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KI-Mitbestimmung in der öffentlichen Verwaltung – KI-Projekte nach LPVG NRW rechtssicher begleiten
Mitbestimmungsrechte des Personalrats bei KI-Tools erkennen, rechtssicher anwenden und Dienstvereinbarungen wirksam gestalten
Inhalt
Ihr Nutzen
- Sie erkennen schnell, ob und warum der Einsatz von KI/IT-Systemen in NRW mitbestimmungspflichtig ist – auch bei Pilotierung oder Testbetrieb.
- Sie bereiten Einführungen so vor, dass Personalrat, Datenschutz und IT-Sicherheit frühzeitig und strukturiert eingebunden werden – ohne Projektstillstand.
- Sie bewerten Risiken rund um Leistungs-/Verhaltenskontrolle, Datenverarbeitung und Berechtigungen und leiten konkrete Schutzmaßnahmen für den Regelbetrieb ab.
- Sie gestalten tragfähige Regelungen (z. B. Eckpunkte für eine Dienstvereinbarung) und sichern Entscheidungen durch klare Dokumentation und nachvollziehbare Prozesse ab.
TAW Inhouse Seminare sind ...
- angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse
- maßgeschneidert auf Ihre unternehmens-spezifischen Themen und Ziele
- nach Absprache zeitlich flexibel umsetzbar
Weiterführende Informationen
- Führungskräfte im öffentlichen Dienst
- Mitarbeitende aus Organisation, Digitalisierung, IT und Verwaltungsmodernisierung
- Verantwortliche aus HR, Personalmanagement und Arbeitsrecht
- Personalräte und weitere Interessenvertretungen
- Projektverantwortliche, die neue Systeme einführen, pilotieren oder ausrollen
- Verantwortliche aus Datenschutz, Compliance und Governance
Für die Teilnahme an diesem Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.
Vortrag, Diskussion, Praxisbeispiele
Dr. Ridvan Ciftci
ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei Dr. Stracke, Bubenzer & Partner mbB in Bielefeld. Er berät u.a. Institutionen der öffentlichen Hand sowie kommunale Wirtschaftsbetriebe bezüglich der Auslegung der Mitbestimmungstatbestände, insbesondere nach dem Landespersonalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW).
Findet in der Zeit von 9:30 - 17:00 Uhr statt.
Gemeinsam Perspektiven schaffen.
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Mitglieder: 750,50
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