Seminar

Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten nach der neuen EU-DSGVO

mit TAW-Zertifizierung

Am 25. Mai 2018 trat die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) europaweit in Kraft und ersetzte alle bisher geltenden nationalen Datenschutzgesetze. Auf Unternehmen und deren Datenschutzbeauftragte jeder Branche kamen in nur kurzer Umsetzungszeit neue Pflichten zu. Bisher hatte der Datenschutzbeauftragte insbesondere eine unterstützende und beratende Funktion. Dies änderte sich mit der neuen Verordnung grundsätzlich. Seit Mai 2018 ist er auch für die Umsetzung der von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen verantwortlich. Neue Anforderungen an die Unternehmen sind beispielsweise die Risikobewertung bei der Bearbeitung personenbezogener Daten, die Folgenabschätzung für eingesetzte Verfahren und neue Verzeichnisse für Verarbeitungstätigkeiten. Neu ist auch die Höhe der Bußgelder, die bis zu 20 Mio. Euro betragen können.

Im Detail

Inhalt

Einführung in das neue Datenschutzrecht

  • Grundlagen und Grundstruktur der EU-DSGVO

  • Regelungen im DS-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG = BDSG neu)

Datenschutzrecht im Unternehmen

  • Verantwortliche und Auftragsverarbeiter

  • Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

  • Rechte der Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung und Löschung

  • Pflichten des Unternehmens (Information, Rechtskonformität)

  • Risikobewertung und Datensicherheit

  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

  • Neue Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung

  • Bestellung des Datenschutzbeauftragten

  • Datenschutzmanagement

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

  • Risikobewertung

  • Datenschutzfolgenabschätzung

  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

  • Mitarbeiterinformation zum Datenschutz

  • Kontrolle der Datenschutzprozesse

  • Beratung der Geschäftsführung und Tätigkeitsberichte

Datenschutzkontrolle

  • durch den Datenschutzbeauftragten

  • durch die Aufsichtsbehörden – neue Zuständigkeiten und Instrumentarien

Sicherheit der Verarbeitung nach Artikel 32 DSGVO

  • Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Belastbarkeit

  • data protection by design

  • data protection by default

Telemediengesetz, Telekommunikationsgesetz

  • Telefon, E-Mail, Internet im Unternehmen

  • Anforderungen an die Unternehmens-Homepage

  • Google Analytics, WhatsApp, Tracker, Cookies und andere

Beschäftigtendatenschutz

  • Personenbezogene Daten im Arbeitsprozess

  • Einwilligung im Arbeitsprozess

  • Betriebsverfassungsgesetz und Betriebsvereinbarungen

  • Compliance, Korruptionsbekämpfung, Whistleblowing und Datenschutz

Neu bestellte oder künftige Datenschutzbeauftragte, DV-Leiter, IT-Spezialisten

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Zertifikatsprüfung im Anschluss an den Lehrgang: 

  • Abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens
    2 Jahren Berufserfahrung oder akademische Ausbildung

  • Vollständige Teilnahme an der Lehrgangszeit

  • Eine Rezertifizierung kann nach erfolgreich bestandener Erstzertifizierung alle drei Jahre erfolgen.

Bei allen Fragen zur Zertifikatsprüfung wenden Sie sich bitte direkt an die TAW Cert GmbH, Frau Dagmar Bleistein, Tel. 09187 / 931287.

Vortrag, Diskussion, Praxisbeispiele, Seminarunterlagen, Zertifikatsprüfung durch die TAW Cert GmbH am Ende des Lehrgangs

Dipl.-Ing. Holger Koch,
Fachberater für Datenschutz und Datensicherheit, Mixdorf, Leiter des Erfa-Kreises Brandenburg in der GDD e.V., Vorstandsmitglied des Fachverbandes Externer Datenschutzbeauftragter e.V.