Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht
Seminar 533036

Werkstudenten & Praktikanten: Fallstricke vermeiden – rechtssicher gestalten

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450,00 Mitglieder: 427,50
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Wann sind beschäftigte Studenten bzw. Praktikanten versicherungsfrei und wann sind sie versicherungspflichtig zur Sozialversicherung?

Bei beschäftigten Studenten sind einige Besonderheiten zu beachten, damit Werkstudenten versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege – und Arbeitslosenversicherung sind.

Welche Besonderheiten sind bei vorgeschriebenen oder freiwilligen Praktika zu beachten? Wie wirkt sich die Zahlung von Arbeitsentgelt auf die Versicherungspflicht zur Kranken- Pflege oder zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aus? Müssen die Regelungen des Mindestlohns beachtet werden?

Auf diese praxisrelevanten Sachverhalte geht dieses Online-Seminar vielen mit Beispielen ein.

Inhalt

Beschäftigte Studenten

  • Definition ordentlich Studierender
  • Beschäftigung neben dem Studium (Werkstudentenprivileg oder geringfügig entlohnte Beschäftigung?)
  • Eintritt von Versicherungspflicht zur KV, PV und ALV
  • Urlaubssemester, Erhalt des Prüfungszeugnisses, Beschäftigung nach Ende des Bachelor- und vor Beginn des Masterstudiums

Praktikanten:

  • Vorgeschriebene und nicht vorgeschriebene studentische Praktika
  • Vor-, Nach- und Zwischenpraktikanten mit und ohne Arbeitsentgeltzahlung
  • Unterliegen Praktikanten dem Mindestlohn?
  • Beitrags- und melderechtliche Besonderheiten

Ihr Nutzen

Das Seminar bringt den Teilnehmenden arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Sicherheit bei der Beschäftigung von Werkstudent:innen und Praktikant:innen.

Selbstverständlich erhalten Sie eine interaktive Seminarunterlage, die Sie bestimmt auch für die Praxis verwenden können.

TAW Inhouse Seminare sind ...

  • angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse
  • maßgeschneidert auf Ihre unternehmens-spezifischen Themen und Ziele
  • nach Absprache zeitlich flexibel umsetzbar

Weiterführende Informationen

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05.02.2026
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