„Gut zu sein, reicht heute nicht mehr aus. Deshalb bin ich hier: Die TAW bringt mich
WEITER durch BILDUNG!“
Damaris Stiefel
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Neueste Rechtsprechung im Kündigungsrecht
- Expertentipps und juristische Tricks
- Praxisauswirkungen
- Umgang mit Low-Performern und anderen „schweren Fällen”
- Vorbereitung und Durchführung von Kündigungsschutzprozessen (Beispielfälle)
- Vermeidung teurer und unnötiger Fehler
Anmelde-Nr.: 50531127W1
Ort: |
Wuppertal |
Termin: |
Do, 23.9.2021, 9.00 bis 16.30 Uhr |
Gebühr: |
EUR 690,00 |
Zum Seminar
Neueste Rechtsprechung im Kündigungsrecht
- der Trennung von Low-Performern
- der Reaktion auf Störer und „Querköpfe“
- dem Umgang mit kranken und älteren Mitarbeitern
- Personalanpassungsprozessen und Umstrukturierungen
- Kündigung von „unkündbaren" Mitarbeitern
Seminarinhalt:
Neueste Rechtsprechung im Kündigungsrecht
- Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung während des Kündigungsschutzprozesses
- Außerordentliche Kündigung (mit Auslauffrist) wegen Verweigerung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit
- Fristlose Kündigung wegen ungenehmigten Urlaubsantritts
- Fristlose Kündigung wegen Äußerungen über Vorgesetzten als „Ausbeuter“
- Fristlose Kündigung wegen ausländerfeindlichen Verhaltens auf Facebook-Seite
- Beweisverwertungsverbot bei offener Videoüberwachung
- Verdachtskündigung wegen Zugehörigkeit zum „Jihad“
- Anhörungserfordernis vor Verdachtskündigung
- Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung eines tariflich „unkündbaren“ Arbeitnehmers wegen häufiger Kurzerkrankungen
- Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung bei drohender Insolvenz
- Arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG wegen bewusst wahrheitswidrigen Prozessvortrags des Arbeitnehmers
- Erfordernis der Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG bei dauerhaftem Einsatz des Arbeitnehmers eines deutschen Unternehmens im Ausland
- Schicksal des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103 Abs. 2 BetrVG bei nachträglicher Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung
- Bindungswirkung der Zustimmungsersetzung nach § 103 Abs. 2 BetrVG hinsichtlich eines späteren Kündigungsschutzprozesses
- „Last-Minute“-Entscheidungen
Teilnehmerkreis (m/w/d):
- Geschäftsführer
- Unternehmensleiter
- Personalleiter und ihre Mitarbeiter mit und ohne Vorkenntnisse
- Betriebsräte, Personalräte
Ihr Seminarleiter:
Richter am Arbeitsgericht Köln
Teilnahmebescheinigung:
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