Seminar

Einführung in das BEM

Aktuelles Rechtslage: Richtiger Umgang mit der Wiedereingliederung nach Krankheiten von Arbeitnehmer:innen

Das BEM verpflichtet alle Arbeitgeber:innen, eine Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer:innen nach Möglichkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des Betroffenen zu erhalten. Es ist für behinderte und nicht behinderte Menschen gleichermaßen durchzuführen. Groß- wie auch Kleinstunternehmen sowie wissenschaftliche Studien berichten von umfangreichen Vorteilen des BEMs für Unternehmen und Belegschaft. Dazu zählen reduzierter Krankenstand und erhöhte Zufriedenheit, Unternehmensidentifikation und Leistungsbereitschaft der Belegschaft sowie wirtschaftliche Vorteile und Know-how-Erhalt für das Unternehmen. Der Arbeitgeber unterliegt einer aktiven Handlungspflicht, denn wer nicht rechtzeitig Präventionsmaßnahmen des Gesundheitsschutzes einleitet, der zieht bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen den Kürzeren. Wenn der Arbeitgeber rechtzeitig mit dem Arbeitnehmer und gegebenenfalls mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebsrat und dem Integrationsteam nach Lösungen sucht, kann in vielen Fällen Arbeitsunfähigkeit vermieden werden. Unser Experte für das BEM weiß von den verstärkt auftretenden Fällen vor den Arbeitsgerichten zu berichten und zudem aus seiner Sicht als Behördenleiter die Probleme des BEMs zu beleuchten sowie wertvolle Hinweise zu geben. Unterschätzen Sie nicht den Zusammenhang von präventiven Angeboten des Arbeitgebers und dem Kündigungsschutz! Ergänzt wird BEM durch ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), das durch die demografisch bedingte Entwicklung aktives Handeln von den Personalabteilungen fordert und durch das neue Präventionsgesetz weiter geführt wird.

Im Detail

Inhalt

Das BEM

  • Rechtliche Grundlagen nach § 167 Abs. 2 SGB IX

  • Vorteile und Nutzen des BEM

  • Organisation und Einführung des BEM als Projekt

  • Ablauf eines BEM

  • Hinweispflicht bei der BEM-Einleitung

  • Maßnahmen im Rahmen des BEM

  • BEM und Datenschutz

  • Tipps zur Fehlervermeidung

  • Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats bzw. der Schwerbehindertenvertretung

  • Aufgaben des Integrationsteams

  • Unterstützung des Arbeitgebers nach § 167 Abs. 2 SGB IX

Konsequenzen von Fehlern beim BEM

  • Kündigungsschutz

  • Schadensersatz

  • Aktuelle Rechtsprechung

Häufig gestellte Fragen

Das goldene Dreieck: BGM, Arbeitsschutz & BEM

  • Gesundheitsförderung als Betriebskultur

  • Das neue Präventionsgesetz

  • Verpflichtendes und optionales BGM, Ziele und Vorteile

  • Beteiligung und Aufgaben der Interessenvertreter

Krankheitsbedingte Kündigung 

  • Rechtliche Grundlagen 

  • Unterschiede bei der Kündigung: wegen lang andauernder Krankheit, wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • Zusammenhang zwischen BEM und nachfolgender Kündigung

  • Hinweise zur krankheitsbedingten Kündigung im Prozess

  • Aktuelle Rechtsprechung

Diese Veranstaltung ist mit 7 Stunden für die CDMP Weiterbildung anerkannt.

Sie beschäftigen sich im Seminar mit:

  • Vorteilen der Gesundheitsprävention

  • Pflichten und Risiken des Arbeitgebers

  • Rechten des Arbeitnehmers

  • der Rolle des Betriebs- oder Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung

  • dem Betriebliches Gesundheitsmanagement

Sie erhalten viele Praxistipps!

Personalleiter:innen, Personalführungskräfte, Betriebs- und Personalrät:innen, Geschäftsführer:innen, Unternehmensjurist:innen, Rechtsanwält:innen, Vertrauenspersonen, Beauftragte der Arbeitgeber

Input, Diskussion, Erfahrungsaustausch, Fallbeispiele, Seminarunterlagen

Dr. Jürgen vom Stein,
Präsident des Landesarbeitsgerichts Köln, weiß stets über die neuesten rechtlichen Probleme zu berichten, die sich aus den Arbeitsgerichtsprozessen sowie einer Behördenleitung ableiten lassen. Zuvor war er als Richter sowie als Justitiar im Justizministerium NRW tätig.