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Immissionsschutz im Wandel – Was jetzt gilt und worauf Sie achten müssen
Neue Entwicklungen bei der Überwachung umweltrelevanter Anlagen und im Anlagenzulassungsrecht des BImSchG
Inhalt
Ihr Nutzen
- Aktuelles Wissen zu den neuesten Vorschriften im Immissionsschutzrecht
- Praxisnahe Tipps für eine rechtssichere Umsetzung im Betrieb
- Austausch mit Expertinnen, Experten und Kolleginnen/Kollegen aus der Praxis
Das Seminar ist nach § 9 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 7 Nr. 2 der „Fünften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte - 5. BImSchV“ vom 30. Juli 1993 als Fortbildung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW anerkannt. Die Anerkennung gilt für Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet.
TAW Inhouse Seminare sind ...
- angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse
- maßgeschneidert auf Ihre unternehmens-spezifischen Themen und Ziele
- nach Absprache zeitlich flexibel umsetzbar
Weiterführende Informationen
Anlagenbetreiber, Umweltschutz-Beauftragte
Planungs- und Ingenieurbüros, Behörden
Referat, Diskussion, Fragemöglichkeiten
Findet in der Zeit von 9:00 - 16:30 Uhr statt.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie im Seminar Zugang zur elektronischen Ausgabe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) haben unter: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/.
Christian Tünnesen-Harmes
Dr. Christian Tünnesen-Harmes ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Als Partner der Ratajczak & Partner mbB, für die er den auf Umwelt- und Technikrecht sowie Umwelt- und Wirtschaftsstrafverteidigung spezialisierten Standort Duisburg leitet, berät er Unternehmen zum Abfall-, Immissionsschutz- und Wasserrecht sowie in der Individualverteidigung im Umwelt- und Wirtschaftsstrafrecht.
Gemeinsam Perspektiven schaffen.
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Mitglieder: 750,50
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