbetrieblich durch den Fachvorgesetzten erfolgen.
Der Lehrgang schließt mit einem Wissenstest ab.
Meister:innen, Schichtführer:innen, Schichtpersonal, Monteur:innen, Sicherheitsbeauftragte in EVUs (Stadt- und Elektrizitätswerke) und Industriebetrieben, die nach DGUV Vorschrift 3 als elektrotechnische Laien (Nichtelektriker:innen) gelten und
sich bei Ihrer Tätigkeit in elektrischen Betriebsbereichen aufhalten
einfache Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durchführen sollen.
Eingangsvoraussetzungen:
Abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 1 Jahr Berufserfahrung.
Die Zahl der Teilnehmer/innen ist begrenzt.
Vortrag, Diskussion, Praxisbeispiele, Film, Lehrunterlagen
Dogucan Cevik, eltracon GmbH, Lohne
Ausgebildeter Mechatroniker und Industriemeister. Herr Cevik arbeitete als Projektleiter im Kontext Elektrosicherheit sowie als extern Verantwortliche Elektrofachkraft, Projektverantwortlicher und Berater. Er hat lange Berufserfahrung als Dozent und Referent im Rahmen der Elektrotechnik & elektrischen Betriebssicherheit.
Grundlagen der Elektrotechnik, elektrische Betriebsmittel
Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften und Regeln
Was bedeutet Arbeitssicherheit? Aufgaben, Pflichten, Verantwortung
Unfallbeispiele in Wort und Bild aus dem Elektrobereich
Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel”
Gefahren des elektrischen Stroms – sicheres Arbeiten
Wirkungen des elektrischen Stroms
Schutz gegen gefährliche Körperströme
Sicherheit gegen Gefahren des elektrischen Stromes
Fehler in elektrischen Anlagen
Schutzziele, Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzmittel beim Bedienen elektrischer Anlagen, die 5 Sicherheitsregeln
Tätigkeiten von elektrotechnisch unterwiesenen Personen
Besondere Verhaltensregeln für elektrotechnisch unterwiesene Personen
Der Bestellvorgang zur elektrotechnisch unterwiesenen Person
Dieser Lehrgang gilt auch als rechtsverbindliche Jahresunterweisung gemäß § 12 (1) des Arbeitsschutzgesetzes und des § 4 (1) der DGUV Vorschrift 1 sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Dieser Lehrgang dient dem Fachkenntnisnachweis.
Die praktische Fachunterweisung und die eigentliche Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person kann nur innerbetrieblich durch den Fachvorgesetzten erfolgen.
Der Lehrgang schließt mit einem Wissenstest ab.
Meister:innen, Schichtführer:innen, Schichtpersonal, Monteur:innen, Sicherheitsbeauftragte in EVUs (Stadt- und Elektrizitätswerke) und Industriebetrieben, die nach DGUV Vorschrift 3 als elektrotechnische Laien (Nichtelektriker:innen) gelten und
sich bei Ihrer Tätigkeit in elektrischen Betriebsbereichen aufhalten
einfache Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durchführen sollen.
Eingangsvoraussetzungen:
Abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 1 Jahr Berufserfahrung.
Die Zahl der Teilnehmer/innen ist begrenzt.
Vortrag, Diskussion, Praxisbeispiele, Film, Lehrunterlagen
Tobias Nitzsche
ist gelernter Mechatroniker. Er hat umfassende Kenntnisse im Photovoltaikbau und im Bereich des Prüfens von elektrischen Anlagen und Geräten.
Grundlagen der Elektrotechnik, elektrische Betriebsmittel
Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften und Regeln
Was bedeutet Arbeitssicherheit? Aufgaben, Pflichten, Verantwortung
Unfallbeispiele in Wort und Bild aus dem Elektrobereich
Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel”
Gefahren des elektrischen Stroms – sicheres Arbeiten
Wirkungen des elektrischen Stroms
Schutz gegen gefährliche Körperströme
Sicherheit gegen Gefahren des elektrischen Stromes
Fehler in elektrischen Anlagen
Schutzziele, Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzmittel beim Bedienen elektrischer Anlagen, die 5 Sicherheitsregeln
Tätigkeiten von elektrotechnisch unterwiesenen Personen
Besondere Verhaltensregeln für elektrotechnisch unterwiesene Personen
Der Bestellvorgang zur elektrotechnisch unterwiesenen Person
Dieser Lehrgang gilt auch als rechtsverbindliche Jahresunterweisung gemäß § 12 (1) des Arbeitsschutzgesetzes und des § 4 (1) der DGUV Vorschrift 1 sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Dieser Lehrgang dient dem Fachkenntnisnachweis.
