Aktuelles Rechtslage: Richtiger Umgang mit der Wiedereingliederung nach Krankheiten von Arbeitnehmer:innen
Das BEM verpflichtet alle Arbeitgeber:innen, eine Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer:innen nach Möglichkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des Betroffenen zu erhalten. Es ist für behinderte und nicht behinderte Menschen gleichermaßen durchzuführen. Groß- wie auch Kleinstunternehmen sowie wissenschaftliche Studien berichten von umfangreichen Vorteilen des BEMs für Unternehmen und Belegschaft. Dazu zählen reduzierter Krankenstand und erhöhte Zufriedenheit, Unternehmensidentifikation und Leistungsbereitschaft der Belegschaft sowie wirtschaftliche Vorteile und Know-how-Erhalt für das Unternehmen. Der Arbeitgeber unterliegt einer aktiven Handlungspflicht, denn wer nicht rechtzeitig Präventionsmaßnahmen des Gesundheitsschutzes einleitet, der zieht bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen den Kürzeren. Wenn der Arbeitgeber rechtzeitig mit dem Arbeitnehmer und gegebenenfalls mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebsrat und dem Integrationsteam nach Lösungen sucht, kann in vielen Fällen Arbeitsunfähigkeit vermieden werden. Unser Experte für das BEM weiß von den verstärkt auftretenden Fällen vor den Arbeitsgerichten zu berichten und zudem aus seiner Sicht als Behördenleiter die Probleme des BEMs zu beleuchten sowie wertvolle Hinweise zu geben. Unterschätzen Sie nicht den Zusammenhang von präventiven Angeboten des Arbeitgebers und dem Kündigungsschutz! Ergänzt wird BEM durch ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), das durch die demografisch bedingte Entwicklung aktives Handeln von den Personalabteilungen fordert und durch das neue Präventionsgesetz weiter geführt wird.
Das BEM
Rechtliche Grundlagen nach § 167 Abs. 2 SGB IX
Vorteile und Nutzen des BEM
Organisation und Einführung des BEM als Projekt
Ablauf eines BEM
Hinweispflicht bei der BEM-Einleitung
Maßnahmen im Rahmen des BEM
BEM und Datenschutz
Tipps zur Fehlervermeidung
Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats bzw. der Schwerbehindertenvertretung
Aufgaben des Integrationsteams
Unterstützung des Arbeitgebers nach § 167 Abs. 2 SGB IX
Konsequenzen von Fehlern beim BEM
Kündigungsschutz
Schadensersatz
Aktuelle Rechtsprechung
Häufig gestellte Fragen
Das goldene Dreieck: BGM, Arbeitsschutz & BEM
Gesundheitsförderung als Betriebskultur
Das neue Präventionsgesetz
Verpflichtendes und optionales BGM, Ziele und Vorteile
Beteiligung und Aufgaben der Interessenvertreter
Krankheitsbedingte Kündigung
Rechtliche Grundlagen
Unterschiede bei der Kündigung: wegen lang andauernder Krankheit, wegen häufiger Kurzerkrankungen
Zusammenhang zwischen BEM und nachfolgender Kündigung
Hinweise zur krankheitsbedingten Kündigung im Prozess
Aktuelle Rechtsprechung
Diese Veranstaltung ist mit 7 Stunden für die CDMP Weiterbildung anerkannt.
Sie beschäftigen sich im Seminar mit:
Vorteilen der Gesundheitsprävention
Pflichten und Risiken des Arbeitgebers
Rechten des Arbeitnehmers
der Rolle des Betriebs- oder Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung
dem Betriebliches Gesundheitsmanagement
Sie erhalten viele Praxistipps!
Personalleiter:innen, Personalführungskräfte, Betriebs- und Personalrät:innen, Geschäftsführer:innen, Unternehmensjurist:innen, Rechtsanwält:innen, Vertrauenspersonen, Beauftragte der Arbeitgeber
Input, Diskussion, Erfahrungsaustausch, Fallbeispiele, Seminarunterlagen
Dr. Jürgen vom Stein,
Präsident des Landesarbeitsgerichts Köln, weiß stets über die neuesten rechtlichen Probleme zu berichten, die sich aus den Arbeitsgerichtsprozessen sowie einer Behördenleitung ableiten lassen. Zuvor war er als Richter sowie als Justitiar im Justizministerium NRW tätig.