Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über das aktuelle, im Bundesbereich geltende Besoldungsrecht. Dabei wird zunächst auf die grundlegende Struktur des BBesG als dem maßgeblichen Gesetz eingegangen, aber auch das Recht der Erfahrungsstufen sowie der Familienzuschlag werden ausführlich behandelt.
Das erworbene Wissen soll anhand von Beispielen vertieft werden. Selbstverständlich werden auch Fragen der Teilnehmer beantwortet.
Die Teilnehmer werden gebeten, eine aktuelle Fassung des BBesG mitzubringen
Allgemeines
Einführung in das Besoldungsrecht Begriffsbestimmungen; Rechtsgrundlagen
Anspruch auf Besoldung
Zusammensetzung der Besoldung
Beginn, Unterbrechung, Ende des Anspruchs
Hinweise zu Verzicht, Abtretung und Pfändung, Rückforderung von Bezügen
Amt im besoldungsrechtlichen Sinn
Amtsbezeichnung, Besoldungsgruppe, Ämterarten
Zusammensetzung der Dienstbezüge
Begriff der Dienstbezüge
Besoldungsordnungen
Grundgehalt (Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufen, Leistungsstufen)
Amtszulagen, Stellenzulagen
Erfahrungsstufen
Zeitpunkt einer neuen Stufenfestsetzung
Berücksichtigungsfähige Erfahrungszeiten
Familienzuschlag
Ehegattenanteil, Kinderanteil, Konkurrenz (auch Auswirkungen von TVöD bzw. TV-L)
andere Beamte nach § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG
Sonstige Bezüge
Anwärterbezüge
Vermögenswirksame Leistungen
Das Seminar vermittelt einen detaillierten Überblick über das aktuelle im Bundesbereich geltende Besoldungsrecht.
Das Seminar ist geeignet für Bedienstete des mittleren und gehobenen Dienstes sowie Personalratsmitglieder mit geringen Kenntnissen bzw. ohne Vorkenntnisse im Besoldungsrecht. Grundkenntnisse im Beamtenrecht sind erwünscht, aber nicht Bedingung.
Referat, Fallstudien, Diskussion, Seminarunterlagen
RA Silke Wollburg
Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Beamtenrecht,
langjährige Dozentin an der HSPV NRW