Seminar

Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson

Vertiefungsseminar dauernde Pflegebedürftigkeit - Beihilferecht NRW (BVO NRW)

Innerhalb des Beihilferechts nimmt das Thema "Beihilfen bei dauernder Pflegebedürftigkeit" eine Sonderstellung ein und kann als eigenständiger Bereich betrachtet werden. Es handelt sich hier um Regelungen die in weiten Teilen mit den entsprechenden Regelungen aus dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI - Soziale Pflegeversicherung) korrespondieren.

Durch Einführung der Pflegeversicherung wurde die soziale Sicherung der Pflegepersonen wesentlich verbessert; dies um die Bereitschaft der Pflegetätigkeit im häuslichen Bereich zu fördern. Außerdem gilt es, den Einsatz der Pflegeperson anzuerkennen, da viele Pflegepersonen auf eine eigene Berufstätigkeit verzichten oder diese aufgeben müssen.

Unter bestimmten Voraussetzungen unterliegen Pflegepersonen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung, soziale Pflegekassen und Beihilfestellen entrichten unter Berücksichtigung des Pflegegrades der zu pflegenden Person und der bezogenen Leistung Beiträge zur Rentenversicherung. Daneben bestehen ggf. weitere Ansprüche auf z.B. Zuschüsse zum Krankenversicherungsbeitrag und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Durch Übungen und Praxisbeispiele lernen die Teilnehmer entsprechende Beihilfeanträge abschließend bearbeiten zu können.

Innerhalb des Beihilferechts nimmt das Thema "Beihilfen bei dauernder Pflegebedürftigkeit" eine Sonderstellung ein und kann als eigenständiger Bereich betrachtet werden. Es handelt sich hier um Regelungen die in weiten Teilen mit den entsprechenden Regelungen aus dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI - Soziale Pflegeversicherung) korrespondieren.

Durch Einführung der Pflegeversicherung wurde die soziale Sicherung der Pflegepersonen wesentlich verbessert; dies um die Bereitschaft der Pflegetätigkeit im häuslichen Bereich zu fördern. Außerdem gilt es, den Einsatz der Pflegeperson anzuerkennen, da viele Pflegepersonen auf eine eigene Berufstätigkeit verzichten oder diese aufgeben müssen.

Unter bestimmten Voraussetzungen unterliegen Pflegepersonen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung, soziale Pflegekassen und Beihilfestellen entrichten unter Berücksichtigung des Pflegegrades der zu pflegenden Person und der bezogenen Leistung Beiträge zur Rentenversicherung. Daneben bestehen ggf. weitere Ansprüche auf z.B. Zuschüsse zum Krankenversicherungsbeitrag und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Im Detail

Inhalt

Überblick über die maßgebenden Regelungen

Theoretische Grundlagen

  • Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung

  • Pflegeunterstützungsgeld

  • Rentenversicherungsbeiträge

  • Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

  • Übersicht über Verfahrenshinweise und Hilfen

Praktische Übungen sollen Sie in die Lage versetzen:

  • die zustehenden Leistungen entsprechend der Pflegegrade zu berechnen,

  • die ermittelten Beiträge an die zutreffenden Leistungsträger abzuführen

Sachbearbeiter:innen, die bisher noch nicht oder erst seit kurzer Zeit mit der Bearbeitung von Pflegebeihilfen betraut sind, insbesondere bei

• Kommunen

• Stadtwerken

• Sparkassen

• Krankenhäusern

• öffentlichen Versicherungsunternehmen

• gemeinnützigen Einrichtungen

• Abrechnungs-Service-Unternehmen

Dieses Seminar ist die optimale Ergänzung zum Grundlagenseminar Beihilfe bei dauernder Pflegenotwendigkeit, das direkt vorher stattfindet.

Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele, Seminarunterlagen


Eva-Maria Ebel
Beihilfeabteilung, Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, Düsseldorf

Peter Nitzschner 
Beihilfeabteilung, Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, Düsseldorf

Inhalt

Überblick über die maßgebenden Regelungen

Theoretische Grundlagen

  • Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung

  • Pflegeunterstützungsgeld

  • Rentenversicherungsbeiträge

  • Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

  • Übersicht über Verfahrenshinweise und Hilfen

Praktische Übungen sollen Sie in die Lage versetzen:

  • die zustehenden Leistungen entsprechend der Pflegegrade zu berechnen,

  • die ermittelten Beiträge an die zutreffenden Leistungsträger abzuführen

Durch Übungen und Praxisbeispiele lernen die Teilnehmer entsprechende Beihilfeanträge abschließend bearbeiten zu können.

Sachbearbeiter:innen, die bisher noch nicht oder erst seit kurzer Zeit mit der Bearbeitung von Pflegebeihilfen betraut sind, insbesondere bei

• Kommunen

• Stadtwerken

• Sparkassen

• Krankenhäusern

• öffentlichen Versicherungsunternehmen

• gemeinnützigen Einrichtungen

• Abrechnungs-Service-Unternehmen

Dieses Seminar ist die optimale Ergänzung zum Grundlagenseminar Beihilfe bei dauernder Pflegenotwendigkeit, das direkt vorher stattfindet.

Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele, Seminarunterlagen


Eva-Maria Ebel

Beihilfestelle des Landesamt für Besoldung und Versorgung

Peter Nitzschner 
Beihilfeabteilung, Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, Düsseldorf