Der Arbeitsanfall bei den Pensionsbehörden erhöht sich laufend. Ursache hierfür sind neben den Folgen der Ausweitung des Personalbestandes im öffentlichen Dienst in den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts und der erheblichen Verlängerung der Pensionslaufzeiten eine Vielzahl von Reformgesetzen der letzten Jahre, die sehr häufig gleichgerichtete Maßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung in der Beamtenversorgung nachzeichnen.
Das führte dazu, dass die Vorschriftenlage immer unübersichtlicher und schwieriger wurde. Aber auch veränderte Wertvorstellungen in der Gesellschaft (Frühpensionierung, Altersteilzeit, Arbeits(teil)zeitmodelle mit Sabbatjahr u.ä.) müssen in der Beamtenversorgung ihre Folgewirkung haben. Für jeden Sachbearbeiter gilt es daher, immer zahlreichere und komplexere Fälle zu bearbeiten.
Dieses Seminar verschafft Ihnen weitgehende Kenntnisse und einen Überblick über die Beamtenversorgung auf der Grundlage von Bundesrecht. Es werden die Voraussetzungen und Gründe für Ruhestandseintritte sowie die Berechnungselemente der Ruhestandsbezüge und der Hinterbliebenenversorgung vermittelt.
Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsvorschriften werden in diesem Seminar allerdings nur kurz angeschnitten. Sie werden in einem eigenen Seminar behandelt. Für Mitarbeiter mit guten versorgungsrechtlichen Grundkenntnissen bieten wir ein Aufbauseminar mit dem Schwerpunkt der Berücksichtigung von Erziehungs- und Pflegezeiten in der Beamtenversorgung und ergänzende Spezialseminare (Versorgungsausgleich im Rahmen von Ehescheidungen mit den Folgen für Beamte bzw. Ruhensvorschriften im Versorgungsrecht) an.
Der Arbeitsanfall bei den Pensionsbehörden erhöht sich laufend. Ursache hierfür sind neben den Folgen der Ausweitung des Personalbestandes im öffentlichen Dienst in den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts und der erheblichen Verlängerung der Pensionslaufzeiten eine Vielzahl von Reformgesetzen der letzten Jahre, die sehr häufig gleichgerichtete Maßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung in der Beamtenversorgung nachzeichnen.
Das führte dazu, dass die Vorschriftenlage immer unübersichtlicher und schwieriger wurde. Aber auch veränderte Wertvorstellungen in der Gesellschaft (Frühpensionierung, Altersteilzeit, Arbeits(teil)zeitmodelle mit Sabbatjahr u.ä.) müssen in der Beamtenversorgung ihre Folgewirkung haben. Für jeden Sachbearbeiter gilt es daher, immer zahlreichere und komplexere Fälle zu bearbeiten.
Dieses Seminar verschafft Ihnen weitgehende Kenntnisse und einen Überblick über die Beamtenversorgung auf der Grundlage von Bundesrecht. Es werden die Voraussetzungen und Gründe für Ruhestandseintritte sowie die Berechnungselemente der Ruhestandsbezüge und der Hinterbliebenenversorgung vermittelt.
Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsvorschriften werden in diesem Seminar allerdings nur kurz angeschnitten. Sie werden in einem eigenen Seminar behandelt. Für Mitarbeiter mit guten versorgungsrechtlichen Grundkenntnissen bieten wir ein Aufbauseminar mit dem Schwerpunkt der Berücksichtigung von Erziehungs- und Pflegezeiten in der Beamtenversorgung und ergänzende Spezialseminare (Versorgungsausgleich im Rahmen von Ehescheidungen mit den Folgen für Beamte bzw. Ruhensvorschriften im Versorgungsrecht) an.
