Nachhaltigkeit

Omnibus-Verordnung

Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 ein umfassendes Reformpaket, die sogenannte Omnibus-Verordnung, vorgestellt. Dieses zielt darauf ab, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Lieferkettenregulierung für Unternehmen in der Europäischen Union zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. ​ 

Wesentliche Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD):

  • Eingrenzung des Anwendungsbereichs: Die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) soll künftig nur noch für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten gelten. Dies entspricht einer Reduzierung des betroffenen Unternehmenskreises um etwa 80 %.
  • Freiwillige Berichtsstandards für KMU: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht unter die CSRD fallen, sollen nicht verpflichtet sein, spezifische Daten für die Berichterstattung größerer Unternehmen bereitzustellen. Dies soll den sogenannten "Trickle-Down-Effekt" mindern und den bürokratischen Aufwand für KMU verringern. ​
  • Überarbeitung der Berichtsstandards: Die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) sollen überarbeitet werden, um die Anzahl der erforderlichen Datenpunkte zu reduzieren und Unklarheiten zu beseitigen. Zudem ist geplant, auf die Einführung sektorspezifischer Standards zu verzichten. ​
  • Anpassung der Prüfungsanforderungen: Die Pflicht zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit hinreichender Sicherheit soll entfallen. Stattdessen bleibt es bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit, um den Prüfungsaufwand zu minimieren. 

Wesentliche Änderungen in der Lieferkettenregulierung (CSDDD):

  • Verschiebung des Anwendungsbeginns: Die Einführung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) soll um ein Jahr auf Mitte 2028 verschoben werden, um Unternehmen mehr Zeit für die Anpassung an die neuen Anforderungen zu geben. ​
  • Fokussierung auf direkte Geschäftspartner: Die Sorgfaltspflichten sollen sich künftig primär auf direkte Geschäftspartner (Tier-1-Lieferanten) beschränken. Eine erweiterte Sorgfaltspflicht für indirekte Geschäftspartner ist nur vorgesehen, wenn plausible Hinweise auf Risiken oder negative Auswirkungen vorliegen.
  • Anpassung der Haftungsregelungen: Die ursprünglich vorgesehene EU-weite zivilrechtliche Haftung soll gestrichen werden. Unternehmen sind jedoch weiterhin verpflichtet, bei identifizierten Risiken geeignete Maßnahmen zu ergreifen und ihren Verhaltenskodex entlang der Wertschöpfungskette durchzusetzen. 

Auswirkungen auf Unternehmen:

Durch diese geplanten Änderungen wird der bürokratische Aufwand für viele Unternehmen, insbesondere KMU, deutlich reduziert. Die Konzentration der Berichtspflichten auf große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten entlastet kleinere Betriebe und ermöglicht ihnen, sich stärker auf ihr Kerngeschäft zu fokussieren. Gleichzeitig bleibt die Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte bei großen Unternehmen gewährleistet, was Investoren und anderen Stakeholdern zugutekommt.​ 

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Vorschläge noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müssen. Unternehmen sollten die Entwicklungen daher aufmerksam verfolgen und sich frühzeitig auf mögliche Anpassungen vorbereiten.​ 

Insgesamt stellt die Omnibus-Verordnung einen bedeutenden Schritt in Richtung Bürokratieabbau dar und zeigt das Bestreben der Europäischen Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken, ohne die Ziele der Nachhaltigkeit aus den Augen zu verlieren.

 

Für uns als Weiterbildungsanbieter ist und bleibt Nachhaltigkeit eine der zentralen Herausforderungen in der Unternehmensführung, auch wenn die EU die regulatorischen Anforderungen aktuell anpasst. Dies ändert nichts an den Anforderungen des Finanzsektors an die Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf die Kreditvergabe und Investitionsentscheidungen, die zunehmend an ESG-Kriterien ausgerichtet sind. Zudem bringt die Reform der ISO 9001 zusätzliche Nachhaltigkeitsanforderungen für zertifizierte Unternehmen mit sich, sodass eine ganzheitliche und strategische Auseinandersetzung mit nachhaltigem Wirtschaften weiterhin unerlässlich bleibt. Unternehmen sind daher gut beraten, Nachhaltigkeit nicht nur als regulatorische Pflicht, sondern als wesentlichen Bestandteil ihrer langfristigen Wettbewerbsfähigkeit zu verstehen und gezielt in Wissen und Kompetenzentwicklung in diesem Bereich zu investieren.

Europäische Kommission: Erste Vorschläge für eine Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung und deren Prüfung („Omnibus-Paket“)