Seminar

Versorgungsausgleich und seine Folgen für Beamte

Aufgaben des Versorgungsträgers Folgen des Versorgungsausgleichs für Beamte und ihre Hinterbliebenen

Das Recht des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidungen ist hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Vorschriften im „Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)“" und im „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)“" geregelt. Die seit 1.9.2009 geltenden Regelungen haben insoweit die davor maßgebenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Zivilprozessordnung und des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich abgelöst. Weil aber zudem die Maßgaben für vor dem 1.9.2009 eingeleitete und abgeschlossene Versorgungsausgleichsverfahren weiter zu beachten sind, haben sich die Aufgaben der Versorgungssachbearbeiter:innen deutlich erweitert. Zudem führt das seit 1.9.2009 geltende Recht mitunter zu Auslegungs- und Anwendungsproblemen. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in Bund und Ländern wird der Versorgungsausgleich nach unterschiedlichen Prämissen durchgeführt.

Der Versorgungsausgleich berührt nicht nur Beamte selbst, sondern auch die den Familiengerichten zur Auskunftserteilung verpflichteten Dienstherren. Probleme ergeben sich vornehmlich in der Wertermittlung der in der Ehezeit erworbenen beamtenversorgungsrechtlichen Anrechte. Zudem müssen Versorgungssachbearbeiter:innen in der Lage sein, Entscheidungen der Familiengerichte über den Versorgungsausgleich richtig beurteilen zu können, um die versorgungsrechtlichen Folgen zutreffend umzusetzen. 

Das Seminar erläutert das System des Versorgungsausgleichs umfassend, die Auswirkungen auf die Beteiligten sowie aktuelle Problemfelder unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung im Detail. Profitieren Sie vom umfangreichen Erfahrungsschatz unseres Experten. Wir freuen uns auf Ihre Fragen.

Das Recht des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidungen ist hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Vorschriften im „Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)“" und im „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)“" geregelt. Die seit 1.9.2009 geltenden Regelungen haben insoweit die davor maßgebenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Zivilprozessordnung und des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich abgelöst. Weil aber zudem die Maßgaben für vor dem 1.9.2009 eingeleitete und abgeschlossene Versorgungsausgleichsverfahren weiter zu beachten sind, haben sich die Aufgaben der Versorgungssachbearbeiter:innen deutlich erweitert. Zudem führt das seit 1.9.2009 geltende Recht mitunter zu Auslegungs- und Anwendungsproblemen. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in Bund und Ländern wird der Versorgungsausgleich nach unterschiedlichen Prämissen durchgeführt.

Der Versorgungsausgleich berührt nicht nur Beamte selbst, sondern auch die den Familiengerichten zur Auskunftserteilung verpflichteten Dienstherren. Probleme ergeben sich vornehmlich in der Wertermittlung der in der Ehezeit erworbenen beamtenversorgungsrechtlichen Anrechte. Zudem müssen Versorgungssachbearbeiter:innen in der Lage sein, Entscheidungen der Familiengerichte über den Versorgungsausgleich richtig beurteilen zu können, um die versorgungsrechtlichen Folgen zutreffend umzusetzen. 

Das Seminar erläutert das System des Versorgungsausgleichs umfassend, die Auswirkungen auf die Beteiligten sowie aktuelle Problemfelder unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung im Detail. Profitieren Sie vom umfangreichen Erfahrungsschatz unseres Experten. Wir freuen uns auf Ihre Fragen.

Das Recht des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidungen ist hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Vorschriften im „Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)“" und im „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)“" geregelt. Die seit 1.9.2009 geltenden Regelungen haben insoweit die davor maßgebenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Zivilprozessordnung und des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich abgelöst. Weil aber zudem die Maßgaben für vor dem 1.9.2009 eingeleitete und abgeschlossene Versorgungsausgleichsverfahren weiter zu beachten sind, haben sich die Aufgaben der Versorgungssachbearbeiter:innen deutlich erweitert. Zudem führt das seit 1.9.2009 geltende Recht mitunter zu Auslegungs- und Anwendungsproblemen. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in Bund und Ländern wird der Versorgungsausgleich nach unterschiedlichen Prämissen durchgeführt.

