Seminar

Aktuelles zur Umsetzung der EU-DSGVO in die betriebliche Praxis

Information und Erfahrungsaustausch – Datenschutz – Update 2024

Die bereits seit 25.05.2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz werfen für die Unternehmen viele Fragen auf, z.B.:

  • Was muss man bei der Verarbeitung beachten?

  • Darf man Cookies auf Webseiten einbinden?

  • Wer ist für Verträge mit Dienstleistern verantwortlich?

  • Ist das EU-US Data Privacy Framework für uns wichtig?

  • Wie werden die Betroffenen informiert?

  • Was ist bei Auskunftsersuchen zu beachten?

  • Wofür gab es bisher Bußgelder? Was lehrt uns das?

  • Darf man Urlaubspläne aushängen?

  • Was ist bei Homeoffice zu beachten?

  • Wie geht man bei Datenschutzverstößen vor?

 

Diese sollen im Seminar möglichst praxisnah diskutiert und beantwortet werden. Besondere Schwerpunkte sind die Aktualisierung des Wissens, die Information über neue datenschutzrechtliche Regelungen und Hinweise zum Nachweis der Umsetzung des Datenschutzrechts im Unternehmen. Im Seminar werden Beispiele aus der betrieblichen Praxis (natürlich anonymisiert) und Lösungsmöglichkeiten besprochen. Es werden Checklisten und Handlungsanleitungen zur Verfügung gestellt.

Die bereits seit 25.05.2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz werfen für die Unternehmen viele Fragen auf, z.B.:

  • Was muss man bei der Verarbeitung beachten?

  • Darf man Cookies auf Webseiten einbinden?

  • Wer ist für Verträge mit Dienstleistern verantwortlich?

  • Ist das EU-US Data Privacy Framework für uns wichtig?

  • Wie werden die Betroffenen informiert?

  • Was ist bei Auskunftsersuchen zu beachten?

  • Wofür gab es bisher Bußgelder? Was lehrt uns das?

  • Darf man Urlaubspläne aushängen?

  • Was ist bei Homeoffice zu beachten?

  • Wie geht man bei Datenschutzverstößen vor?

 

Diese sollen im Seminar möglichst praxisnah diskutiert und beantwortet werden. Besondere Schwerpunkte sind die Aktualisierung des Wissens, die Information über neue datenschutzrechtliche Regelungen und Hinweise zum Nachweis der Umsetzung des Datenschutzrechts im Unternehmen. Im Seminar werden Beispiele aus der betrieblichen Praxis (natürlich anonymisiert) und Lösungsmöglichkeiten besprochen. Es werden Checklisten und Handlungsanleitungen zur Verfügung gestellt.

Die bereits seit 25.05.2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz werfen für die Unternehmen viele Fragen auf, z.B.:

  • Was muss man bei der Verarbeitung beachten?

  • Darf man Cookies auf Webseiten einbinden?

  • Wer ist für Verträge mit Dienstleistern verantwortlich?

  • Ist das EU-US Data Privacy Framework für uns wichtig?

  • Wie werden die Betroffenen informiert?

  • Was ist bei Auskunftsersuchen zu beachten?

  • Wofür gab es bisher Bußgelder? Was lehrt uns das?

  • Darf man Urlaubspläne aushängen?

  • Was ist bei Homeoffice zu beachten?

  • Wie geht man bei Datenschutzverstößen vor?

 

Diese sollen im Seminar möglichst praxisnah diskutiert und beantwortet werden. Besondere Schwerpunkte sind die Aktualisierung des Wissens, die Information über neue datenschutzrechtliche Regelungen und Hinweise zum Nachweis der Umsetzung des Datenschutzrechts im Unternehmen. Im Seminar werden Beispiele aus der betrieblichen Praxis (natürlich anonymisiert) und Lösungsmöglichkeiten besprochen. Es werden Checklisten und Handlungsanleitungen zur Verfügung gestellt.

Im Detail

Inhalt
  • Information über neue datenschutzrechtliche Regelungen

    • Cookie-Banner und Einwilligung nach TTDSG

    • Datenverarbeitung im Web und in den USA: EU-US Data Privacy Framework

  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und wann gilt das „berechtigte Interesse“?

  • Führung von Verarbeitungsübersichten

  • Risikobewertung und Datenschutzfolgenabschätzung

  • Verträge mit Auftragsverarbeitern und deren Prüfung

  • Rechte der Betroffenen und wie weit gehen Auskunftsrechte Betroffener?

  • Mitarbeiterschulung und Datenschutz-Verpflichtung

  • Erfassung und Meldung von Datenschutzvorkommnissen

  • Dokumentation oder Datenschutz-Management-System (DSMS)

  • Homepages, Cookies, Social Media, Analysetools - was ist nach TTDSG und DSGVO zulässig?

