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Tel.: 09187 / 931 - 211
Fax: 09187 / 931 - 200
damaris.stiefel@taw.de

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Live-Online-Seminar
Beihilferecht NRW: Beihilfefähigkeit von Krankenhauskosten
Anmelde-Nr.: 50515126W1
Ort: |
Online-Seminar |
Termin: |
Mi, 10.3.2021, 9.15 bis 16.45 Uhr |
Gebühr: |
EUR 450,00 |
Zum Lehrgang
Beihilferecht NRW: Beihilfefähigkeit von Krankenhauskosten
Das Beihilferecht ist sehr komplex. Regelmäßige Änderungen bringen ständig Neuerungen.
Die Kosten im Gesundheitswesen steigen von Jahr zu Jahr, Beihilfeberechtigte müssen oftmals verschiedene Aufwendungen für ärztliche Behandlung, Arznei- oder Hilfsmittel ganz oder teilweise selbst tragen. Das Beihilferecht bezieht sich hier in vielen Punkten auf die Regelungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Danach übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung nur wirtschaftliche und nach dem neuesten Stand der medizinischen Wissenschaft wirksame Maßnahmen. Dieser Grundsatz gilt in Teilen auch für die Beihilfe – die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen erfährt damit Einschränkungen. Erfahren Sie in unserem Spezialseminar zum Beihilferecht NRW alles Wissenswerte zur Beihilfefähigkeit von Krankenhauskosten.
Als optimale Vorbereitung auf dieses Seminar empfehlen wir den vorherigen Besuch unseres viertägigen Grundlagen-Lehrgangs.
Lehrgangsinhalt:
Beihilferecht NRW: Beihilfefähigkeit von Krankenhauskosten
- Gesetzliche Grundlagen:
- Beihilfenverordnung NRW -BVO NRW-,
- Krankenhausentgeltgesetz -KHEntgG-,
- Bundespflegesatzverordnung -BPflV- und
- Krankenhausfinazierungsgsetz - KHG
- Beihilfefähigkeit von allgemeinen Krankenhausleistungen
- Wahlleistungen: gesondert berechnete Unterkunft (z.B. 1-/2-Bettzimmer) oder gesondert berechnete ärztliche Leistungen (Chefarztbehandlung)
- Kosten von Krankenhäusern ohne Zulassung nach § 108 SGB V einschließlich beihilferechtlicher Vergleichsberechnungen mit Kliniken, die nach dem KHEntgG oder der BPflV abrechnen
- Beispiele und Übungen
- Erfahrungsaustausch
Teilnehmerkreis (m/w/d):
Mitarbeiter der Beihilfestellen
Ihr Seminarleiter:
Peter Nitzschner
Beihilfeabteilung, Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, Düsseldorf
Beihilfeabteilung, Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, Düsseldorf
Art der Präsentation:
Vortrag, Diskussion und Musterbeispiele
Teilnahmebescheinigung:
Zum Abschluss der Veranstaltung erhalten Sie eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung der TAW mit detaillierter Auflistung der vermittelten Lehrgangsinhalte.