Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 ein umfassendes Reformpaket, die sogenannte Omnibus-Verordnung, vorgestellt. Dieses zielt darauf ab, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Lieferkettenregulierung für Unternehmen in der Europäischen Union zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.
Wesentliche Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD):
Wesentliche Änderungen in der Lieferkettenregulierung (CSDDD):
Auswirkungen auf Unternehmen:
Durch diese geplanten Änderungen wird der bürokratische Aufwand für viele Unternehmen, insbesondere KMU, deutlich reduziert. Die Konzentration der Berichtspflichten auf große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten entlastet kleinere Betriebe und ermöglicht ihnen, sich stärker auf ihr Kerngeschäft zu fokussieren. Gleichzeitig bleibt die Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte bei großen Unternehmen gewährleistet, was Investoren und anderen Stakeholdern zugutekommt.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Vorschläge noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müssen. Unternehmen sollten die Entwicklungen daher aufmerksam verfolgen und sich frühzeitig auf mögliche Anpassungen vorbereiten.
Insgesamt stellt die Omnibus-Verordnung einen bedeutenden Schritt in Richtung Bürokratieabbau dar und zeigt das Bestreben der Europäischen Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken, ohne die Ziele der Nachhaltigkeit aus den Augen zu verlieren.
Für uns als Weiterbildungsanbieter ist und bleibt Nachhaltigkeit eine der zentralen Herausforderungen in der Unternehmensführung, auch wenn die EU die regulatorischen Anforderungen aktuell anpasst. Dies ändert nichts an den Anforderungen des Finanzsektors an die Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf die Kreditvergabe und Investitionsentscheidungen, die zunehmend an ESG-Kriterien ausgerichtet sind. Zudem bringt die Reform der ISO 9001 zusätzliche Nachhaltigkeitsanforderungen für zertifizierte Unternehmen mit sich, sodass eine ganzheitliche und strategische Auseinandersetzung mit nachhaltigem Wirtschaften weiterhin unerlässlich bleibt. Unternehmen sind daher gut beraten, Nachhaltigkeit nicht nur als regulatorische Pflicht, sondern als wesentlichen Bestandteil ihrer langfristigen Wettbewerbsfähigkeit zu verstehen und gezielt in Wissen und Kompetenzentwicklung in diesem Bereich zu investieren.