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Aktuelles Reisekostenrecht NRW – Praxis-Workshop für sichere Abrechnungen im öffentlichen Dienst
Neuerungen, Änderungen und Urteile zum Reisekostengesetz des Landes NRW
Inhalt
Ihr Nutzen
- Sie aktualisieren Ihr Wissen zum Reisekostenrecht NRW und wenden die aktuellen Vorgaben sicher in Genehmigung, Abrechnung und Prüfung an
- Sie prüfen Reisekostenabrechnungen anhand praxiserprobter Prüfschritte und vermeiden typische Fehler bei Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten
- Sie lösen Sonderfälle (z. B. mehrtägige Reisen, Fortbildungen, Auslandsreisen, Privatanteile) souverän und begründen Entscheidungen nachvollziehbar
- Sie optimieren Ihren Abrechnungsprozess durch Checklisten und Standards und reduzieren Rückfragen, Nachforderungen und Prüfungsrisiken
TAW Inhouse Seminare sind ...
- angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse
- maßgeschneidert auf Ihre unternehmens-spezifischen Themen und Ziele
- nach Absprache zeitlich flexibel umsetzbar
Weiterführende Informationen
Mitarbeitende in Personal- und Reisekostenstellen sowie alle, die mit der Abrechnung von Reisekosten im Landesdienst NRW betraut sind
Im Update-Seminar zum Reisekostenrecht NRW erwarten Sie:
• Fallbesprechungen aus der Praxis
• Erörterung aktueller Erlasse und Vorschriften
• Workshop (Erarbeitung von Lösungsansätzen bei unterschiedlichen Fallkonstellationen)
• Seminarunterlagen
Raimund Ollinger
Bezirksregierung Köln, mehrjährige Tätigkeit als Dozent für Reisekosten
Findet in der Zeit von 09:00 - 16:30 Uhr statt.
Gemeinsam Perspektiven schaffen.
Buchen Sie jetzt.
Mitglieder: 655,50
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