Lasten, Dienstbarkeiten und Vorkaufsrecht
In Abteilung II des Grundbuches werden andere Belastungen als Hypotheken und Grundschulden eingetragen. Dazu zählen dingliche Rechte an Grundstücken, auch zahlreiche sonstige Vermerke.
Die Eintragungen in Abteilung II haben Bedeutung bei der Belastung des Grundstücks mit Grundpfandrechten, wenn sie diesen – etwa im Range – vorgehen. Dies kann sich sehr nachteilig bei einer Zwangsversteigung des Grundstücks auswirken. Außerdem kann durch eine Eintragung in Abteilung II die Verfügungsfreiheit des Eigentümers über das Grundstück eingeschränkt oder gänzlich ausgeschlossen sein. Dies gilt z.B. für erbrechtliche und insolvenzrechtliche Vermerke.
Erfahren Sie in diesem Seminar alles zu Lasten, Dienstbarkeiten und Vorkaufsrechten und profitieren Sie vom breiten Erfahrungsschatz unseres Experten, der wichtige Tipps und Hinweise für die tägliche Praxis gibt und Probleme und Zweifelsfragen anschaulich präsentiert.
Das Grundbuch und seine Abteilungen
Exkurs: Das Erbbaurecht
Das formelle Grundbuchrecht
Grundbuchordnung
Dokumentationen im Grundbuch
Die Dienstbarkeiten
Grunddienstbarkeiten, §§ 1018 ff. BGB und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, §§ 1090 ff. BGB insbesondere:
Leitungsrechte, Wegerechte
Exkurs: Wohnungsrecht, §§ 1093 ff. BGB und Dauerwohnrecht, §§ 31 ff. WEG
Der Nießbrauch
§§ 1030 ff. BGB
Die Reallast
§§ 1105 ff. BGB
Das Vorkaufsrecht
§§ 1094 ff. BGB
Die Vormerkung
§§ 883 ff. BGB
Der Rang der Grundstücksrechte
Zwangsvollstreckung
Vermerke im Grundbuch
Was nicht im Grundbuch steht
Baulastenverzeichnis
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