Vergleich Beamtenversorgung und gesetzliche Rentenversicherung
Kurzer Überblick über die unterschiedlichen Alterssicherungssysteme
Kurze Übersicht über die Gründe und Voraussetzungen
für Eintritt / Versetzung in den Ruhestand
Festsetzung des Versorgungsbezuges des Ruhestandsbeamten
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
Anwendung des Einbaufaktors (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG)
Feststellung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten und der Zurechnungszeit (§§ 6 –13 BeamtVG) einschließlich der Ermessensausübung bei der Berücksichtigung von Vordienstzeiten auf Grund von Kannvorschriften und den versorgungsrechtlichen Auswirkungen bei Inanspruchnahme von Altersteilzeit und begrenzter Dienstfähigkeit
Bestimmung des Ruhegehaltssatzes einschließlich § 14a BeamtVG
Regelungen zum Versorgungsabschlag
Mindestversorgung
Überblick über die Hinterbliebenenversorgung
Sterbegeld
Witwen- und Witwergeld, Witwenabfindung
Unterhaltsbeiträge (z.B. § 22 Abs. 1 BeamtVG)
Waisengeld
Grundzüge über die Unfallfürsorgeleistungen
Kurzdarstellung: Tatbestand des Dienstunfalles (§ 31 BeamtVG)
Unfallausgleich (§ 35 BeamtVG)
Unfallruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag (§§ 36 – 38 BeamtVG)
Unfall-Hinterbliebenenversorgung (§§ 39 – 42 BeamtVG)
Dieses Seminar verschafft Ihnen weitgehende Kenntnisse und einen Überblick über die Beamtenversorgung auf der Grundlage von Bundesrecht. Es werden die Voraussetzungen und Gründe für Ruhestandseintritte sowie die Berechnungselemente der Ruhestandsbezüge und der Hinterbliebenenversorgung vermittelt.
Mitarbeiter aus dem Personal- und Versorgungsbereich
Vortrag, Diskussion, Fallübungen, Seminarunterlagen
Die Teilnehmer werden gebeten einen Taschenrechner mitzubringen.
RD Dipl.-Verwaltungswirt Anton Schwaiger
ist Hochschullehrer an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern und langjähriger Experte im Versorgungsrecht
Vergleich Beamtenversorgung und gesetzliche Rentenversicherung
Kurzer Überblick über die unterschiedlichen Alterssicherungssysteme
Kurze Übersicht über die Gründe und Voraussetzungen
für Eintritt / Versetzung in den Ruhestand
Festsetzung des Versorgungsbezuges des Ruhestandsbeamten
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
Anwendung des Einbaufaktors (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG)
Feststellung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten und der Zurechnungszeit (§§ 6 –13 BeamtVG) einschließlich der Ermessensausübung bei der Berücksichtigung von Vordienstzeiten auf Grund von Kannvorschriften und den versorgungsrechtlichen Auswirkungen bei Inanspruchnahme von Altersteilzeit und begrenzter Dienstfähigkeit
Bestimmung des Ruhegehaltssatzes einschließlich § 14a BeamtVG
Regelungen zum Versorgungsabschlag
Mindestversorgung
Überblick über die Hinterbliebenenversorgung
Sterbegeld
Witwen- und Witwergeld, Witwenabfindung
Unterhaltsbeiträge (z.B. § 22 Abs. 1 BeamtVG)
Waisengeld
Grundzüge über die Unfallfürsorgeleistungen
Kurzdarstellung: Tatbestand des Dienstunfalles (§ 31 BeamtVG)
Unfallausgleich (§ 35 BeamtVG)
Unfallruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag (§§ 36 – 38 BeamtVG)
Unfall-Hinterbliebenenversorgung (§§ 39 – 42 BeamtVG)
Dieses Seminar verschafft Ihnen weitgehende Kenntnisse und einen Überblick über die Beamtenversorgung auf der Grundlage von Bundesrecht. Es werden die Voraussetzungen und Gründe für Ruhestandseintritte sowie die Berechnungselemente der Ruhestandsbezüge und der Hinterbliebenenversorgung vermittelt.
Mitarbeiter aus dem Personal- und Versorgungsbereich
Vortrag, Diskussion, Fallübungen, Seminarunterlagen
Die Teilnehmer werden gebeten einen Taschenrechner mitzubringen.
RD Dipl.-Verwaltungswirt Anton Schwaiger
ist Hochschullehrer an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern und langjähriger Experte im Versorgungsrecht