Der Auskunftsanspruch wird nicht umsonst als „Magna Charta der Betroffenenrechte“ bezeichnet. Kaum eine Norm wird seit Einführung der DSGVO so umfassend und breit diskutiert wie der Auskunftsanspruch nach Art 15 DSGVO. Dies dürfte neben der praktischen Bedeutung des Auskunftsanspruchs als wichtigstem Betroffenenrecht insbesondere auch an diversen Unklarheiten bzw. Auslegungsschwierigkeiten und praktischen Schwierigkeiten liegen, die den Anwender der Norm herausfordern. Entsprechend war Art. 15 DSGVO zuletzt mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen von nationalen Gerichten und Vorlageentscheidungen an den EuGH.
Das Seminar möchte einen Überblick über das Auskunftsrecht sowie die praktischen Streitpunkte geben. Dabei sollen insbesondere auch die jüngsten Entscheidungen besprochen, in die Diskussion eingeordnet und praktische Tipps gegeben werden, wie mit Auskunftsbegehren in der Praxis umgegangen werden kann.
Vorkenntnisse im Datenschutzrecht sind hilfreich, werden aber nicht vorausgesetzt.
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Einordnung und Bedeutung des Auskunftsrechts
Voraussetzungen des Anspruchs
Umfang des Auskunftsrechts
Insb. das Recht auf Erhalt einer Kopie
Verweigerung der Auskunft
Rechtsfolgen einer unrechtmäßigen Verweigerung
Durch das Seminar erhalten Sie einen aktuellen und praxisnahen Überblick über die Geltendmachung und Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs. Dabei wird insbesondere auf aktuelle Entscheidungen des EuGHs und nationaler Gerichte eingegangen und diskutiert, wie mit entsprechenden Ersuchen in der Praxis umgegangen werden kann.
Alle, die in der Praxis mit datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüchen konfrontiert und
den aktuellen Rechtsentwicklungen interessiert sind.
Vortrag, Diskussion, Seminarunterlagen
Prof. Dr. Timo Schwarzwälder,
Professor für Zivilrecht,
Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf,
Datenschutzbeauftragter der Hochschule Niederrhein.