Seminar

Beihilferecht NRW - Grundlagen-Lehrgang

Teil 1: 27. - 28. August 2024 Teil 2: 17. - 18. September 2024

Das Beihilferecht ist sehr komplex. Regelmäßige Änderungen bringen ständig Neuerungen. Hinzu kommen andere Gesetze, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf das Beihilferecht haben. Oftmals finden sich weitere Regelungen in den Verwaltungsvorschriften zur BVO NRW oder ergeben sich aus aktueller Rechtsprechung und Erlassen des Ministeriums der Finanzen NRW. Für den Sachbearbeiter wird es dadurch immer schwieriger, die Beihilfe regelkonform/zutreffend festzusetzen.

Im Detail

Inhalt

Teil 1:

Beihilfenverordnung (BVO NRW) mit Verwaltungsvorschriften

  • Überblick über die maßgeblichen Rechtsvorschriften

Rahmenbedingungen zur Zahlung einer Beihilfe

  • Anspruchsvoraussetzungen und Verfahren

  • Begriff der Notwendigkeit und Angemessenheit

  • Auswirkung der verschiedenen Versicherungsverhältnisse auf die Höhe der Beihilfe; insbesondere unter Beachtung der Bestimmungen des § 3 BVO

  • Restkostenbeihilfe/Höchstbetragsberechnung

Beihilfenverordnung für Tarifbeschäftigte (BVOTb)

  • Überblick

  • Anspruchsvoraussetzungen und Besonderheiten, z.B. bei Zahnersatz

  • Aktuelle Beispiele aus der Praxis

Teil 2:

Krankenhauskosten

Zahnärztliche Behandlung

  • z. B. Implantatversorgung

Arzneimittel

Hilfsmittel

Stationäre und ambulante Kur- und Reha-Maßnahmen

Praktische Beispiele unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage aus der Praxis.

Dieser zweiteilige Lehrgang richtet sich an alle, die einen Einstieg in das Beihilferecht NRW suchen oder ihr Wissen grundlegend strukturieren möchten. Übungsteile verfestigen den umfangreichen Stoff für die tägliche Praxis am Arbeitsplatz.

Personen, die in der Beihilfebearbeitung eingesetzt sind bzw. eingesetzt werden sollen und noch nicht an einem Grundlagenlehrgang zum Beihilferecht teilgenommen haben, sowie Rechnungsprüfer, Personalsachbearbeiter und Berater (bspw. Gewerkschaften) „vor Ort”".

Die BVO NRW wenden an z.B.:

• Beihilfestellen des Landes NRW (z.B. Bezirksregierungen)

• Versorgungskassen

• Kommunen, Stadtwerke, Sparkassen, Krankenhäuser, AOK

• öffentliche Versicherungsunternehmen, gemeinnützige Einrichtungen

• Abrechnungs-Service-Unternehmen

Vortrag, Diskussion und Fallstudien in Einzel-/Gruppenarbeit. Jeder Teilnehmer erhält eine über 100 Seiten starke Arbeitsunterlage zu allen Unterrichtsthemen mit vielen Beispielen, Übersichten und Mustern für die Praxis am Arbeitsplatz!

Peter Nitzschner
langjähriger Experte für Beihilferecht

1. Teil: Di, 27.08.2024 bis Mi, 28.08.2024

jeweils 9.00 - 16.30 Uhr

2. Teil: Di, 17.09.2024 bis Mi, 18.09.2024

jeweils 9.00 - 16.30 Uhr