Aus sozialpolitischen und gesellschaftlichen Erwägungen ist eine Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung und Zeiten von Pflegetätigkeiten in den Altersversorgungssystemen wünschenswert und geboten. Eltern, die für eine nachwachsende Generation sorgen, leisten Realbeiträge zur künftigen Alterssicherung. Das muss entsprechend anerkannt werden. Das Gleiche gilt für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die innerhalb der Familie unmittelbar für die ältere Generation durch Naturalbeiträge sorgen.
Sowohl das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung als auch die Beamtenversorgung sehen deshalb erziehungs- und pflegebedingte Renten- bzw. Versorgungssteigerungen vor.
Da das Beamtenversorgungsrecht im Wesentlichen auf die rentenrechtlichen Zielstellungen abstellt, ist es für Versorgungssachbearbeiter:innen unerlässlich, sich auch mit den entsprechenden Regelungen des Rentenrechts vertraut zu machen.
Das Seminar soll daher die rentenrechtlichen Gegebenheiten und ihre Übertragung auf das Beamtenversorgungsrecht des Bundes vermitteln.
Mit der den Ländern zuerkannten Gesetzgebungsbefugnis sind vielfältig Abweichungen vom Bundesrecht entstanden. Auf diese landesspezifischen Bestimmungen kann im Einzelfall kurz eingegangen werden.
Aus sozialpolitischen und gesellschaftlichen Erwägungen ist eine Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung und Zeiten von Pflegetätigkeiten in den Altersversorgungssystemen wünschenswert und geboten. Eltern, die für eine nachwachsende Generation sorgen, leisten Realbeiträge zur künftigen Alterssicherung. Das muss entsprechend anerkannt werden. Das Gleiche gilt für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die innerhalb der Familie unmittelbar für die ältere Generation durch Naturalbeiträge sorgen.
Sowohl das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung als auch die Beamtenversorgung sehen deshalb erziehungs- und pflegebedingte Renten- bzw. Versorgungssteigerungen vor.
Da das Beamtenversorgungsrecht im Wesentlichen auf die rentenrechtlichen Zielstellungen abstellt, ist es für Versorgungssachbearbeiter:innen unerlässlich, sich auch mit den entsprechenden Regelungen des Rentenrechts vertraut zu machen.
Das Seminar soll daher die rentenrechtlichen Gegebenheiten und ihre Übertragung auf das Beamtenversorgungsrecht des Bundes vermitteln.
Mit der den Ländern zuerkannten Gesetzgebungsbefugnis sind vielfältig Abweichungen vom Bundesrecht entstanden. Auf diese landesspezifischen Bestimmungen kann im Einzelfall kurz eingegangen werden.
Ausgleich von Kindererziehungszeiten
Rechtsentwicklung im Rentenrecht und Beamtenversorgungsrecht
Zeiten der Kindererziehung
Anspruch und Höhe
Kindererziehungszuschlag
Kindererziehungsergänzungszuschlag
Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
Ausgleich von Zeiten der nichterwerbsmäßigen Pflege
Rechtsentwicklung
Rentenrecht
Beamtenversorgungsrecht
Zeiten der nichterwerbsmäßigen Pflege von Pflegbedürftigen
Anspruch und Höhe
Pflegezuschlag
Kinderpflegeergänzungszuschlag
Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
Begrenzung der Zuschläge
Kinderzuschlag neben Witwengeld
Steuerliche Behandlung der Zuschläge
Auswirkungen auf Ruhensberechnungen
Unser Seminartipp als optimale Einführung:
Grundlagen der Beamtenversorgung.
Personalbereiche im öffentlichen Dienst
Mitglieder von Personalabteilungen
Versorgungssachbearbeiter:innen
Familienrichter:innen
Juristen
Rechtspfleger:innen
Vorkenntnisse sind erforderlich.
Referat, Fallübungen, Seminarunterlagen
RD Dipl.-Verwaltungswirt Anton Schwaiger
ist Hochschullehrer an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern und langjähriger Experte im Versorgungsrecht.
Ausgleich von Kindererziehungszeiten
Rechtsentwicklung im Rentenrecht und Beamtenversorgungsrecht
Zeiten der Kindererziehung
Anspruch und Höhe
Kindererziehungszuschlag
Kindererziehungsergänzungszuschlag
Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
Ausgleich von Zeiten der nichterwerbsmäßigen Pflege
Rechtsentwicklung
Rentenrecht
Beamtenversorgungsrecht
Zeiten der nichterwerbsmäßigen Pflege von Pflegbedürftigen
Anspruch und Höhe
Pflegezuschlag
Kinderpflegeergänzungszuschlag
Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
Begrenzung der Zuschläge
Kinderzuschlag neben Witwengeld
Steuerliche Behandlung der Zuschläge
Auswirkungen auf Ruhensberechnungen
Unser Seminartipp als optimale Einführung:
Grundlagen der Beamtenversorgung.
Personalbereiche im öffentlichen Dienst
Mitglieder von Personalabteilungen
Versorgungssachbearbeiter:innen
Familienrichter:innen
Juristen
Rechtspfleger:innen
Vorkenntnisse sind erforderlich.
Referat, Fallübungen, Seminarunterlagen
RD Dipl.-Verwaltungswirt Anton Schwaiger
ist Hochschullehrer an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern und langjähriger Experte im Versorgungsrecht.