Seminar

Einführung in das LPVG NRW

Das LPVG NRW, das in einer großen Reform zuletzt 2011 grundlegend geändert wurde, regelt die Rechtsbeziehungen zwischen der Dienststelle und dem dort gewählten Personalrat. 

Kenntnisse des Personalvertretungsrechts sind insbesondere für Mitarbeiter aus Personal-abteilungen, für Personalräte und Führungsverantwortliche Grundlage für eine interessengerechte Personalarbeit bzw. Personalvertretung. Eine Vielzahl von Vorschriften, Verhaltensweisen und rechtlichen sowie organisatorischen Pflichten sind zu beachten.

Unser Seminar vermittelt Ihnen die Grundlagen des LPVG NRW. Im Fokus stehen die Rechte und Pflichten, die bei der vertrauensvollen Personal(rats)arbeit auf beide Dienststellenparteien zukommen, und welche Rechtsfolgen sich ergeben können, wenn eine der Dienststellenparteien ihre Pflichten nicht beachtet. 

Unser Experte zeigt Ihnen, wie Sie Fehler im Umgang mit dem Mitbestimmungsrecht und Ihren Mitarbeitern vermeiden können. Bitte bringen Sie auch Ihre Fragen mit.

Im Detail

Inhalt

Alle Neuerungen, die bis Seminarbeginn bekannt sind, werden in das Seminarprogramm mit aufgenommen.

Abgrenzung kollek­tives Arbeits­recht - Individualarbeitsrecht

Grund­lagen des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW

  • Grund­ge­danken des LPVG NRW

  • Grundsatz der vertrau­ens­vollen Zusam­men­arbeit zwischen Perso­nalrat und Unter­neh­mens­leitung

  • Rechts­stellung des Perso­nalrats

  • Aufgaben des Perso­nalrats
    Allge­meine Aufgaben, § 64 LPVG NRW
    Informationspflichten der Dienst­stelle

  • Perso­nal­ver­sammlung

  • Der Wirtschafts­aus­schuss

  • Stufen der Betei­ligung des Perso­nalrats

Mitbe­stimmung bei personellen Angele­gen­heiten nach § 72 Abs. 1 LPVG NRW

Mitbe­stimmung des Perso­nalrats in sozialen Angele­gen­heiten – volle Mitbe­stimmung

  • Erzwingbare Mitbe­stimmung

  • Zweck des Mitbe­stimmungsrechts

  • Durch­führung der vollen Mitbe­stimmung
    Initi­ative des Dienst­stellenleiters
    Initi­ative des Perso­nalrats
    Erzwingbarkeit § 69 Abs. 7 LPVG NRW

Mitbe­stimmung in sozialen Angele­gen­heiten – einge­schränktes Mitbe­stimmungsrecht

Mitbe­stimmung / Anhörung bei Kündigungen, Abmah­nungen, Aufhebungsverträgen, § 74 LPVG NRW

Ausübung der Mitbe­stimmung

  • Die Dienst­ver­ein­barung

  • Die Einigungsstelle

Mögliche Maßnahmen der Dienst­stelle bzw. des Perso­nalrats bei Verletzung gesetz­licher Pflichten

Mitarbeiter aus Personalabteilungen

Personalräte

Führungsverantwortliche, Amtsleiter

Vortrag, Diskussion, Seminarunterlagen
Bitte bringen Sie Ihr LPVG NRW mit.

RA Dr. Lothar Beseler
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf a.D.