In Zeiten „knapper” Kassen und neuer „Management-Methoden” überlegen auch die Verantwortlichen des öffentlichen Dienstes, wie sie Personalkosten reduzieren können.
Besetzungssperren, Aufhebungsverträge und Kündigungen werden erwogen. Dabei hat der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes neben dem Tarifrecht (TVöD, TV-L, BAT etc.) auch das Kündigungsschutzgesetz, die Sonderkündigungsschutzbestimmungen und das Mitwirkungsrecht der Personalvertretung zu beachten.
Ziel dieses Seminars ist es, die Teilnehmenden mit den Anforderungen an eine rechtswirksame Kündigung vertraut zu machen, sowie Möglichkeiten der Vermeidung aufzuzeigen.
Grundsätzliches
die Kündigungserklärung; die Form der Kündigung
Begründungszwang?
die fristlose Kündigung
die Abmahnung
Abmahnung wegen Krankheit?
Wer kann abmahnen?
Abmahnung und Fristablauf
Rechtsschutz gegen Abmahnungen
Abmahnung und Mitbestimmung
der fristlose Kündigungsgrund
die Frist des § 626 Abs. 2 BGB
die ordentliche Kündigungsfrist nach Gesetz, Tarifvertrag und Arbeisvertrag
die Kündigung während der Probezeit
Beendigungskündigung nach dem
Kündigungsschutzgesetz
aus verhaltensbedingten Gründen
aus personenbedingten Gründen
aus betriebsbedingten Gründen
Haushaltslage als Kündigungsgrund?
Stellenplanänderung als Kündigungsgrund?
Kw-Vermerk als Kündigungsgrund?
Aufgabenreduzierung als Kündigungsgrund?
Schließung von Einrichtungen als Kündigungsgrund?
Privatisierung als Kündigungsgrund?
Sonstiges
Sozialauswahl
Massenentlassung auch im öffentlichen Dienst?
Beendigungskündigungen bei unkündbaren
Arbeitnehmern
Beendigungskündigung und Sonderkündigungsrecht
Mutterschutzgesetz
schwerbehinderte Menschen, BTHG
Mitglieder der Personalvertretung
die Änderungskündigung
die Mitbestimmung der Personalvertretung;
die Einigungsstelle
die Vermeidung von Kündigungen
durch Aufhebungsverträge
Altersgrenzenregelungen
Ausscheiden wegen Rentenbezuges
Abfindungen, Rationalisierungsschutz
Personal- und Hauptamtsleiter:innen
alle Führungskräfte mit Personalkompetenz
Mitglieder der Personalvertretung
Vortrag, Gespräch, Diskussion, Seminarunterlagen
RA Dr. Lothar Beseler
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf a.D.