Dieses Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder und verantwortliche Mitarbeiter:innen in der Personalabteilung, in deren Betrieben sich eine Unternehmenskrise ankündigt oder eine Insolvenz droht. Das Seminar soll Möglichkeiten aufzeigen, eine solche Krise rechtzeitig zu erkennen, um die Interessen der Arbeitnehmenden zu sichern. Plant das Unternehmen Personalabbau oder die Streichung von Leistungen, so sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrates rechtzeitig und umfänglich wahrzunehmen. Die Kenntnis der einschlägigen Normen und der Verfahrensabläufe, insbesondere im Falle einer Insolvenz sind daher für die Wahrnehmung dieser wichtigen Betriebsratsaufgabe unverzichtbar. Genauso umgekehrt für HR-Manager:innen rechtzeitig die Weichen zu stellen.
Erkennen einer Unternehmenskrise oder drohenden Insolvenz:
Sensibilisierung für die ersten Anzeichen einer drohenden Unternehmenskrise.
Informationsbeschaffung und erfolgreiche Durchsetzung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats.
Beteiligungsrechte des Betriebsrats:
Darstellung der Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates zur Durchsetzung beschäftigungssichernder Maßnahmen und Sicherung der Interessen der Arbeitnehmenden.
Vermittlung der Besonderheiten des Arbeitsrechts im Insolvenzverfahren:
Gehaltsforderungen
Insolvenzausfallgeld, Gleichwohlgewährung während der unwiderruflichen Freistellung
Arbeitszeitkonten
Urlaubsansprüche
KündigungBetriebsänderung gem. § 111 BetrVG
Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlung
Transfersozialplan, Transfergesellschaft
Massenentlassung
Auswahlrichtlinie, Namensliste,
Durchsetzung der Beteiligungsrechte, Auswirkung der Umstrukturierung auf das Amt des Betriebsrats!
Betriebsübergang in der Insolvenz:
Betriebsübergang und Betriebsänderung
Unterrichtungspflicht des Unternehmens
Änderung der Arbeitsbedingungen
Beteiligungsrechte des Betriebsrats!
Interessenausgleich und Sozialplan:
Musterinteressenausgleich und Mustersozialplan
Rechtsprechung:
Aktuelle Urteile zu Umstrukturierung und Personalabbau in der Unternehmenskrise und Insolvenz
Mitglieder der Unternehmensleitung
Verantwortliche Mitarbeiter:innen des Finanzwesens
Mitarbeiter:innen der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
Verantwortliche Mitarbeiter:innen der Rechtsabteilung
Verantwortliche Mitarbeiter:innen der Personalabteilung
Justiziare aus Banken, die mit Fragen des Insolvenzrechts befasst sind
Unternehmens- und Insolvenzberater:innen
Betriebsratsmitglieder
Vortrag, Diskussion, Seminarunterlagen
RA Andreas Hölder
HEINRICHSMEYER § HÖLDER, Gütersloh und Dortmund. Herr Hölder ist Sachverständiger, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter und Treuhänder und bearbeitet aktuell über 400 Insolvenzverfahren.