Die praktische Fachunterweisung und die eigentliche Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person kann nur innerbetrieblich durch den Fachvorgesetzten erfolgen.
Der Lehrgang schließt mit einem Wissenstest ab.
Meister:innen, Schichtführer:innen, Schichtpersonal, Monteur:innen, Sicherheitsbeauftragte in EVUs (Stadt- und Elektrizitätswerke) und Industriebetrieben, die nach DGUV Vorschrift 3 als elektrotechnische Laien (Nichtelektriker:innen) gelten und
sich bei Ihrer Tätigkeit in elektrischen Betriebsbereichen aufhalten
einfache Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durchführen sollen.
Eingangsvoraussetzungen:
Abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 1 Jahr Berufserfahrung.
Die Zahl der Teilnehmer/innen ist begrenzt.
Vortrag, Diskussion, Praxisbeispiele, Film, Lehrunterlagen
Dogucan Cevik, eltracon GmbH, Lohne
Ausgebildeter Mechatroniker und Industriemeister. Herr Cevik arbeitete als Projektleiter im Kontext Elektrosicherheit sowie als extern Verantwortliche Elektrofachkraft, Projektverantwortlicher und Berater. Er hat lange Berufserfahrung als Dozent und Referent im Rahmen der Elektrotechnik & elektrischen Betriebssicherheit.
Grundlagen der Elektrotechnik, elektrische Betriebsmittel
Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften und Regeln
Was bedeutet Arbeitssicherheit? Aufgaben, Pflichten, Verantwortung
Unfallbeispiele in Wort und Bild aus dem Elektrobereich
Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel”
Gefahren des elektrischen Stroms – sicheres Arbeiten
Wirkungen des elektrischen Stroms
Schutz gegen gefährliche Körperströme
Sicherheit gegen Gefahren des elektrischen Stromes
Fehler in elektrischen Anlagen
Schutzziele, Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzmittel beim Bedienen elektrischer Anlagen, die 5 Sicherheitsregeln
Tätigkeiten von elektrotechnisch unterwiesenen Personen
Besondere Verhaltensregeln für elektrotechnisch unterwiesene Personen
Der Bestellvorgang zur elektrotechnisch unterwiesenen Person
Dieser Lehrgang gilt auch als rechtsverbindliche Jahresunterweisung gemäß § 12 (1) des Arbeitsschutzgesetzes und des § 4 (1) der DGUV Vorschrift 1 sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Dieser Lehrgang dient dem Fachkenntnisnachweis.
Die praktische Fachunterweisung und die eigentliche Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person kann nur innerbetrieblich durch den Fachvorgesetzten erfolgen.
Der Lehrgang schließt mit einem Wissenstest ab.
Meister:innen, Schichtführer:innen, Schichtpersonal, Monteur:innen, Sicherheitsbeauftragte in EVUs (Stadt- und Elektrizitätswerke) und Industriebetrieben, die nach DGUV Vorschrift 3 als elektrotechnische Laien (Nichtelektriker:innen) gelten und
sich bei Ihrer Tätigkeit in elektrischen Betriebsbereichen aufhalten
einfache Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durchführen sollen.
Eingangsvoraussetzungen:
Abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 1 Jahr Berufserfahrung.
Die Zahl der Teilnehmer/innen ist begrenzt.
Vortrag, Diskussion, Praxisbeispiele, Film, Lehrunterlagen
Tobias Nitzsche
ist gelernter Mechatroniker. Er hat umfassende Kenntnisse im Photovoltaikbau und im Bereich des Prüfens von elektrischen Anlagen und Geräten.