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Damaris Stiefel
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Veranstaltungsort
Technische Akademie Wuppertal
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Arbeitgeberpflichten im Antidiskriminierungsrecht
Anmelde-Nr.: 50531176W1
Ort: |
Wuppertal |
Termin: |
Do, 24.6.2021, 9.15 bis 16.45 Uhr |
Gebühr: |
EUR 690,00 |
Zum Seminar
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Aktuelle Rechtsprechung des EuGH und des Bundesarbeitsgerichts verschärfen zunehmend die Rahmenbedingungen für die Praxis. Hier gilt es für Arbeitgeber, die neuen Vorgaben zu kennen. Das Seminar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bringt Sie auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Der weitere Schwerpunkt des Seminars ist die Umsetzung dieser aktuellen Vorgaben in der betrieblichen Praxis. Der Arbeitgeber hat nach dem AGG die Pflicht, seinen Betrieb diskriminierungsfrei zu gestalten und eine Beschwerdestelle einzurichten. Das Seminar stellt Ihnen die notwendigen Umsetzungsschritte vor und erarbeitet anhand von Fallbeispielen die Handhabung in der Praxis:
- Was bedeutet das AGG für den Arbeitgeber?
- Wie gestaltet er seine Prozesse diskriminierungsfrei?
- Wie ist die Beschwerdestelle zu errichten?
- Welche Aufgaben hat diese?
- Wie ist auf Beschwerden zu reagieren?
Seminarinhalt:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Grundzüge des AGG
- Wer wird geschützt?
- Die "sieben Todsünden" im Einzelnen
- Was bedeutet Benachteiligung?
- Rechtfertigungsmöglichkeiten
- Rechtsfolgen eines Verstoßes
- Benachteiligung bei Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
- Stellenausschreibung
- Bewerberauswahl
- Auskunftsanspruch
- Beispiele
- Checklisten (Ausschreibung, Bewerbungsgespräch, Absagen)
- Benachteiligung im bestehenden Arbeitsverhältnis
- Verlängerung von Befristungen
- Urlaubs- und Gehaltstaffelung
- Bekleidungsvorschriften
- Benachteiligung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Altersgrenzen
- Abfindungsstaffelung nach Alter oder Rentenbezug?
- Checklisten (Kündigungsschreiben, Sozialauswahl)
- Ausblick/Weitere Entwicklung
- Organisationspflichten des Arbeitgebers
- Die Beschwerdestelle: Einrichtung – Besetzung – Zuständigkeit
- Grundsätze des Beschwerdeverfahrens
- Durchführung des Beschwerdeverfahrens
- Beschwerde und Benachteiligungsverdacht
- Sachverhaltsermittlung
- Mitteilung an Arbeitgeber
- Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrates
- Nachbereitung / Vorbeugemaßnahmen
- Anpassungen aufgrund aktueller Entwicklungen sind möglich.
Teilnehmerkreis (m/w/d):
- Personalleiter und Personalverantwortliche
- Antidiskriminierungsbeauftragte und (angehende) Beschwerdestellenbeauftragte
- Compliance-Beauftragte und Compliance-Officer
- Justiziare, Mitarbeiter in Rechtsabteilungen
Ihre Seminarleiterin:
ist Rechtsanwältin bei Noerr LLP
Art der Präsentation:
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