Beihilferecht
Seminar

Beihilfefähigkeit von Zahnarztkosten

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750,00 Mitglieder: 712,50
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Spezialseminar zum Beihilferecht NRW (BVO NRW)

Beihilfefähigkeit von allgemeinen zahnärztlichen Leistungen (ohne Implantologie und KFO)

Dieses Seminar beschäftigt sich mit der Beihilfefähigkeit nach der BVO-NRW und der Anlage 7 von zahnärztlichen Leistungen – außerhalb von KFO und Implantologie. Aus den GOZ Abschnitten C, E, F (Prothetik inkl. Labor/Materialkosten), Abschnitt H (Aufbissschienen) und J (Funktionsanalyse) erweitern Sie Ihre Kenntnisse bei Prüfungen von Rechnungen und Kostenvoranschlägen. Neben Abrechnungsausschlüssen, die die GOZ und die Anlage 7 vorgeben, geht es zudem um die Möglichkeit, nach Anlage 7 der BVO-NRW Leistungen zu erstatten.

Anhand fiktiver Beispiele erarbeiten wir die Lösung in der Gruppe. Grundlage hierfür ist die BVO-NRW und die Anlage 7 und die aktuelle Gebührenordnung für Zahnärzte.“

Gute bis sehr gute Grundkenntnisse in der Systematik der BVO-NRW und der Anlage 7, sowie in den Gebührenordnungen nach GOÄ/GOZ sind erforderlich.

Als optimale Vorbereitung auf dieses Seminar empfehlen wir den vorherigen Besuch unseres Seminars „Beihilferecht NRW – Grundlagen-Lehrgang“.

Inhalt

Abschnitt C der GOZ; Füllungen, Aufbaufüllungen, Stiftaufbauten, Inlays, Einzelkronen

Abschnitt E der GOZ: Parodontologie

Abschnitt F der GOZ: Prothetik mit herausnehmbarem und festsitzenden Zahnersatz, Totalprothetik

Abschnitt H der GOZ: Aufbissbehelfe, Schienen, Langzeitprovisorien

Abschnitt J der GOZ: Funktionsanalyse

Inhalt

Gesetz­liche Grund­lagen:

  • Beihil­fen­ver­ordnung NRW -BVO NRW-
  • Gebüh­ren­ordnung für Zahnärzte -GOZ-
  • Gebüh­ren­ordnung für Ärzte -GOÄ-
  • Beihil­fe­fä­higkeit von zahnärztlichen Leistungen (z.B. Zahnersatz, Laborkosten)
  • Beihil­fe­fä­higkeit von implantatbezogenen Leistungen
  • Beispiele und Übungen
  • Erfah­rungs­aus­tausch

Ihr Nutzen

Sicherheit im Umgang mit zahnärztlichen Rechnungen für alle, die täglich mit der Bezuschussung und Prüfung von zahnärztlichen Rechnungen und Kostenvoranschlägen im Rahmen des zahnärztlichen Behandlungsspektrums zu tun haben. Das Seminar gibt Lösungen an die Hand, was in der zahnärztlichen Abrechnung abrechnungsfähig, aber vielleicht nicht bezuschussungsfähig ist. Im Seminar lernen die Teilnehmenden, Rechnungen unter dem Aspekt der Beihilfefähigkeit zu prüfen und zu bewerten und Anschreiben (Muster) zu erstellen, klar zu benennen, was aufgrund der BhVo nicht erstattet werden kann.

TAW Inhouse Seminare sind ...

  • angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse
  • maßgeschneidert auf Ihre unternehmens-spezifischen Themen und Ziele
  • nach Absprache zeitlich flexibel umsetzbar

Weiterführende Informationen

Teilnehmerkreis

Sachbearbeiter, die mit der Bearbeitung von Pflegebeihilfen betraut sind, insbesondere bei

  • Kommunen
  • Stadtwerken
  • Sparkassen
  • Krankenhäusern
  • öffentlichen Versicherungsunternehmen
  • gemeinnützigen Einrichtungen
  • Abrechnungs-Service-Unternehmen

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1 Tag
Teilnahmebescheinigung
11.03.2025
Wuppertal
23.05.2025
Wuppertal
22.09.2025
Wuppertal

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Tiziana Rampino

Tiziana Rampino
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