Di, 8.6.2021, 9.00 bis 16.30 Uhr
Do, 2.12.2021, 9.00 bis 16.30 Uhr
Das Recht zur Ausübung einer Nebentätigkeit ist auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zurückzuführen. Die Tarifverträge des Bundes und der Länder (TVöD und TV-L) sowie die einschlägigen beamtenrechtlichen Vorschriften schränken dieses grundsätzlich bestehende Recht zur Ausübung einer Nebentätigkeit ein.
Dabei ist allerdings zu beobachten, dass die arbeitsrechtlichen Vorschriften sich von den beamtenrechtlichen Regelungen immer weiter entfernen. Die Änderungen in den Tarifverträgen des Bundes und der Länder machen dies deutlich.
Doch auch für beide Beschäftigungsgruppen im öffentlichen Dienst, Arbeitnehmer und Beamte, sind Nebentätigkeiten nicht uninteressant.
Das Seminar hat sich zum Ziel gesetzt, die arbeitsrechtlichen und beamtenrechtlichen Grundlagen des Nebentätigkeitsrechts im öffentlichen Dienst darzustellen, auf veränderte Regelungen hinzuweisen und Richtlinien an die Hand zu geben, wie man Kollisionslagen bewältigt.
Dabei soll sowohl die Sicht des Arbeitnehmers und Beamten betrachtet werden, als auch die des Arbeitgebers und Dienstherrn. Beide Seiten können auch im Nebentätigkeitsrecht erhebliche Fehler begehen, die leicht vermeidbar sind.
Wann ist zum Beispiel die Interessenvertretung zu beteiligen und wann kann eine Nebentätigkeit verweigert oder mit Auflagen versehen werden? Wie geht man mit Klagen auf Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung um und welche Meldepflichten gibt es hinsichtlich erzielter Nebeneinnahmen? Diese und weitere Fragen werden im Rahmen dieses Seminars beantwortet.
Das Recht zur Ausübung einer Nebentätigkeit ist auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zurückzuführen. Die Tarifverträge des Bundes und der Länder (TVöD und TV-L) sowie die einschlägigen beamtenrechtlichen Vorschriften schränken dieses grundsätzlich bestehende Recht zur Ausübung einer Nebentätigkeit ein.
Dabei ist allerdings zu beobachten, dass die arbeitsrechtlichen Vorschriften sich von den beamtenrechtlichen Regelungen immer weiter entfernen. Die Änderungen in den Tarifverträgen des Bundes und der Länder machen dies deutlich.
Doch auch für beide Beschäftigungsgruppen im öffentlichen Dienst, Arbeitnehmer und Beamte, sind Nebentätigkeiten nicht uninteressant.
Das Seminar hat sich zum Ziel gesetzt, die arbeitsrechtlichen und beamtenrechtlichen Grundlagen des Nebentätigkeitsrechts im öffentlichen Dienst darzustellen, auf veränderte Regelungen hinzuweisen und Richtlinien an die Hand zu geben, wie man Kollisionslagen bewältigt.
Dabei soll sowohl die Sicht des Arbeitnehmers und Beamten betrachtet werden, als auch die des Arbeitgebers und Dienstherrn. Beide Seiten können auch im Nebentätigkeitsrecht erhebliche Fehler begehen, die leicht vermeidbar sind.
Wann ist zum Beispiel die Interessenvertretung zu beteiligen und wann kann eine Nebentätigkeit verweigert oder mit Auflagen versehen werden? Wie geht man mit Klagen auf Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung um und welche Meldepflichten gibt es hinsichtlich erzielter Nebeneinnahmen? Diese und weitere Fragen werden im Rahmen dieses Seminars beantwortet.
Mitarbeiter von Personalabteilungen, Personaldezernaten, Personalräte
RA Sven Ollmann
Kanzlei Burkhard-Neuhaus und Kollegen, Bochum
Vortrag, Diskussion, Übung, Seminarunterlagen
Zum Abschluss der Veranstaltung erhalten Sie eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung der TAW mit detaillierter Auflistung der vermittelten Seminarinhalte.
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RA Sven Ollmann
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