Qualitätsmanagement

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – Ein Überblick

Mit dem Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) Ende 2023 wurden die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) für Unternehmen erweitert und die Anforderungen an die Energieeffizienz in Unternehmen weiter verschärft. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Energieeffizienz zu steigern, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und mehr Transparenz und Verantwortlichkeit im Energieverbrauch zu schaffen.

 

In Kürze: Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von über 7,5 Gigawattstunden (GWh) zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (EnMS/UMS) nach ISO 50001 oder EMAS.

Für Unternehmen mit einem Verbrauch über 2,5 GWh pro Jahr besteht zudem die Pflicht, konkrete Umsetzungspläne für wirtschaftlich durchführbare Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen. Diese Frist wird mit der erwarteten Novellierung des EDL-G, durch die auch das EnEfG aktualisiert wird, voraussichtlich auf 2,77 GWh angehoben. Damit verbunden ist zudem eine jährliche Aktualisierungspflicht der Umsetzungspläne.

Gut zu wissen: Es wird einen Trend geben, den Energieverbrauch weiter zu reduzieren. Energieintensive Unternehmen haben bereits die Verpflichtung ein Energiemanagementsystem nach 50001 oder UM System nach EMAS einzuführen. Ein eigenes System aufzubauen oder einzuführen ist also notwendiger denn je. Der Gesetzgeber hat seinen Fokus aktuell noch auf größere Unternehmen aber es wird langfristig auch KMUs treffen.

 

Ziele des Gesetzes

  • Erhöhung der Energieeffizienz
    Das Gesetz fördert die effiziente Nutzung von Energie in Unternehmen, um den Gesamtenergieverbrauch zu senken. Dies wird durch die Einführung von Managementsystemen und die Umsetzung von Einsparmaßnahmen erreicht.
     
  • Reduktion von Treibhausgasemissionen
    Durch die Verringerung des CO2-Ausstoßes leistet das EnEfG einen Beitrag zur Erreichung der europäischen Klimaziele.
     
  • Transparenz und Verantwortlichkeit
    Die Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen verbessert die Nachverfolgbarkeit von Energieverbrauch und Einsparungen. Dies schafft mehr Transparenz und macht Unternehmen für ihren Energieverbrauch verantwortlich.

 

Fristen und Anforderungen

  • Inkrafttreten
    Das EnEfG ist am 18. November 2023 in Kraft getreten und wird derzeit im Zuge der EDL-G-Novellierung aktualisiert.
     
  • Verpflichtung zur Einrichtung eines EnMS/UMS (§8)
    Unternehmen, die in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von über 7,5 GWh hatten, müssen bis zum 18. Juli 2025 ein EnMS/UMS einrichten. Identifizierte Maßnahmen müssen nach DIN EN 17463 (VALERI) im Hinblick auf ihre Wirtschaftlichkeit bewertet werden. Zusätzlich ist ein spezieller Fokus auf das Thema Abwärme zu legen.
     
  • Umsetzungspläne (§9)
    Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 2,5 GWh (zukünftig voraussichtlich 2,77 GWh) müssen Umsetzungspläne für Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen und im Jahresbericht veröffentlichen. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahmen hat dabei nach DIN EN 17463 (VALERI) zu erfolgen. Dies betrifft Maßnahmen, welche im Rahmen von Energieaudits nach der DIN 16247-1, eines Energiemanagementsystems nach der DIN EN ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS identifiziert und als wirtschaftlich bewertet wurden. Mit der kommenden Novellierung müssen diese Pläne voraussichtlich nicht mehr von unabhängigen Dritten überprüft, im Gegenzug jedoch jährlich um den Stand der Umsetzung der identifizierten Maßnahmen aktualisiert werden. Die Frist beginnt mit Abschluss der ReZertifizierung oder der Verlängerungseintragung bzw. mit Fertigstellung des Energieaudits.
     
  • Abwärme (§16, §17)
    Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 2,5 GWh (zukünftig voraussichtlich 2,77 GWh) sind verpflichtet, auf Anfrage von Wärmenetzbetreibern, Fernwärmeversorgungsunternehmen und anderen potenziellen wärmeabnehmenden Unternehmen Auskunft über anfallende Abwärme zu erteilen. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, bis zum 31. März eines jeden Jahres Informationen zu anfallender Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) zu übermitteln. Die erstmalige Meldung in der Plattform des BAFA musste zum 01.01.2025 erfolgen.

 

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) stellt eine bedeutende Erweiterung der Anforderungen an Unternehmen im Bereich der Energieeffizienz dar. Durch die Einführung von Managementsystemen, die Erstellung von Umsetzungsplänen und die Transparenz über Abwärme trägt das Gesetz dazu bei, die Energieeffizienz zu steigern, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und mehr Verantwortlichkeit im Energieverbrauch zu schaffen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die Fristen und Anforderungen des Gesetzes einhalten, um Compliance sicherzustellen und ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

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