Öffentlicher Dienst & Recht

Update Arbeitsrecht 2025: Die wichtigsten Gesetzesänderungen im Überblick

Diese Gesetzesänderungen sollten Sie aktuell im Arbeitsrecht kennen.

Aktuell gibt es einige Neuerungen im Arbeitsrecht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich auf folgende Änderungen einstellen:


Digitaler Arbeitsvertrag
Seit dem 1. Januar 2025 können Arbeitgeber alle Arbeitsverträge sowie Änderungs- und Zusatzvereinbarungen in Textform und damit digital schließen.


Digitales Arbeitszeugnis
Sofern Arbeitnehmer:innen zustimmen, können Unternehmen seit dem 1. Januar 2025 ein Arbeitszeugnis in elektronischer Form ausstellen. Doch ist dafür die Voraussetzung eine qualifiziert elektronische Signatur (nach § 126a BGB), also eine Signatur mit Zertifikat. Damit dürfte es in der Praxis weiterhin bei der Schriftform bleiben.


Mindestlohn und Minijob-Grenze
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2025 von 12,42 € auf 12,82 € brutto pro Stunde gestiegen. Die monatliche Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte (Minijob) wurde auf 556,00 € brutto angehoben.


Anträge rund um Elternzeit in Textform
Anträge auf Elternzeit, auf Teilzeit in Elternzeit und auf Verringerung der Arbeitszeit (nach §§ 15 und 16 BEEG) und deren Verteilung können Mitarbeiter:innen ab dem 1. Mai 2025 in Textform stellen, also etwa per E-Mail. Der Arbeitgeber kann diese Anträge ebenso per Mail ablehnen bzw. ihnen zustimmen. Diese Neuerungen gelten ab dem 1. Mai 2025. Für die Eltern vorher geborener Kinder gilt weiterhin die Schriftform. 


Ausblick
Auch für 2025 sind weitere Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht zu erwarten. 


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