Seminar

Grundlagenseminar: Arbeitsrecht für Nicht-Juristen

Rechtsgrundlagen vom Arbeitsvertrag bis zur Kündigung

Arbeitsrecht ist die Gesamtheit der Normen über Arbeitsverhältnisse und ähnliche Rechtsverhältnisse. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), das Recht der Organisationen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber und deren Rechtsbeziehungen zueinander und zu den Arbeitsvertragsparteien (Kollektivarbeitsrecht) sowie das Recht der Entscheidung von Arbeitsstreitigkeiten.

Die Beherrschung arbeitsrechtlicher Grundlagen stellt sich hierbei als besondere Herausforderung dar, da es kein in sich geschlossenes Gesetzeswerk ("Arbeitsgesetzbuch") gibt. Maßgeblich ist vielmehr eine Vielzahl von Einzelgesetzen. Außerdem finden sich einzelne arbeitsrechtliche Normen verstreut in Gesetzen, die auf den ersten Blick keinen arbeitsrechtlichen Kontext aufweisen. Hinzu kommt häufig noch ein Netz an betrieblichen Regelungen, insbesondere Betriebsvereinbarungen, und Tarifverträgen. Schließlich ist kaum ein anderes Rechtsgebiet derart dynamisch, was sowohl die Frequenz gesetzlicher Neuregelungen als auch die Veränderungen durch die Rechtsprechung ("Richterrecht") betrifft.

In einem Arbeitsverhältnis treten immer wieder Fragen auf, die rechtlich kompetent geprüft und bewertet werden müssen. Ziel dieses Seminars ist es, den mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen betrauten Nicht-Jurist mit den Grundregeln des Arbeitsrechts vertraut zu machen und in die Lage zu versetzen, aufkommende Fragen in einer für die tägliche betriebliche Praxis verwertbaren Weise zu bewerten und rechtliche Risiken zu erkennen

Arbeitsrecht ist die Gesamtheit der Normen über Arbeitsverhältnisse und ähnliche Rechtsverhältnisse. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), das Recht der Organisationen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber und deren Rechtsbeziehungen zueinander und zu den Arbeitsvertragsparteien (Kollektivarbeitsrecht) sowie das Recht der Entscheidung von Arbeitsstreitigkeiten.

Die Beherrschung arbeitsrechtlicher Grundlagen stellt sich hierbei als besondere Herausforderung dar, da es kein in sich geschlossenes Gesetzeswerk ("Arbeitsgesetzbuch") gibt. Maßgeblich ist vielmehr eine Vielzahl von Einzelgesetzen. Außerdem finden sich einzelne arbeitsrechtliche Normen verstreut in Gesetzen, die auf den ersten Blick keinen arbeitsrechtlichen Kontext aufweisen. Hinzu kommt häufig noch ein Netz an betrieblichen Regelungen, insbesondere Betriebsvereinbarungen, und Tarifverträgen. Schließlich ist kaum ein anderes Rechtsgebiet derart dynamisch, was sowohl die Frequenz gesetzlicher Neuregelungen als auch die Veränderungen durch die Rechtsprechung ("Richterrecht") betrifft.

In einem Arbeitsverhältnis treten immer wieder Fragen auf, die rechtlich kompetent geprüft und bewertet werden müssen. Ziel dieses Seminars ist es, den mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen betrauten Nicht-Jurist mit den Grundregeln des Arbeitsrechts vertraut zu machen und in die Lage zu versetzen, aufkommende Fragen in einer für die tägliche betriebliche Praxis verwertbaren Weise zu bewerten und rechtliche Risiken zu erkennen

Im Detail

Inhalt

Rechts­grund­lagen

  • Europarecht

  • Grund­gesetz

  • Gesetz

  • Tarif­ver­träge

  • Betriebs­ver­ein­ba­rungen

  • Arbeits­vertrag

  • betriebliche Übung

Geltungs­be­reich des Arbeits­rechts

  • Abgrenzung des Arbeits­vertrages zum Dienstvertrag, Werkvertrag, freien Mitar­beiter

  • Arbeit­neh­mer­ü­ber­lassung

Begründung des Arbeits­ver­hält­nisses

  • Stellen­aus­schreibung

  • Vorstel­lungs­ge­spräch

  • Form und Inhalt des Arbeits­vertrages

  • Probezeit

  • Besondere Arbeits­ver­hält­nisse (befristete Arbeits­ver­hält­nisse, Ausbildung)

  • Mitbe­stimmung des Betriebsrates

Rechte und Pflichten aus dem Arbeits­ver­hältnis

  • Gesetz­licher Mindestlohn

  • Entgelt

  • Diskri­mi­nie­rungs­verbot (AGG), allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Direktionsrecht

  • Beschäftigungsanspruch

  • Freistellung

  • Teilzeitanspruch mit "Brückenteilzeit"

