Seminar

Kündigungen im öffentlichen Dienst

In Zeiten „knapper” Kassen und neuer „Management-Methoden” überlegen auch die Verantwortlichen des öffentlichen Dienstes, wie sie Personalkosten reduzieren können.

Besetzungssperren, Aufhebungsverträge und Kündigungen werden erwogen. Dabei hat der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes neben dem Tarifrecht (TVöD, TV-L, BAT etc.) auch das Kündigungsschutzgesetz, die Sonderkündigungsschutzbestimmungen und das Mitwirkungsrecht der Personalvertretung zu beachten.

Ziel dieses Seminars ist es, die Teilnehmenden mit den Anforderungen an eine rechtswirksame Kündigung vertraut zu machen, sowie Möglichkeiten der Vermeidung aufzuzeigen.

Im Detail

Inhalt

Grund­sätz­liches

  • die Kündigungserklärung; die Form der Kündigung
    Begründungszwang?

  • die fristlose Kündigung
    die Abmahnung
    Abmahnung wegen Krankheit?
    Wer kann abmahnen?
    Abmahnung und Fristablauf
    Rechts­schutz gegen Abmah­nungen
    Abmahnung und Mitbe­stimmung
    der fristlose Kündi­gungs­grund
    die Frist des § 626 Abs. 2 BGB

  • die ordent­liche Kündi­gungs­frist nach Gesetz, Tarif­vertrag und Arbeis­vertrag

  • die Kündigung während der Probezeit

Beendigungskündigung nach dem
Kündi­gungs­schutz­gesetz

  • aus verhaltensbedingten Gründen

  • aus personenbedingten Gründen

  • aus betriebsbedingten Gründen
    Haushaltslage als Kündi­gungs­grund?
    Stellenplanänderung als Kündi­gungs­grund?
    Kw-Vermerk als Kündi­gungs­grund?
    Aufgabenreduzierung als Kündi­gungs­grund?
    Schließung von Einrichtungen als Kündi­gungs­grund?
    Priva­ti­sierung als Kündi­gungs­grund?
    Sonstiges
    Sozialauswahl

  • Massen­ent­lassung auch im öffentlichen Dienst?

Beendigungskündigungen bei unkündbaren
Arbeit­nehmern

Beendigungskündigung und Sonderkündigungsrecht

  • Mutter­schutz­gesetz

  • schwer­be­hin­derte Menschen, BTHG

  • Mitglieder der Personalvertretung

die Änderungs­kün­digung

die Mitbe­stimmung der Personalvertretung;
die Einigungsstelle

die Vermeidung von Kündigungen

  • durch Aufhebungsverträge

  • Altersgrenzenregelungen

  • Ausscheiden wegen Rentenbezuges

Abfin­dungen, Rationalisierungsschutz

Personal- und Hauptamtsleiter:innen

alle Führungskräfte mit Personalkompetenz

Mitglieder der Personalvertretung

Vortrag, Gespräch, Diskussion, Seminarunterlagen

RA Dr. Lothar Beseler
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf a.D.