Der Versorgungsausgleich berührt nicht nur Beamte selbst, sondern auch die den Familiengerichten zur Auskunftserteilung verpflichteten Dienstherren. Probleme ergeben sich vornehmlich in der Wertermittlung der in der Ehezeit erworbenen beamtenversorgungsrechtlichen Anrechte. Zudem müssen Versorgungssachbearbeiter:innen in der Lage sein, Entscheidungen der Familiengerichte über den Versorgungsausgleich richtig beurteilen zu können, um die versorgungsrechtlichen Folgen zutreffend umzusetzen. 

Im Detail

Inhalt

System des Versor­gungs­aus­gleichs:

Darstellung der Rechtslage bis 31.8.2009 / seit 1.9.2009

Scheidung und Scheidungsfolgen

Ausgleichsformen nach früherem und derzeitigem Recht

Ehezeitlich erworbene Anrechte, die dem Versor­gungs­aus­gleich unter­liegen

Ausschluss des Versor­gungs­aus­gleichs

Aufgaben der Pensionsbehörden

  • Auskunfts­er­teilung an die Familiengerichte

  • Werter­mittlung

  • Überprüfung der Entscheidung des Famili­en­ge­richts und Einlegung möglicher Rechtsbehelfe

Ausgleich in der Beamten­ver­sorgung

  • Betroffener Perso­nen­kreis

  • Ermittlung des Ehezeitanteils von Anrechten der Beamten­ver­sorgung (auch für den Fall des Zusam­men­treffens mehrerer auszu­gleichenden Anrechte)

  • Bestimmung des Ausgleichswerts / des korres­pon­die­renden Kapitalwerts

  • Interne / externe Teilung

  • Abänderung von Entschei­dungen des Famili­en­ge­richts

Folgen des Versor­gungs­aus­gleichs für den Beamten und seine Hinter­blie­benen

Auswir­kungen der Ehescheidung auf Besoldung und Versorgung

Kürzung des Ruhegehalts / Berechnung des Kürzungsbetrages

Pensionistenprivileg

Abwendung der Kürzung / Berechnung des Abwendungsbetrages

Ausschluss der Kürzung und Anpassung der Kürzung

Auswir­kungen des Versor­gungs­aus­gleichs auf Ruhensberechnungen

Ansprüche nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz

Erstattungsausgleich zwischen Renten­ver­si­cherungs- und Versorgungsträgern

  • Leiter:innen und qualifizierte Mitarbeiter:innen aus dem Personalwesen

  • Mitglieder der Personalvertretungen

  • Versorgungssachbearbeiter:innen

  • Rechtspfleger:innen

  • Fachanwälte/Fachanwältinnen für Scheidungsrecht und deren Mitarbeiter:innen

Vortrag, Fallstudien, Diskussion, Seminarunterlagen

Die Teilnehmer:innen werden gebeten einen Taschenrechner mitzubringen.

RD Dipl.-Verwaltungswirt Anton Schwaiger
ist Hochschullehrer an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern und langjähriger Experte im Versorgungsrecht.

Inhalt

System des Versor­gungs­aus­gleichs:

Darstellung der Rechtslage bis 31.8.2009 / seit 1.9.2009

Scheidung und Scheidungsfolgen

Ausgleichsformen nach früherem und derzeitigem Recht

Ehezeitlich erworbene Anrechte, die dem Versor­gungs­aus­gleich unter­liegen

Ausschluss des Versor­gungs­aus­gleichs

Aufgaben der Pensionsbehörden

  • Auskunfts­er­teilung an die Familiengerichte

  • Werter­mittlung

  • Überprüfung der Entscheidung des Famili­en­ge­richts und Einlegung möglicher Rechtsbehelfe

Ausgleich in der Beamten­ver­sorgung

  • Betroffener Perso­nen­kreis

  • Ermittlung des Ehezeitanteils von Anrechten der Beamten­ver­sorgung (auch für den Fall des Zusam­men­treffens mehrerer auszu­gleichenden Anrechte)