  • Arbeitszeit

  • Krankheit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • Urlaubsrecht

  • Homeoffice

  • Disziplinarmaßnahmen

Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses

  • Aufhebungsvertrag

  • Ordent­liche Kündigung

  • Änderungs­kün­digung

  • Allgemeiner Kündi­gungs­schutz:

  • Betriebs­be­dingte Kündigung

  • Perso­nen­be­dingte Kündigung, insbes. Krankheit mit BEM

  • Verhal­tens­be­dingte Kündigung

  • Besonderer Kündi­gungs­schutz

  • Außer­or­dent­liche Kündigung

  • Zeugniserteilung

Beteiligungsrechte des Betriebsrats

  • Organi­sation der Betriebs­ver­fassung

  • Beteiligungspflichtige Angele­gen­heiten

  • Freistellung im Rahmen der Betriebs­ver­fassung

Tarif­ver­trags­recht, Gewerk­schaften im Betrieb

Der Arbeits­ge­richts­prozess

  • Typischer Ablauf eines arbeits­ge­richt­lichen Verfahrens

In diesem Seminar machen Sie sich mit den Grundregeln des Arbeitsrechts vertraut. Nicht-Juristen erhalten das rechtliche Rüstzeug, aufkommende Fragen in einer für die tägliche betriebliche Praxis verwertbaren Weise zu bewerten und rechtliche Risiken zu erkennen.

Das Grundlagenseminar Arbeitsrecht für Nicht-Juristen eignet sich für Führungskräfte mit Personalverantwortung, Mitarbeiter der Personalabteilung, Betriebsräte und Personalräte.

Referat, Diskussion, umfangreiche Seminarunterlagen

RA Dr. Nikolaus Polzer 
ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Noerr LLP

Inhalt

Rechts­grund­lagen

  • Europarecht

  • Grund­gesetz

  • Gesetz

  • Tarif­ver­träge

  • Betriebs­ver­ein­ba­rungen

  • Arbeits­vertrag

  • betriebliche Übung

Geltungs­be­reich des Arbeits­rechts

  • Abgrenzung des Arbeits­vertrages zum Dienstvertrag, Werkvertrag, freien Mitar­beiter

  • Arbeit­neh­mer­ü­ber­lassung

Begründung des Arbeits­ver­hält­nisses

  • Stellen­aus­schreibung

  • Vorstel­lungs­ge­spräch

  • Form und Inhalt des Arbeits­vertrages

  • Probezeit

  • Besondere Arbeits­ver­hält­nisse (befristete Arbeits­ver­hält­nisse, Ausbildung)

  • Mitbe­stimmung des Betriebsrates

Rechte und Pflichten aus dem Arbeits­ver­hältnis

  • Gesetz­licher Mindestlohn

  • Entgelt

  • Diskri­mi­nie­rungs­verbot (AGG), allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Direktionsrecht

  • Beschäftigungsanspruch

  • Freistellung

  • Teilzeitanspruch mit "Brückenteilzeit"

  • Arbeitszeit

  • Krankheit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • Urlaubsrecht

  • Homeoffice

  • Disziplinarmaßnahmen

Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses

  • Aufhebungsvertrag

  • Ordent­liche Kündigung

  • Änderungs­kün­digung

  • Allgemeiner Kündi­gungs­schutz:

  • Betriebs­be­dingte Kündigung

  • Perso­nen­be­dingte Kündigung, insbes. Krankheit mit BEM

  • Verhal­tens­be­dingte Kündigung

  • Besonderer Kündi­gungs­schutz

  • Außer­or­dent­liche Kündigung

  • Zeugniserteilung

Beteiligungsrechte des Betriebsrats

  • Organi­sation der Betriebs­ver­fassung

  • Beteiligungspflichtige Angele­gen­heiten

  • Freistellung im Rahmen der Betriebs­ver­fassung

Tarif­ver­trags­recht, Gewerk­schaften im Betrieb

Der Arbeits­ge­richts­prozess

  • Typischer Ablauf eines arbeits­ge­richt­lichen Verfahrens

In diesem Seminar machen Sie sich mit den Grundregeln des Arbeitsrechts vertraut. Nicht-Juristen erhalten das rechtliche Rüstzeug, aufkommende Fragen in einer für die tägliche betriebliche Praxis verwertbaren Weise zu bewerten und rechtliche Risiken zu erkennen.

Das Grundlagenseminar Arbeitsrecht für Nicht-Juristen eignet sich für Führungskräfte mit Personalverantwortung, Mitarbeiter der Personalabteilung, Betriebsräte und Personalräte.

Im Grundlagenseminar Arbeitsrecht für Nicht-Juristen erwarten Sie: Referat, Diskussion, umfangreiche Seminarunterlagen

Prof. Dr. Timo Schwarzwälder,
Professor für Zivilrecht,
Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf,
Datenschutzbeauftragter der Hochschule Niederrhein.