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Inhalt
Ihr Nutzen
Diese zweiteilige Veranstaltung richtet sich an alle, die einen Einstieg in das Beihilferecht NRW suchen oder ihr Wissen grundlegend strukturieren möchten. Übungsteile verfestigen den umfangreichen Stoff für die tägliche Praxis am Arbeitsplatz.
TAW Inhouse Seminare sind ...
- angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse
- maßgeschneidert auf Ihre unternehmens-spezifischen Themen und Ziele
- nach Absprache zeitlich flexibel umsetzbar
Weiterführende Informationen
Personen, die in der Beihilfebearbeitung eingesetzt sind bzw. eingesetzt werden sollen und noch nicht an einer Grundlagenschulung zum Beihilferecht teilgenommen haben, sowie Rechnungsprüfer, Personalsachbearbeiter und Berater (bspw. Gewerkschaften) „vor Ort”.
Die BVO NRW wenden an z.B.:
• Beihilfestellen des Landes NRW (z.B. Bezirksregierungen)
• Versorgungskassen
• Kommunen, Stadtwerke, Sparkassen, Krankenhäuser, AOK
• öffentliche Versicherungsunternehmen, gemeinnützige Einrichtungen
• Abrechnungs-Service-Unternehmen
Vortrag, Diskussion und Fallstudien in Einzel-/Gruppenarbeit. Jeder Teilnehmer erhält eine über 100 Seiten starke Arbeitsunterlage zu allen Unterrichtsthemen mit vielen Beispielen, Übersichten und Mustern für die Praxis am Arbeitsplatz!
Alexandra Kluss
Juristin, Rheinische Versorgungskassen, Abteilung Beihilfe
Teil 1: 04. & 05.03.2026
Teil 2: 18. & 19.03.2026
Findet jeweils in der Zeit von 9:00 - 16:30 Uhr statt.
Bitte halten Sie einen Taschenrechner bereit.
Für diesen Lehrgang ist es nicht erforderlich, den Kommentar Sabolewski/Mohr vorliegen zu haben. Für diejenigen, die sich aber im Kommentar etwas markieren möchten, reicht es, Band I zur Hand zu haben.
Gemeinsam Perspektiven schaffen.
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Mitglieder: 1.890,50
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