  • Bestimmung des Ausgleichswerts / des korres­pon­die­renden Kapitalwerts

  • Interne / externe Teilung

  • Abänderung von Entschei­dungen des Famili­en­ge­richts

Folgen des Versor­gungs­aus­gleichs für den Beamten und seine Hinter­blie­benen

Auswir­kungen der Ehescheidung auf Besoldung und Versorgung

Kürzung des Ruhegehalts / Berechnung des Kürzungsbetrages

Pensionistenprivileg

Abwendung der Kürzung / Berechnung des Abwendungsbetrages

Ausschluss der Kürzung und Anpassung der Kürzung

Auswir­kungen des Versor­gungs­aus­gleichs auf Ruhensberechnungen

Ansprüche nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz

Erstattungsausgleich zwischen Renten­ver­si­cherungs- und Versorgungsträgern

Das Seminar erläutert das System des Versorgungsausgleichs umfassend, die Auswirkungen auf die Beteiligten sowie aktuelle Problemfelder unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung im Detail. Profitieren Sie vom umfangreichen Erfahrungsschatz unseres Experten. Wir freuen uns auf Ihre Fragen.

  • Leiter:innen und qualifizierte Mitarbeiter:innen aus dem Personalwesen

  • Mitglieder der Personalvertretungen

  • Versorgungssachbearbeiter:innen

  • Rechtspfleger:innen

  • Fachanwälte/Fachanwältinnen für Scheidungsrecht und deren Mitarbeiter:innen

Vortrag, Fallstudien, Diskussion, Seminarunterlagen

Die Teilnehmer:innen werden gebeten einen Taschenrechner mitzubringen.

RD Dipl.-Verwaltungswirt Anton Schwaiger
ist Hochschullehrer an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern und langjähriger Experte im Versorgungsrecht.

Inhalt

System des Versor­gungs­aus­gleichs:

Darstellung der Rechtslage bis 31.8.2009 / seit 1.9.2009

Scheidung und Scheidungsfolgen

Ausgleichsformen nach früherem und derzeitigem Recht

Ehezeitlich erworbene Anrechte, die dem Versor­gungs­aus­gleich unter­liegen

Ausschluss des Versor­gungs­aus­gleichs

Aufgaben der Pensionsbehörden

  • Auskunfts­er­teilung an die Familiengerichte

  • Werter­mittlung

  • Überprüfung der Entscheidung des Famili­en­ge­richts und Einlegung möglicher Rechtsbehelfe

Ausgleich in der Beamten­ver­sorgung

  • Betroffener Perso­nen­kreis

  • Ermittlung des Ehezeitanteils von Anrechten der Beamten­ver­sorgung (auch für den Fall des Zusam­men­treffens mehrerer auszu­gleichenden Anrechte)

  • Bestimmung des Ausgleichswerts / des korres­pon­die­renden Kapitalwerts

  • Interne / externe Teilung

  • Abänderung von Entschei­dungen des Famili­en­ge­richts

Folgen des Versor­gungs­aus­gleichs für den Beamten und seine Hinter­blie­benen

Auswir­kungen der Ehescheidung auf Besoldung und Versorgung

Kürzung des Ruhegehalts / Berechnung des Kürzungsbetrages

Pensionistenprivileg

Abwendung der Kürzung / Berechnung des Abwendungsbetrages

Ausschluss der Kürzung und Anpassung der Kürzung

Auswir­kungen des Versor­gungs­aus­gleichs auf Ruhensberechnungen

Ansprüche nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz

Erstattungsausgleich zwischen Renten­ver­si­cherungs- und Versorgungsträgern

Das Seminar erläutert das System des Versorgungsausgleichs umfassend, die Auswirkungen auf die Beteiligten sowie aktuelle Problemfelder unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung im Detail. Profitieren Sie vom umfangreichen Erfahrungsschatz unseres Experten. Wir freuen uns auf Ihre Fragen.

  • Leiter:innen und qualifizierte Mitarbeiter:innen aus dem Personalwesen

  • Mitglieder der Personalvertretungen

  • Versorgungssachbearbeiter:innen

  • Rechtspfleger:innen

  • Fachanwälte/Fachanwältinnen für Scheidungsrecht und deren Mitarbeiter:innen

Vortrag, Fallstudien, Diskussion, Seminarunterlagen

Die Teilnehmer:innen werden gebeten einen Taschenrechner mitzubringen.

RD Dipl.-Verwaltungswirt Anton Schwaiger
ist Hochschullehrer an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern und langjähriger Experte im Versorgungsrecht.