Seminar

Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise und Insolvenz

Dieses Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder und verantwortliche Mitarbeiter:innen in der Personalabteilung, in deren Betrieben sich eine Unternehmenskrise ankündigt oder eine Insolvenz droht. Das Seminar soll Möglichkeiten aufzeigen, eine solche Krise rechtzeitig zu erkennen, um die Interessen der Arbeitnehmenden zu sichern. Plant das Unternehmen Personalabbau oder die Streichung von Leistungen, so sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrates rechtzeitig und umfänglich wahrzunehmen. Die Kenntnis der einschlägigen Normen und der Verfahrensabläufe, insbesondere im Falle einer Insolvenz sind daher für die Wahrnehmung dieser wichtigen Betriebsratsaufgabe unverzichtbar. Genauso umgekehrt für HR-Manager:innen rechtzeitig die Weichen zu stellen.

Im Detail

Inhalt

Erkennen einer Unternehmenskrise oder drohenden Insolvenz:

  • Sensi­bi­li­sierung für die ersten Anzeichen einer drohenden Unternehmenskrise.

  • Informationsbeschaffung und erfolgreiche Durch­setzung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats.

Beteiligungsrechte des Betriebsrats:

  • Darstellung der Handlungs­mög­lich­keiten des Betriebsrates zur Durch­setzung beschäftigungssichernder Maßnahmen und Sicherung der Interessen der Arbeitnehmenden.

Vermittlung der Besonderheiten des Arbeits­rechts im Insol­venz­ver­fahren:

  • Gehaltsforderungen

  • Insolvenzausfallgeld, Gleichwohlgewährung während der unwider­ruf­lichen Freistellung

  • Arbeits­zeit­konten

  • Urlaubsansprüche

  • KündigungBetriebsänderung gem. § 111 BetrVG

  • Inter­es­sen­aus­gleich- und Sozialplanverhandlung

  • Transfersozialplan, Transfergesellschaft

  • Massen­ent­lassung

  • Auswahlrichtlinie, Namens­liste,

Durch­setzung der Beteiligungsrechte, Auswirkung der Umstruk­tu­rierung auf das Amt des Betriebsrats!

Betriebsübergang in der Insolvenz:

  • Betriebsübergang und Betriebsänderung

  • Unterrichtungspflicht des Unternehmens

  • Änderung der Arbeits­be­din­gungen

  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats!

Inter­es­sen­aus­gleich und Sozialplan:

  • Musterinteressenausgleich und Mustersozialplan

Recht­spre­chung:

  • Aktuelle Urteile zu Umstruk­tu­rierung und Perso­nal­abbau in der Unternehmenskrise und Insolvenz

Mitglieder der Unternehmensleitung

Verantwortliche Mitarbeiter:innen des Finanzwesens

Mitarbeiter:innen der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung

Verantwortliche Mitarbeiter:innen der Rechtsabteilung

Verantwortliche Mitarbeiter:innen der Personalabteilung

Justiziare aus Banken, die mit Fragen des Insolvenzrechts befasst sind

Unternehmens- und Insolvenzberater:innen

Betriebsratsmitglieder

Vortrag, Diskussion, Seminarunterlagen

RA Andreas Hölder
HEINRICHSMEYER § HÖLDER, Gütersloh und Dortmund. Herr Hölder ist Sachverständiger, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter und Treuhänder und bearbeitet aktuell über 400 Insolvenzverfahren.