Seminar

Praxiswissen VOB/B

Kompaktes Grundlagenseminar. Das rechtliche Rüstzeug für die Baupraxis.

Die VOB/B ist in der deutschen Baupraxis das bestimmende Regelwerk für die weit überwiegende Zahl aller Bauvorhaben - ganz unabhängig von ihrer Dimension - und sollte daher jedem, der mit dem Bauen zu tun hat, zumindest in Grundzügen bekannt sein. Die VOB/B prägt die Beziehungen der Baubeteiligten vom ersten Gedanken bis zum letzten Pinselstrich. Daher können ohne Kenntnis der VOB/B wichtige Fragen beim Bauen nicht hinreichend rechtssicher beantwortet werden. Etwa: Wann muss die VOB/B beachtet werden? Wo liegen Unterschiede zwischen Einheitspreisvertrag und Pauschalvertrag? Was passiert bei Störungen oder Änderungen im Bauablauf? Wann kann der Vertrag gekündigt werden? Was ist wichtig bei der Abnahme? Wie geht man mit Mängeln um? Und schließlich: Wer soll das bezahlen? Nur wer die Grundbegriffe des Baurechts kennt, entwickelt das nötige Problembewusstsein um rechtzeitig aufzumerken und – teure – Fehler zu vermeiden.
Dieses Grundlagenseminar richtet sich an alle Praktiker der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand, die mit dem Thema Bauen zu tun haben – unabhängig davon, ob in technischer oder kaufmännischer Hinsicht.
Die Teilnehmer erhalten eine Einführung in die praktisch enorm wichtigen Regelungen der VOB/B und deren Auslegung durch die Gerichte (aktuelle Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte). Dieser Überblick über die Grundzüge des Bauvertragsrechts hilft, wichtige Stolpersteine zu identifizieren.

Die VOB/B ist in der deutschen Baupraxis das bestimmende Regelwerk für die weit überwiegende Zahl aller Bauvorhaben - ganz unabhängig von ihrer Dimension - und sollte daher jedem, der mit dem Bauen zu tun hat, zumindest in Grundzügen bekannt sein. Die VOB/B prägt die Beziehungen der Baubeteiligten vom ersten Gedanken bis zum letzten Pinselstrich. Daher können ohne Kenntnis der VOB/B wichtige Fragen beim Bauen nicht hinreichend rechtssicher beantwortet werden. Etwa: Wann muss die VOB/B beachtet werden? Wo liegen Unterschiede zwischen Einheitspreisvertrag und Pauschalvertrag? Was passiert bei Störungen oder Änderungen im Bauablauf? Wann kann der Vertrag gekündigt werden? Was ist wichtig bei der Abnahme? Wie geht man mit Mängeln um? Und schließlich: Wer soll das bezahlen? Nur wer die Grundbegriffe des Baurechts kennt, entwickelt das nötige Problembewusstsein um rechtzeitig aufzumerken und – teure – Fehler zu vermeiden.
Dieses Grundlagenseminar richtet sich an alle Praktiker der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand, die mit dem Thema Bauen zu tun haben – unabhängig davon, ob in technischer oder kaufmännischer Hinsicht.
Die Teilnehmer erhalten eine Einführung in die praktisch enorm wichtigen Regelungen der VOB/B und deren Auslegung durch die Gerichte (aktuelle Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte). Dieser Überblick über die Grundzüge des Bauvertragsrechts hilft, wichtige Stolpersteine zu identifizieren.

Im Detail

Inhalt

VOB/B: Einbeziehung und Grundstruktur

  • Grundzüge des Werkvertrags

  • VOB/B als Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Aufbau der VOB/B

  • Unterschiede zum reinen „BGB-Bauvertrag“

Der Bauvertrag

  • Die Baubeteiligten und die Vertragsparteien

  • Besonderheiten beim Vertragsschluss

  • Vertragsinhalt

  • Unterschiede Einheitspreisvertrag zu Pauschalpreisvertrag

Sicherheiten

  • Vertragserfüllungssicherheiten

  • Gewährleistungssicherheiten

Grundzüge der Vergütung und Leistungsänderungen

  • Nachtragsmanagement am Bau (Anti-/Claim-Management)

Fristen und Störungen am Bau

  • Zeit ist Geld – Was tun bei Bauablaufstörungen?

  • Fristen als Steuerungsmittel

  • Vertragsstrafen

Kündigungsmöglichkeiten

  • Wenn es nicht so läuft – Kündigungsmöglichkeiten der

    • Auftraggeber und

    • Auftragnehmer

Abnahme

  • Voraussetzungen der Abnahme

  • Möglichkeiten zur Abnahmeverweigerung

  • (Rechts-) Folgen der Abnahme

Abrechnung

  • Geld regiert die Welt: Anforderungen an die Rechnungslegung

  • Fälligkeit des Werklohns

  • Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung

Gewähr­leistung

  • Das muss halten, oder? – Fehlermanagement am Bau

  • Rechte und Pflichten bei Ausführungsfehlern

  • Gewährleistungsfristen

Das Seminar ist gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen und der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen anerkannt.

  • (Private und öffentliche) Auftraggeber

  • Bauunternehmen und Handwerksbetriebe

  • Projektsteuerer, Baubetreuer

  • Bauabteilungen der Auftraggeber und Auftragnehmer

Lehrgespräch, Fallbeispiele, Diskussion, Seminarunterlagen.

RA Dr. Kai Peters,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Mönchengladbach

Inhalt

VOB/B: Einbeziehung und Grundstruktur

  • Grundzüge des Werkvertrags

  • VOB/B als Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Aufbau der VOB/B

  • Unterschiede zum reinen „BGB-Bauvertrag“

Der Bauvertrag

  • Die Baubeteiligten und die Vertragsparteien

  • Besonderheiten beim Vertragsschluss

  • Vertragsinhalt

  • Unterschiede Einheitspreisvertrag zu Pauschalpreisvertrag

Sicherheiten

  • Vertragserfüllungssicherheiten

  • Gewährleistungssicherheiten

Grundzüge der Vergütung und Leistungsänderungen

  • Nachtragsmanagement am Bau (Anti-/Claim-Management)

Fristen und Störungen am Bau

  • Zeit ist Geld – Was tun bei Bauablaufstörungen?

  • Fristen als Steuerungsmittel

  • Vertragsstrafen

Kündigungsmöglichkeiten

  • Wenn es nicht so läuft – Kündigungsmöglichkeiten der

    • Auftraggeber und

    • Auftragnehmer

Abnahme

  • Voraussetzungen der Abnahme

  • Möglichkeiten zur Abnahmeverweigerung

  • (Rechts-) Folgen der Abnahme

Abrechnung

  • Geld regiert die Welt: Anforderungen an die Rechnungslegung

  • Fälligkeit des Werklohns

  • Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung

Gewähr­leistung

  • Das muss halten, oder? – Fehlermanagement am Bau

  • Rechte und Pflichten bei Ausführungsfehlern

  • Gewährleistungsfristen

Das Seminar ist gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen und der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen anerkannt.

  • (Private und öffentliche) Auftraggeber

  • Bauunternehmen und Handwerksbetriebe

  • Projektsteuerer, Baubetreuer

  • Bauabteilungen der Auftraggeber und Auftragnehmer

Lehrgespräch, Fallbeispiele, Diskussion, Seminarunterlagen.

RA Dr. Kai Peters,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Mönchengladbach