Seminar

Beihilfefähigkeit von Krankenhauskosten

Spezialseminar zum Beihilferecht NRW (BVO NRW)

Das Beihilferecht ist sehr komplex und bezieht sich in vielen Punkten auf die Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V).

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur wirtschaftliche und nach dem neuesten Stand der medizinischen Wissenschaft wirksame Maßnahmen. Dieser Grundsatz gilt in Teilen auch für die Beihilfe, die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen erfährt damit Einschränkungen.

Beihilfeberechtigte müssen oftmals Aufwendungen für verschiedene Leistungen ganz oder teilweise selbst tragen, dies gilt u.a. auch bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen während einer stationären Krankenhausbehandlung und bei einer stationären Behandlung in einer „Privatklinik“.

In diesen Fällen ergeben sich immer wieder Fragen zur Vorgehensweise bei der Ermittlung der beihilfefähigen Aufwendungen.

Im Detail

Inhalt

Beihilfen zu stationären Krankenhausbehandlungen

 

Gesetzliche Grundlagen:

  • Beihilfenverordnung NRW -BVO NRW-,

  • Fünftes Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V)

  • Krankenhausentgeltgesetz -KHEntgG-,

  • Bundespflegesatzverordnung -BPflV- und 

  • Krankenhausfinanzierungsgesetz – KHG

Anwendung der beihilferechtlichen Bestimmungen:

  • Beihilfefähigkeit von allgemeinen Krankenhausleistungen

  • Wahlleistungen: gesondert berechnete Unterkunft (z.B. 1-/2-Bettzimmer) oder gesondert berechnete ärztliche Leistungen (Chefarztbehandlung)

  • Kosten von Krankenhäusern ohne Zulassung nach § 108 SGB V einschließlich beihilferechtlicher Vergleichsberechnungen mit Kliniken, die nach dem KHEntgG oder der BPflV abrechnen

Erfahren Sie in unserem Spezialseminar zum Beihilferecht NRW alles Wissenswerte zur Beihilfefähigkeit von Krankenhauskosten.

Die für die Bearbeitung der Anträge sinnvollen Informationsquellen und Bearbeitungshilfen werden vorgestellt. Durch Diskussion und den Erfahrungsaustausch entwickeln wir eine Vorgehensweise, die sich in der täglichen Praxis bewährt, hierfür sind Beispiele und Übungen vorgesehen.

Als optimale Vorbereitung auf dieses Seminar empfehlen wir den vorherigen Besuch unseres viertägigen Grundlagen-Lehrgangs zum Beihilferecht NRW.

Mitarbeiter:innen der Beihilfestellen

Eva-Maria Ebel

Beihilfestelle des Landesamt für Besoldung und Versorgung