Teil 1: 29. - 30. August 2023 Teil 2: 18. - 19. September 2023
Das Beihilferecht ist sehr komplex. Regelmäßige Änderungen bringen ständig Neuerungen. Hinzu kommen andere Gesetze, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf das Beihilferecht haben. Oftmals finden sich weitere Regelungen in den Verwaltungsvorschriften zur BVO NRW oder ergeben sich aus aktueller Rechtsprechung und Erlassen des Ministeriums der Finanzen NRW. Für den Sachbearbeiter wird es dadurch immer schwieriger, die Beihilfe regelkonform/zutreffend festzusetzen.
Dieser zweiteilige Lehrgang richtet sich an alle, die einen Einstieg in das Beihilferecht NRW suchen oder ihr Wissen grundlegend strukturieren möchten. Übungsteile verfestigen den umfangreichen Stoff für die tägliche Praxis am Arbeitsplatz!
Teil 1:
Beihilfenverordnung (BVO NRW) mit Verwaltungsvorschriften
Überblick über die maßgeblichen Rechtsvorschriften
Rahmenbedingungen zur Zahlung einer Beihilfe
Anspruchsvoraussetzungen und Verfahren
Begriff der Notwendigkeit und Angemessenheit
Auswirkung der verschiedenen Versicherungsverhältnisse auf die Höhe der Beihilfe; insbesondere unter Beachtung der Bestimmungen des § 3 BVO
Berechnung der Kostendämpfungspauschale
Restkostenbeihilfe/Höchstbetragsberechnung
Beihilfenverordnung für Tarifbeschäftigte (BVOTb)
Überblick
Anspruchsvoraussetzungen und Besonderheiten, z.B. bei Zahnersatz
Aktuelle Beispiele aus der Praxis
Teil 2:
Krankenhauskosten
Zahnärztliche Behandlung
z. B. Implantatversorgung
Arzneimittel
Hilfsmittel
Stationäre und ambulante Kur- und Reha-Maßnahmen
Praktische Beispiele unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage aus der Praxis.
Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.
Für diesen Lehrgang ist es nicht erforderlich den Kommentar Sabolewski/Mohr mitzubringen. Für diejenigen die sich aber im Kommentar etwas markieren möchten, reicht es, Band I mitzubringen.
Personen, die in der Beihilfebearbeitung eingesetzt sind bzw. eingesetzt werden sollen und noch nicht an einem Grundlagenlehrgang zum Beihilferecht teilgenommen haben, sowie Rechnungsprüfer, Personalsachbearbeiter und Berater (bspw. Gewerkschaften) „vor Ort”".
Die BVO NRW wenden an z.B.:
• Beihilfestellen des Landes NRW (z.B. Bezirksregierungen)
• Versorgungskassen
• Kommunen, Stadtwerke, Sparkassen, Krankenhäuser, AOK
• öffentliche Versicherungsunternehmen, gemeinnützige Einrichtungen
• Abrechnungs-Service-Unternehmen
Vortrag, Diskussion und Fallstudien in Einzel-/Gruppenarbeit. Jeder Teilnehmer erhält eine über 100 Seiten starke Arbeitsunterlage zu allen Unterrichtsthemen mit vielen Beispielen, Übersichten und Mustern für die Praxis am Arbeitsplatz!
Peter Nitzschner
langjähriger Experte für Beihilferecht
1. Teil: Di, 29.08.2023 bis Mi, 30.08.2023
jeweils 9.00 - 16.30 Uhr
2. Teil: Mo, 18.09.2023 bis Di, 19.09.2023
jeweils 9.00 - 16.30 Uhr