  • Auswertung der Tätigkeit von Datenschutz-Aufsichtsbehörden und von Gerichtsurteilen

Gern können die Teilnehmenden auch vorab Themen einreichen, die im Seminar behandelt werden sollen.

Dieses Seminar wird auch als Auffrischungsseminar zum Nachweis der Aktualität der Fachkunde nach Art. 37 (5) DSGVO für bereits tätige/benannte Datenschutzbeauftragte empfohlen.

Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, IT-Verantwortliche,

Betriebsräte, Personalverantwortliche und Geschäftsführer:innen mit Kenntnissen im Datenschutzrecht

 

Vortrag, Diskussion, Praxisbeispiele, umfangreiche Seminarunterlagen

Dipl.-Ing. Holger Koch,
Fachberater für Datenschutz und Datensicherheit, Mixdorf
Langjähriger Leiter des Erfahrungsaustauschkreises der Datenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg und Vorstandsmitglied des Fachverbandes der externen Datenschutzbeauftragen e.V.

Inhalt
  • Information über neue datenschutzrechtliche Regelungen

    • Cookie-Banner und Einwilligung nach TTDSG

    • Datenverarbeitung im Web und in den USA: EU-US Data Privacy Framework

  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und wann gilt das „berechtigte Interesse“?

  • Führung von Verarbeitungsübersichten

  • Risikobewertung und Datenschutzfolgenabschätzung

  • Verträge mit Auftragsverarbeitern und deren Prüfung

  • Rechte der Betroffenen und wie weit gehen Auskunftsrechte Betroffener?

  • Mitarbeiterschulung und Datenschutz-Verpflichtung

  • Erfassung und Meldung von Datenschutzvorkommnissen

  • Dokumentation oder Datenschutz-Management-System (DSMS)

  • Homepages, Cookies, Social Media, Analysetools - was ist nach TTDSG und DSGVO zulässig?

  • Auswertung der Tätigkeit von Datenschutz-Aufsichtsbehörden und von Gerichtsurteilen

Gern können die Teilnehmenden auch vorab Themen einreichen, die im Seminar behandelt werden sollen.

Dieses Seminar wird auch als Auffrischungsseminar zum Nachweis der Aktualität der Fachkunde nach Art. 37 (5) DSGVO für bereits tätige/benannte Datenschutzbeauftragte empfohlen.

Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, IT-Verantwortliche,

Betriebsräte, Personalverantwortliche und Geschäftsführer:innen mit Kenntnissen im Datenschutzrecht

 

Vortrag, Diskussion, Praxisbeispiele, umfangreiche Seminarunterlagen

Dipl.-Ing. Holger Koch,
Fachberater für Datenschutz und Datensicherheit, Mixdorf
Langjähriger Leiter des Erfahrungsaustauschkreises der Datenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg und Vorstandsmitglied des Fachverbandes der externen Datenschutzbeauftragen e.V.

Inhalt
  • Information über neue datenschutzrechtliche Regelungen

    • Cookie-Banner und Einwilligung nach TTDSG

    • Datenverarbeitung im Web und in den USA: EU-US Data Privacy Framework

  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und wann gilt das „berechtigte Interesse“?

  • Führung von Verarbeitungsübersichten

  • Risikobewertung und Datenschutzfolgenabschätzung

  • Verträge mit Auftragsverarbeitern und deren Prüfung

  • Rechte der Betroffenen und wie weit gehen Auskunftsrechte Betroffener?

  • Mitarbeiterschulung und Datenschutz-Verpflichtung

  • Erfassung und Meldung von Datenschutzvorkommnissen

  • Dokumentation oder Datenschutz-Management-System (DSMS)

  • Homepages, Cookies, Social Media, Analysetools - was ist nach TTDSG und DSGVO zulässig?

  • Auswertung der Tätigkeit von Datenschutz-Aufsichtsbehörden und von Gerichtsurteilen

Gern können die Teilnehmenden auch vorab Themen einreichen, die im Seminar behandelt werden sollen.

Dieses Seminar wird auch als Auffrischungsseminar zum Nachweis der Aktualität der Fachkunde nach Art. 37 (5) DSGVO für bereits tätige/benannte Datenschutzbeauftragte empfohlen.

Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, IT-Verantwortliche,

Betriebsräte, Personalverantwortliche und Geschäftsführer:innen mit Kenntnissen im Datenschutzrecht

 

Vortrag, Diskussion, Praxisbeispiele, umfangreiche Seminarunterlagen

Dipl.-Ing. Holger Koch,
Fachberater für Datenschutz und Datensicherheit, Mixdorf.
Langjähriger Leiter des Erfahrungsaustauschkreises der Datenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg und Vorstandsmitglied des Fachverbandes der externen Datenschutzbeauftragen e.V.