Datenschutz bei E-Mail Betrug im Geschäftsverkehr
E-Mail-Betrug stellt für Unternehmen und Kunden im digitalen Geschäftsverkehr ein erhebliches Risiko dar. Besonders wichtig für die rechtliche Einordnung ist das aktuelle Urteil des LG Koblenz vom 26.03.2025 (Az. 8 O 271/22), das die Haftungsfragen und Pflichtenverteilung bei betrügerisch manipulierten Zahlungsdaten im Rahmen unsicherer E-Mail-Kommunikation beleuchtet.

Der Sachverhalt: Manipulierte Kontodaten per E-Mail
Ein Handwerksbetrieb verschickte eine Rechnung an einen Kunden per E-Mail, nachdem er einen Gartenzaun gebaut hatte. Durch einen Cyberangriff wurde das E-Mail-Konto des Handwerkers kompromittiert, und der Kunde erhielt von Betrügern eine Nachricht mit geänderten Kontodaten. Der Kunde überwies daraufhin 11.000€ auf das falsche Konto. Erst durch einen Zahlungsbeleg stellte sich der Betrug heraus. Der Handwerker forderte seinen Werklohn beim Kunden weiterhin ein, der sich jedoch weigerte, da er ja bereits gezahlt habe.
Zentrale Urteilsfeststellungen zum Datenschutz bei E-Mail
Werklohnanspruch bleibt bestehen: Der Unternehmer verliert seinen Anspruch nicht, wenn der Kunde versehentlich auf ein manipuliertes Konto zahlt. Ein Zahlungsvorgang auf ein fremdes Konto erfüllt die Schuld nicht nach §362 BGB.
Kein Vertrauensschutz für manipulierte E-Mails: Die Zahlung an das falsche Konto geht nicht zulasten des Unternehmers – der Austausch von sensiblen Daten per E-Mail ist als riskant bekannt. Beide Seiten müssen mit diesen Risiken rechnen.
Verstoß gegen die DSGVO: Das Gericht befand, dass der Unternehmer keine ausreichenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz seines E-Mail-Kontos vorgenommen hat (Art. 32 DSGVO). Für diese mangelhafte E-Mail-Sicherheit spricht das LG Koblenz dem Kunden einen anteiligen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zu.
Mitverschulden des Kunden: Der Kunde handelte grob fahrlässig, indem er die neuen Kontodaten nicht kritisch überprüfte oder verifizierte. Das Mitverschulden wurde auf 75 % beziffert.
Entscheidendes Ergebnis: Wer trägt das Risiko?
Der Werklohnanspruch bleibt bestehen, wird aber um den anteiligen Schadensersatzanspruch des Kunden gekürzt (hier: 8.250€ vs. 2.750€ Schadensersatz). Eine Zahlung auf ein falsches Konto erfüllt die Schuld nicht vollständig. Das Risiko liegt also wesentlich bei demjenigen, der die Sorgfaltspflichten verletzt – sei es auf Kundenseite (bei unkritischer Prüfung fremder IBANs) oder auf Unternehmerseite (bei mangelhaften Schutzmaßnahmen für E-Mail-Konten und Daten).
Wer sich vor E-Mail-Betrug schützen will, sollte die datenschutzrechtlichen Grundlagen kennen. Die DSGVO definiert klare Pflichten für Unternehmen im Umgang mit personenbezogenen Daten.
Eine verständliche Einführung in Datenschutz und DSGVO finden Sie hier:
Praxishinweise: So minimieren Sie Ihr Risiko beim Datenschutz bei E-Mail
So schützen Sie sich als Unternehmer:
- Zugriffe auf E-Mail-Konten mithilfe von Zwei-Faktor-Authentifizierung und Verschlüsselung schützen.
- Kontrollieren Sie sensible Daten mehrfach, nutzen Sie sichere Kommunikationswege für Zahlungsinformationen.
- Dokumentieren Sie Ihr Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept nach Art. 32 DSGVO.
- Reagieren Sie schnell und transparent auf verdächtige Zahlungsanfragen.
So schützen Sie sich als Kunde:
- Fremde/geänderte Kontodaten stets telefonisch oder über verlässliche Kanäle verifizieren.
- Zahlungsbelege sorgfältig prüfen, bei Unsicherheiten immer Rücksprache halten.
So schützen sich beide Parteien:
- Vertragliche Vorgaben für sicheren Zahlungsverkehr vereinbaren.
- Mitarbeiterschulungen im Umgang mit digitalen Risiken durchführen.
Wachsamkeit statt blindes Vertrauen in die Digitalisierung
Die Rechtsprechung, etwa das LG Koblenz und OLG Karlsruhe (Urteil vom 27.07.2023 – 19 U 83/22), zeigt: Die Digitalisierung rechtfertigt kein blindes Vertrauen. Unternehmer und Kunden tragen gemeinsam Verantwortung – aber je nach Verhalten unterschiedlich stark. Datenschutz und IT-Sicherheit sind für Unternehmen Pflicht, während Auftraggeber stets kritisch und kontrollierend vorgehen sollten.
Sie haben Fragen zur rechtssicheren Gestaltung digitaler Geschäftsprozesse zum Thema Datenschutz? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und informieren Sie sich über unser Weiterbildungsangebot!
Unsere Weiterbildungen im Themenbereich Datenschutz
Häufige Fragen zum Thema Datenschutz im E-Mail-Verkehr
E-Mails können beim Versand abgefangen, manipuliert oder versehentlich an falsche Empfänger gesendet werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass personenbezogene oder vertrauliche Daten in falsche Hände gelangen.
Ja, wenn sie personenbezogene oder vertrauliche Daten enthalten. Nach der DSGVO ist eine angemessene technische Schutzmaßnahme wie Transport- oder Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verpflichtend.
- Transportverschlüsselung (TLS): Schützt den Übertragungsweg zwischen Mailservern, aber nicht die E-Mail selbst.
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Verschlüsselt die Nachricht komplett, sodass nur Absender und Empfänger sie lesen können.
Geschäftliche E-Mails unterliegen den gleichen Impressumspflichten wie Webseiten. Dazu gehören u. a. vollständiger Firmenname, Rechtsform, Anschrift, Kontaktdaten und Handelsregistereintrag.
Kontaktieren Sie unmittelbar den Empfänger, um die Löschung der E-Mail zu veranlassen! Sollte Ihre E-Mail vertrauliche oder sogar geheime Informationen enthalten, dokumentieren den Vorfall und melden Sie ihn bei einer der folgenden Behörden (innerhalb von 72 Stunden).
- Bundesweite Bundesbehörde (BfDI): poststelle@bfdi.bund.de
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit NRW: poststelle@ldi.nrw.de
- oder bei einer zuständigen Behörde in Ihrem Bundesland
TIPP: einige E-Mail Programme versenden E-Mails erst nach einer vordefinierten Verzögerung - fällt Ihnen der Fehler direkt nach dem Versenden auf, können Sie den Versand der E-Mail stoppen!
Hier können Sie sich eine Anleitung zur Konfiguration von Microsoft Outlook als PDF-Dokument herunterladen.