Seminar

Beamtenversorgung Spezial: Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung und der Pflege

Aus sozialpolitischen und gesellschaftlichen Erwägungen ist eine Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung und Zeiten von Pflegetätigkeiten in den Altersversorgungssystemen wünschenswert und geboten. Eltern, die für eine nachwachsende Generation sorgen, leisten Realbeiträge zur künftigen Alterssicherung. Das muss entsprechend anerkannt werden. Das Gleiche gilt für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die innerhalb der Familie unmittelbar für die ältere Generation durch Naturalbeiträge sorgen. 

Sowohl das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung als auch die Beamtenversorgung sehen deshalb erziehungs- und pflegebedingte Renten- bzw. Versorgungssteigerungen vor.

Da das Beamtenversorgungsrecht im Wesentlichen auf die rentenrechtlichen Zielstellungen abstellt, ist es für Versorgungssachbearbeiter:innen unerlässlich, sich auch mit den entsprechenden Regelungen des Rentenrechts vertraut zu machen.

Das Seminar soll daher die rentenrechtlichen Gegebenheiten und ihre Übertragung auf das Beamtenversorgungsrecht des Bundes vermitteln.

Mit der den Ländern zuerkannten Gesetzgebungsbefugnis sind vielfältig Abweichungen vom Bundesrecht entstanden. Auf diese landesspezifischen Bestimmungen kann im Einzelfall kurz eingegangen werden.

Aus sozialpolitischen und gesellschaftlichen Erwägungen ist eine Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung und Zeiten von Pflegetätigkeiten in den Altersversorgungssystemen wünschenswert und geboten. Eltern, die für eine nachwachsende Generation sorgen, leisten Realbeiträge zur künftigen Alterssicherung. Das muss entsprechend anerkannt werden. Das Gleiche gilt für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die innerhalb der Familie unmittelbar für die ältere Generation durch Naturalbeiträge sorgen. 

Sowohl das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung als auch die Beamtenversorgung sehen deshalb erziehungs- und pflegebedingte Renten- bzw. Versorgungssteigerungen vor.

Da das Beamtenversorgungsrecht im Wesentlichen auf die rentenrechtlichen Zielstellungen abstellt, ist es für Versorgungssachbearbeiter:innen unerlässlich, sich auch mit den entsprechenden Regelungen des Rentenrechts vertraut zu machen.

Das Seminar soll daher die rentenrechtlichen Gegebenheiten und ihre Übertragung auf das Beamtenversorgungsrecht des Bundes vermitteln.

Mit der den Ländern zuerkannten Gesetzgebungsbefugnis sind vielfältig Abweichungen vom Bundesrecht entstanden. Auf diese landesspezifischen Bestimmungen kann im Einzelfall kurz eingegangen werden.

Aus sozialpolitischen und gesellschaftlichen Erwägungen ist eine Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung und Zeiten von Pflegetätigkeiten in den Altersversorgungssystemen wünschenswert und geboten. Eltern, die für eine nachwachsende Generation sorgen, leisten Realbeiträge zur künftigen Alterssicherung. Das muss entsprechend anerkannt werden. Das Gleiche gilt für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die innerhalb der Familie unmittelbar für die ältere Generation durch Naturalbeiträge sorgen. 

Sowohl das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung als auch die Beamtenversorgung sehen deshalb erziehungs- und pflegebedingte Renten- bzw. Versorgungssteigerungen vor.

Da das Beamtenversorgungsrecht im Wesentlichen auf die rentenrechtlichen Zielstellungen abstellt, ist es für Versorgungssachbearbeiter:innen unerlässlich, sich auch mit den entsprechenden Regelungen des Rentenrechts vertraut zu machen.

Das Seminar soll daher die rentenrechtlichen Gegebenheiten und ihre Übertragung auf das Beamtenversorgungsrecht des Bundes vermitteln.

Mit der den Ländern zuerkannten Gesetzgebungsbefugnis sind vielfältig Abweichungen vom Bundesrecht entstanden. Auf diese landesspezifischen Bestimmungen kann im Einzelfall kurz eingegangen werden.

