Seminar

Beihilfefähigkeit von Zahnarztkosten

Spezialseminar zum Beihilferecht NRW (BVO NRW)

Das Beihilferecht ist sehr komplex. Regelmäßige Änderungen bringen ständig Neuerungen. 

Die Kosten im Gesundheitswesen steigen von Jahr zu Jahr.

Beihilfeberechtigte müssen oftmals verschiedene Aufwendungen wie für (zahn)ärztliche Behandlung, Arznei- oder Hilfsmittel ganz oder teilweise selbst tragen. Das Beihilferecht bezieht sich hier in vielen Punkten auf die Regelungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). 

Danach übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung nur wirtschaftliche und nach dem neuesten Stand der medizinischen Wissenschaft wirksame Maßnahmen. Dieser Grundsatz gilt in Teilen auch für die Beihilfe – die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen erfährt damit Einschränkungen. Erfahren Sie in unserem Spezialseminar zum Beihilferecht NRW alles Wissenswerte zur Beihilfefähigkeit von zahnärztlichen Behandlungskosten.

Sehr gute bis gute Kenntnisse in der BhVo, Grundkenntnisse in der Systematik der Gebührenordnungen sind erforderlich.

Als optimale Vorbereitung auf dieses Seminar empfehlen wir den vorherigen Besuch unseres viertägigen Grundlagen-Lehrgangs im Beihilferecht.

Das Beihilferecht ist sehr komplex. Regelmäßige Änderungen bringen ständig Neuerungen. 

Die Kosten im Gesundheitswesen steigen von Jahr zu Jahr.

Beihilfeberechtigte müssen oftmals verschiedene Aufwendungen wie für (zahn)ärztliche Behandlung, Arznei- oder Hilfsmittel ganz oder teilweise selbst tragen. Das Beihilferecht bezieht sich hier in vielen Punkten auf die Regelungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). 

Danach übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung nur wirtschaftliche und nach dem neuesten Stand der medizinischen Wissenschaft wirksame Maßnahmen. Dieser Grundsatz gilt in Teilen auch für die Beihilfe – die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen erfährt damit Einschränkungen. Erfahren Sie in unserem Spezialseminar zum Beihilferecht NRW alles Wissenswerte zur Beihilfefähigkeit von zahnärztlichen Behandlungskosten.

Sehr gute bis gute Kenntnisse in der BhVo, Grundkenntnisse in der Systematik der Gebührenordnungen sind erforderlich.

Als optimale Vorbereitung auf dieses Seminar empfehlen wir den vorherigen Besuch unseres viertägigen Grundlagen-Lehrgangs im Beihilferecht.

Im Detail

Inhalt

Gesetz­liche Grund­lagen:

  • Beihil­fen­ver­ordnung NRW -BVO NRW-

  • Gebüh­ren­ordnung für Zahnärzte -GOZ-

  • Gebüh­ren­ordnung für Ärzte -GOÄ-

  • Beihil­fe­fä­higkeit von zahnärztlichen Leistungen (z.B. Zahnersatz, Laborkosten)

  • Beihil­fe­fä­higkeit von implantatbezogenen Leistungen

  • Beispiele und Übungen

  • Erfah­rungs­aus­tausch

Sicherheit im Umgang mit zahnärztlichen Rechnungen für alle, die täglich mit der Bezuschussung und Prüfung von zahnärztlichen Rechnungen und Kostenvoranschlägen im Rahmen des zahnärztlichen Behandlungsspektrums zu tun haben. Das Seminar gibt Lösungen an die Hand, was in der zahnärztlichen Abrechnung abrechnungsfähig, aber vielleicht nicht bezuschussungsfähig ist. Im Seminar lernen die Teilnehmenden, Rechnungen unter dem Aspekt der Beihilfefähigkeit zu prüfen und zu bewerten und Anschreiben (Muster) zu erstellen, klar zu benennen, was aufgrund der BhVo nicht erstattet werden kann.

Sachbearbeiter, die mit der Bearbeitung von Pflegebeihilfen betraut sind, insbesondere bei

  • Kommunen

  • Stadtwerken

  • Sparkassen

  • Krankenhäusern

  • öffentlichen Versicherungsunternehmen

  • gemeinnützigen Einrichtungen

  • Abrechnungs-Service-Unternehmen

Vortrag, (Power Point, Flipchart) Diskussion, Musterbeispiele und Seminarunterlage

Silvia Sumpf
Expertin im Bereich Zahnmedizin und GOZ-Abrechnungsspezialistin mit jahrelanger Berufserfahrung im zahnärztlichen Umfeld, zeitweise ordentliches Mitglied im Prüfungsausschuss für Zahnarzthelferinnen in Puncto Abrechnung, mehrere Jahre im Berufsbildungsausschuss, Aufgabenerstellungsausschuss zahnärztliche Abrechnung, sowie Abrechnungslehrtätigkeit in der Kreishandwerkerschaft Borken.

Inhalt

Gesetz­liche Grund­lagen:

  • Beihil­fen­ver­ordnung NRW -BVO NRW-

  • Gebüh­ren­ordnung für Zahnärzte -GOZ-

  • Gebüh­ren­ordnung für Ärzte -GOÄ-

  • Beihil­fe­fä­higkeit von zahnärztlichen Leistungen (z.B. Zahnersatz, Laborkosten)

  • Beihil­fe­fä­higkeit von implantatbezogenen Leistungen

  • Beispiele und Übungen

  • Erfah­rungs­aus­tausch

Sicherheit im Umgang mit zahnärztlichen Rechnungen für alle, die täglich mit der Bezuschussung und Prüfung von zahnärztlichen Rechnungen und Kostenvoranschlägen im Rahmen des zahnärztlichen Behandlungsspektrums zu tun haben. Das Seminar gibt Lösungen an die Hand, was in der zahnärztlichen Abrechnung abrechnungsfähig, aber vielleicht nicht bezuschussungsfähig ist. Im Seminar lernen die Teilnehmenden, Rechnungen unter dem Aspekt der Beihilfefähigkeit zu prüfen und zu bewerten und Anschreiben (Muster) zu erstellen, klar zu benennen, was aufgrund der BhVo nicht erstattet werden kann.

Sachbearbeiter, die mit der Bearbeitung von Pflegebeihilfen betraut sind, insbesondere bei

  • Kommunen

  • Stadtwerken

  • Sparkassen

  • Krankenhäusern

  • öffentlichen Versicherungsunternehmen

  • gemeinnützigen Einrichtungen

  • Abrechnungs-Service-Unternehmen

Vortrag, (Power Point, Flipchart) Diskussion, Musterbeispiele und Seminarunterlage

Silvia Sumpf
Expertin im Bereich Zahnmedizin und GOZ-Abrechnungsspezialistin mit jahrelanger Berufserfahrung im zahnärztlichen Umfeld, zeitweise ordentliches Mitglied im Prüfungsausschuss für Zahnarzthelferinnen in Puncto Abrechnung, mehrere Jahre im Berufsbildungsausschuss, Aufgabenerstellungsausschuss zahnärztliche Abrechnung, sowie Abrechnungslehrtätigkeit in der Kreishandwerkerschaft Borken.