Beihilferecht
Seminar

Beihilferecht NRW - Grundlagen-Lehrgang

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Das Beihilferecht ist sehr komplex. Regelmäßige Änderungen bringen ständig Neuerungen. Hinzu kommen andere Gesetze, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf das Beihilferecht haben. Oftmals finden sich weitere Regelungen in den Verwaltungsvorschriften zur BVO NRW oder ergeben sich aus aktueller Rechtsprechung und Erlassen des Ministeriums der Finanzen NRW. Für den Sachbearbeiter wird es dadurch immer schwieriger, die Beihilfe regelkonform/zutreffend festzusetzen.

Inhalt

Teil 1:

Beihilfenverordnung (BVO NRW) mit Verwaltungsvorschriften

  • Überblick über die maßgeblichen Rechtsvorschriften

Rahmenbedingungen zur Zahlung einer Beihilfe

  • Anspruchsvoraussetzungen und Verfahren
  • Begriff der Notwendigkeit und Angemessenheit
  • Auswirkung der verschiedenen Versicherungsverhältnisse auf die Höhe der Beihilfe; insbesondere unter Beachtung der Bestimmungen des § 3 BVO
  • Restkostenbeihilfe/Höchstbetragsberechnung

Beihilfenverordnung für Tarifbeschäftigte (BVOTb)

  • Überblick
  • Anspruchsvoraussetzungen und Besonderheiten, z.B. bei Zahnersatz
  • Aktuelle Beispiele aus der Praxis

Teil 2:

Krankenhauskosten

Zahnärztliche Behandlung

  • z. B. Implantatversorgung

Arzneimittel

Hilfsmittel

Stationäre und ambulante Kur- und Reha-Maßnahmen

Praktische Beispiele unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage aus der Praxis

Ihr Nutzen

Dieser zweiteilige Lehrgang richtet sich an alle, die einen Einstieg in das Beihilferecht NRW suchen oder ihr Wissen grundlegend strukturieren möchten. Übungsteile verfestigen den umfangreichen Stoff für die tägliche Praxis am Arbeitsplatz.

TAW Inhouse Seminare sind ...

  • angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse
  • maßgeschneidert auf Ihre unternehmens-spezifischen Themen und Ziele
  • nach Absprache zeitlich flexibel umsetzbar

Weiterführende Informationen

Teilnehmerkreis

Personen, die in der Beihilfebearbeitung eingesetzt sind bzw. eingesetzt werden sollen und noch nicht an einem Grundlagenlehrgang zum Beihilferecht teilgenommen haben, sowie Rechnungsprüfer, Personalsachbearbeiter und Berater (bspw. Gewerkschaften) „vor Ort”".

Die BVO NRW wenden an z.B.:

• Beihilfestellen des Landes NRW (z.B. Bezirksregierungen)

• Versorgungskassen

• Kommunen, Stadtwerke, Sparkassen, Krankenhäuser, AOK

• öffentliche Versicherungsunternehmen, gemeinnützige Einrichtungen

• Abrechnungs-Service-Unternehmen

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4 Tage
Teilnahmebescheinigung
03.06.2025 - 25.06.2025
Wuppertal
26.08.2025 - 10.09.2025
Online
09.12.2025 - 17.12.2025
Online

Wir sind gerne für Sie da

Unser Kundenservice beantwortet Ihnen gerne alle Fragen rund um diese Veranstaltung und die TAW.

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Tiziana Rampino

Tiziana Rampino
Leitung Kundenservice