Spezialseminar zum Beihilferecht NRW (BVO NRW)
Die Kosten im Gesundheitswesen steigen von Jahr zu Jahr.Beihilfeberechtigte müssen oftmals verschiedene Aufwendungen für (zahn)ärztliche Behandlung, Arznei- oder Hilfsmittel ganz oder teilweise selbst tragen. Die Grundlage hierfürbilden Landesbeamtengesetz mit §75, die BVO-NRW mit §§3 und 4 und die BVO-NRW Anlage 7, sowie aktuelle Erlasse des Finanzministeriums und Gerichtsurteile.
Erfahren Sie in unserem Beihilferechtseminar auf Grundlage der BVO-NRW alles Wissenswerte rund um die Beihilfefähigkeit von implantologischen Leistungen in zahnärztlichen Rechnungen und Kostenvoranschlägen.
Gute Grundkenntnisse in der Systematik der BVO-NRW und der Gebührenordnungen nach GOÄ/GOZ sind erforderlich.
Als optimale Vorbereitung auf dieses Seminar empfehlen wir den vorherigen Besuch unseres viertägigen Grundlagen-Lehrgangs im Beihilferecht.
Schreiben Sie uns gerne an, um Ihrem Wunschtermin näher zu kommen! Über unser Kontaktformular können Sie gerne weitere Informationen anfordern.
Gesetzliche Grundlagen:
BVO-NRW mit Anlage 7,
Erlasse des Finanzministeriums
Aktuelle Gerichtsurteile
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und für Ärzte (GOÄ)
Themen:
Implantologie unter der Lupe der BVO-NRW und der Anlage 7
Schwellenwertüberschreitung und Begründungen
Abdingungen in der Gebührenhöhe nach § 2 Abs. 1 und Verlangensleistung nach § 2 Abs. 3 GOZ
Übergang durch § 6 Abs. 2 GOZ in freigeschaltete Komplexe in der GOÄ für den Zahnarzt
Analoge Berechnungen nach § 6 Abs. 1 der GOZ mit Zielleistungsprinzip nach § 4 GOZ
Pauschale in der BVO-NRW für Implantate plus Höchstgrenze an Implantaten
Höchstgrenze auch bei vorhandenen Implantaten – mit Ausnahme
Indikationsregelung bei Implantaten
Labor/Material: Was gehört zur Pauschale, was gehört zur Suprakonstruktion?
Voranerkennungsverfahren – wann sinnvoll, wann ein Muss?
Pauschalregelung Betrag bei Reparaturen
Reparaturen an vorhandenen Implantatskonstrukten (Austausch von Verbindern) und an Suprakonstruktionen
Erneuerung von Implantaten bei Periimplantitis und Erneuerung der Suprakonstruktion
Die Teilnehmer können gerne eigene Rechnungen für Fallbeispiele mitbringen, die dann gemeinsam geprüft werden.
Sicherheit im Umgang mit zahnärztlichen Rechnungen für alle, die täglich mit der Bezuschussung und Prüfung von Rechnungen und Kostenvoranschlägen aus dem zahnärztlichen Bereich der Implantologie zu tun haben. Das Seminar gibt Lösungen an die Hand, was in der zahnärztlichen Abrechnung zwar abrechnungsfähig, aber vielleicht nach der BVO-NRW nicht oder nur eingeschränkt beihilfefähig ist. Im Seminar lernen die Teilnehmenden, Rechnungen unter dem Aspekt der Beihilfefähigkeit zu prüfen und zu bewerten, klar zu benennen, was aufgrund der BVO-NRW nicht erstattet werden kann.
Sachbearbeiter, die mit der Bearbeitung von Pflegebeihilfen betraut sind, insbesondere bei
Kommunen
Stadtwerken
Sparkassen
Krankenhäusern
öffentlichen Versicherungsunternehmen
gemeinnützigen Einrichtungen
Abrechnungs-Service-Unternehmen
Gute Grundkenntnisse in der Systematik der BVO-NRW und der Gebührenordnungen nach GOÄ/GOZ sind erforderlich.
Vortrag, (Power Point, Flipchart) Diskussion, Musterbeispiele und Seminarunterlage
Silvia Sumpf
Expertin im Bereich Zahnmedizin und GOZ-Abrechnungsspezialistin mit jahrelanger Berufserfahrung im zahnärztlichen Umfeld, zeitweise ordentliches Mitglied im Prüfungsausschuss für Zahnarzthelferinnen in Puncto Abrechnung, mehrere Jahre im Berufsbildungsausschuss, Aufgabenerstellungsausschuss zahnärztliche Abrechnung, sowie Abrechnungslehrtätigkeit in der Kreishandwerkerschaft Borken.