Bildungsurlaub zur persönlichen Fortbildung nutzen
Den meisten deutschen Arbeitnehmern steht ein Anspruch auf Bildungsurlaub zu. Viele wissen jedoch nichts davon, und nur etwa jeder Achte macht von seinem Recht Gebrauch. Bildungsurlaub bedeutet eine Freistellung von der beruflichen Tätigkeit, um an einer Weiterbildungsveranstaltung teilzunehmen. Genau wie beim Jahresurlaub bezieht der Arbeitnehmer auch hierbei weiterhin sein Gehalt. Bundesweit gibt es zurzeit mehr als 3.000 anerkannte Seminare, die für eine Bildungsbeurlaubung infrage kommen.
Der Bildungsurlaub wird mitunter auch als Bildungsfreistellung bezeichnet. Eingeführt wurde das Konzept in einem Übereinkommen aus dem Jahr 1974, das im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation getroffen wurde. Da die Bildungshoheit in Deutschland bei den Bundesländern liegt, erfolgte die Umsetzung in den einzelnen Ländern separat - ein Prozess, der sich teils bis in die 1990er Jahre zog.
Der Grundgedanke hinter dem Konzept Bildungsurlaub ist, das "lebenslange Lernen" zu fördern. Arbeitnehmer sollen die Chance erhalten, sich persönlich wie fachlich weiterzuentwickeln. Das Thema der gewählten Bildungsveranstaltung(en) muss hierbei nicht zwangsläufig mit dem ausgeübten Beruf zusammenhängen - einzige Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung vom jeweiligen Bundesland offiziell anerkannt ist.
Eine hilfreiche Übersicht über Gesetzestexte und relevante Infos zum Bildungsurlaub in den einzelnen Bundesländern hat die Bildungsplattform InfoWeb Weiterbildung zusammengestellt.
Wie viele Bildungsurlaubstage stehen mir zu?
Die folgende Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick darüber, in welchem Bundesland wie viele Tage für Bildungsurlaub einem Arbeitnehmer gesetzlich zustehen. In Bayern und in Sachsen wird kein Bildungsurlaub gewährt.
Bundesland | Anzahl der Urlaubtage | Sonderregelungen |
Baden-Württemberg | 5 pro Jahr | |
Bayern | --- | |
Berlin | 10 je 2 Jahre | bis zum 25. Lebensjahr 10 Tage pro Jahr |
Brandenburg | 10 je 2 Jahre | |
Bremen | 10 je 2 Jahre | |
Hamburg | 10 je 2 Jahre | |
Hessen | 5 pro Jahr | |
Mecklenburg-Vorpommern | 5 pro Jahr | |
Niedersachsen | 5 pro Jahr | Verbleibende Urlaubstage aus den vergangenen 3 Jahren können in Absprache mit dem Arbeitgeber nachgeholt werden. |
Nordrhein-Westfalen | 10 je 2 Jahre | Bei Ablehnung eines Antrags überträgt sich der Anspruch auf das folgende Jahr. |
Rheinland-Pfalz | 10 je 2 Jahre | |
Saarland | 2 pro Jahr (bis zu 4 weitere Tage in Freizeit) | Verbleibende Urlaubstage aus dem vergangenen Jahr können in Absprache mit dem Arbeitgeber nachgeholt werden. |
Sachsen | --- | |
Sachsen-Anhalt | 10 je 2 Jahre | |
Schleswig-Holstein | 5 pro Jahr | Urlaubstage aus dem laufenden Jahr können in Absprache mit dem Arbeitgeber für das folgende Jahr reserviert werden. |
Thüringen | 5 pro Jahr | Bei Ablehnung eines Antrags überträgt sich der Anspruch auf das folgende Jahr. |
Grundsätzlich können verbleibende Urlaubtage aus dem laufenden nicht in das folgende Jahr übernommen werden (abgesehen von den unter "Sonderregelungen" genannten Ausnahmen). Des Weiteren gilt, dass sich die Anzahl der Tage für Arbeitnehmer, die mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche arbeiten, dementsprechend proportional erhöht respektive verringert. Wer während des Bildungsurlaubs nachweislich erkrankt, schöpft seinen Anspruch während der Zeit der Erkrankung nicht aus.