Das LPVG NRW, das in einer großen Reform zuletzt 2011 grundlegend geändert wurde, regelt die Rechtsbeziehungen zwischen der Dienststelle und dem dort gewählten Personalrat.
Kenntnisse des Personalvertretungsrechts sind insbesondere für Mitarbeiter aus Personal-abteilungen, für Personalräte und Führungsverantwortliche Grundlage für eine interessengerechte Personalarbeit bzw. Personalvertretung. Eine Vielzahl von Vorschriften, Verhaltensweisen und rechtlichen sowie organisatorischen Pflichten sind zu beachten.
Unser Seminar vermittelt Ihnen die Grundlagen des LPVG NRW. Im Fokus stehen die Rechte und Pflichten, die bei der vertrauensvollen Personal(rats)arbeit auf beide Dienststellenparteien zukommen, und welche Rechtsfolgen sich ergeben können, wenn eine der Dienststellenparteien ihre Pflichten nicht beachtet.
Unser Experte zeigt Ihnen, wie Sie Fehler im Umgang mit dem Mitbestimmungsrecht und Ihren Mitarbeitern vermeiden können. Bitte bringen Sie auch Ihre Fragen mit.
Alle Neuerungen, die bis Seminarbeginn bekannt sind, werden in das Seminarprogramm mit aufgenommen.
Abgrenzung kollektives Arbeitsrecht - Individualarbeitsrecht
Grundlagen des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW
Grundgedanken des LPVG NRW
Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Unternehmensleitung
Rechtsstellung des Personalrats
Aufgaben des Personalrats
Allgemeine Aufgaben, § 64 LPVG NRW
Informationspflichten der Dienststelle
Personalversammlung
Der Wirtschaftsausschuss
Stufen der Beteiligung des Personalrats
Mitbestimmung bei personellen Angelegenheiten nach § 72 Abs. 1 LPVG NRW
Mitbestimmung des Personalrats in sozialen Angelegenheiten – volle Mitbestimmung
Erzwingbare Mitbestimmung
Zweck des Mitbestimmungsrechts
Durchführung der vollen Mitbestimmung
Initiative des Dienststellenleiters
Initiative des Personalrats
Erzwingbarkeit § 69 Abs. 7 LPVG NRW
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten – eingeschränktes Mitbestimmungsrecht
Mitbestimmung / Anhörung bei Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen, § 74 LPVG NRW
Ausübung der Mitbestimmung
Die Dienstvereinbarung
Die Einigungsstelle
Mögliche Maßnahmen der Dienststelle bzw. des Personalrats bei Verletzung gesetzlicher Pflichten
Mitarbeiter aus Personalabteilungen
Personalräte
Führungsverantwortliche, Amtsleiter
Vortrag, Diskussion, Seminarunterlagen
Bitte bringen Sie Ihr LPVG NRW mit.
RA Dr. Lothar Beseler
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf a.D.