mit TAW-Zertifizierung
Die seit 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt europaweit die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten und ersetzte früher geltende nationale Datenschutzgesetze. Ergänzt wird die DSGVO durch weitere datenschutzrechtliche Spezialregelungen.
Auf Unternehmen und deren Datenschutzbeauftragte jeder Branche kamen neue Pflichten hinzu. Der Datenschutzbeauftragte hat insbesondere eine unterstützende, beratende und lenkende Funktion. Er informiert die Leitung des Unternehmens bzw. der Behörde über alle geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen und prüft deren Umsetzung. Besondere Anforderungen an die Unternehmen sind beispielsweise die Risikobewertung bei der Bearbeitung personenbezogener Daten, die Folgenabschätzung für eingesetzte Verfahren, Verzeichnisse für Verarbeitungstätigkeiten und Verträge zur Auftragsverarbeitung mit Dienstleistern. Die Höhe der Bußgelder kann nun bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen.
Einführung in das neue Datenschutzrecht
Grundlagen und Grundstruktur der EU-DSGVO
nationale Regelungen (u.a. BDSG, DSG NRW, TTDSG)
internationale Regelungen (EU-US Data Privacy Framework)
Datenschutzrecht im Unternehmen
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Rechte der Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung und Löschung
Pflichten des Unternehmens (Information, Rechtskonformität)
Risikobewertung und Datensicherheit
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung
Benennung des Datenschutzbeauftragten
Datenschutzmanagement
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Risikobewertung
Datenschutzfolgenabschätzung
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
Mitarbeiterinformation zum Datenschutz
Kontrolle der Datenschutzprozesse
Beratung der Geschäftsführung und Tätigkeitsberichte
Datenschutzkontrolle
durch den Datenschutzbeauftragten
durch die Aufsichtsbehörden – Zuständigkeiten und Instrumentarien
Sicherheit der Verarbeitung nach Artikel 32 DSGVO
Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Belastbarkeit
data protection by design
data protection by default
Telemediengesetz, Telekommunikationsgesetz
Telefon, E-Mail, Internet im Unternehmen
Anforderungen an die Unternehmens-Homepage
Google Analytics, WhatsApp, Tracker, Cookies und andere
Auswirkungen des EU-US Data Privacy Framework
Beschäftigtendatenschutz
Personenbezogene Daten im Arbeitsprozess
Einwilligung im Arbeitsprozess
Betriebsverfassungsgesetz und Betriebsvereinbarungen
Compliance, Korruptionsbekämpfung, Whistleblowing und Datenschutz
Dieses Seminar befähigt Datenschutzbeauftragte die Anforderungen der DSGVO zu verstehen und in ihrem Unternehmen bzw. ihrer Behörde umzusetzen. Dabei soll auch das Verständnis erarbeitet werden, wie die verschiedenen Datenschutzregelungen die DSGVO ergänzen. Die im Seminar zur Verfügung gestellten Unterlagen und Muster ermöglichen eine effektive Umsetzung aller notwendigen Datenschutzanforderungen.
Dieses Seminar wird auch zum Nachweis der Fachkunde nach Art. 37 (5) DSGVO für Datenschutzbeauftragte empfohlen.
Neu bestellte oder künftige Datenschutzbeauftragte, DV-Leiter, IT-Spezialisten
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Zertifikatsprüfung im Anschluss an den Lehrgang:
Abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens
2 Jahren Berufserfahrung oder akademische Ausbildung
Vollständige Teilnahme an der Lehrgangszeit
Eine Rezertifizierung kann nach erfolgreich bestandener Erstzertifizierung alle drei Jahre erfolgen.
Bei allen Fragen zur Zertifikatsprüfung wenden Sie sich bitte direkt an die TAW Cert GmbH, Frau Dagmar Bleistein, Tel. 09187 / 931287.
Vortrag, Diskussion, Praxisbeispiele, Seminarunterlagen, Zertifikatsprüfung durch die TAW Cert GmbH am Ende des Lehrgangs
Dipl.-Ing. Holger Koch,
Fachberater für Datenschutz und Datensicherheit, Mixdorf.
Langjähriger Leiter des Erfahrungsaustauschkreises der Datenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg und Vorstand des Fachverbandes der externen Datenschutzbeauftragen e.V.