Im Detail

Inhalt

Aus­gleich von Kin­der­er­zie­hungszeiten

  • Rechtsentwicklung im Ren­ten­recht und Beam­ten­ver­sor­gungs­recht

  • Zei­ten der Kin­der­er­zie­hung

  • Anspruch und Höhe

  • Kin­der­er­zie­hungszuschlag

  • Kin­der­er­zie­hungsergänzungszuschlag

  • Vorübergehende Gewäh­rung von Zuschlä­gen

Aus­gleich von Zei­ten der nichterwerbsmäßigen Pflege

  • Rechtsentwicklung
    Ren­ten­recht
    Beam­ten­ver­sor­gungs­recht

  • Zei­ten der nichterwerbsmäßigen Pflege von Pflegbedürftigen

  • Anspruch und Höhe
    Pflegezuschlag
    Kinderpflegeergänzungszuschlag

  • Vorübergehende Gewäh­rung von Zuschlä­gen

Begren­zung der Zuschläge

Kinderzuschlag neben Wit­wen­geld

Steu­er­li­che Behand­lung der Zuschläge

Aus­wir­kun­gen auf Ruhensberechnungen

Unser Seminartipp als optimale Einführung:

Grundlagen der Beamtenversorgung.

Personalbereiche im öffentlichen Dienst

Mitglieder von Personalabteilungen

Versorgungssachbearbeiter:innen

Familienrichter:innen

Juristen

Rechtspfleger:innen

Vorkenntnisse sind erforderlich. 

Referat, Fallübungen, Seminarunterlagen

RD Dipl.-Verwaltungswirt Anton Schwaiger
ist Hochschullehrer an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern und langjähriger Experte im Versorgungsrecht.

Inhalt

Aus­gleich von Kin­der­er­zie­hungszeiten

  • Rechtsentwicklung im Ren­ten­recht und Beam­ten­ver­sor­gungs­recht

  • Zei­ten der Kin­der­er­zie­hung

  • Anspruch und Höhe

  • Kin­der­er­zie­hungszuschlag

  • Kin­der­er­zie­hungsergänzungszuschlag

  • Vorübergehende Gewäh­rung von Zuschlä­gen

Aus­gleich von Zei­ten der nichterwerbsmäßigen Pflege

  • Rechtsentwicklung
    Ren­ten­recht
    Beam­ten­ver­sor­gungs­recht

  • Zei­ten der nichterwerbsmäßigen Pflege von Pflegbedürftigen

  • Anspruch und Höhe
    Pflegezuschlag
    Kinderpflegeergänzungszuschlag

  • Vorübergehende Gewäh­rung von Zuschlä­gen

Begren­zung der Zuschläge

Kinderzuschlag neben Wit­wen­geld

Steu­er­li­che Behand­lung der Zuschläge

Aus­wir­kun­gen auf Ruhensberechnungen

Unser Seminartipp als optimale Einführung:

Grundlagen der Beamtenversorgung.

Personalbereiche im öffentlichen Dienst

Mitglieder von Personalabteilungen

Versorgungssachbearbeiter:innen

Familienrichter:innen

Juristen

Rechtspfleger:innen

Vorkenntnisse sind erforderlich. 

Referat, Fallübungen, Seminarunterlagen

RD Dipl.-Verwaltungswirt Anton Schwaiger
ist Hochschullehrer an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern und langjähriger Experte im Versorgungsrecht.

Inhalt

Aus­gleich von Kin­der­er­zie­hungszeiten

  • Rechtsentwicklung im Ren­ten­recht und Beam­ten­ver­sor­gungs­recht

  • Zei­ten der Kin­der­er­zie­hung

  • Anspruch und Höhe

  • Kin­der­er­zie­hungszuschlag

  • Kin­der­er­zie­hungsergänzungszuschlag

  • Vorübergehende Gewäh­rung von Zuschlä­gen

Aus­gleich von Zei­ten der nichterwerbsmäßigen Pflege

  • Rechtsentwicklung
    Ren­ten­recht
    Beam­ten­ver­sor­gungs­recht

  • Zei­ten der nichterwerbsmäßigen Pflege von Pflegbedürftigen

  • Anspruch und Höhe
    Pflegezuschlag
    Kinderpflegeergänzungszuschlag

  • Vorübergehende Gewäh­rung von Zuschlä­gen

Begren­zung der Zuschläge

Kinderzuschlag neben Wit­wen­geld

Steu­er­li­che Behand­lung der Zuschläge

Aus­wir­kun­gen auf Ruhensberechnungen

Unser Seminartipp als optimale Einführung:

Grundlagen der Beamtenversorgung.

Personalbereiche im öffentlichen Dienst

Mitglieder von Personalabteilungen

Versorgungssachbearbeiter:innen

Familienrichter:innen

Juristen

Rechtspfleger:innen

Vorkenntnisse sind erforderlich. 

Referat, Fallübungen, Seminarunterlagen

RD Dipl.-Verwaltungswirt Anton Schwaiger
ist Hochschullehrer an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern und langjähriger Experte im Versorgungsrecht.