Der Lehrgang „Praxis des Arbeitsrechts”" bietet Nicht-Fachleuten die Möglichkeit, sich berufsbegleitend eine systematische Einführung in das Arbeitsrecht, seine aktuellen Fragestellungen und die neueste Rechtsprechung zu verschaffen.
Sie lernen in unserem Lehrgang, arbeitsrechtliche Probleme zu erkennen, richtig zu beurteilen aber auch zu entscheiden, wann externer juristischer Rat benötigt wird. Diese Kenntnisse erleichtern Ihnen Ihre Tätigkeit in der Personalabteilung bzw. als Führungskraft und sorgen für die rechtssichere Durchführung von Personalmaßnahmen. Damit wird der faire Umgang mit Mitarbeitern und dem Betriebsrat gesichert, der gute Ruf eines Unternehmens ausgebaut und zugleich das Kostenrisiko im Falle eines Gerichtsprozesses minimiert.
Verschaffen Sie sich bei uns das arbeitsrechtliche Anwenderwissen, um die im betrieblichen Alltag auftretenden Praxisherausforderungen kompetent und fehlerfrei zu bewältigen.
Grundlagen des Arbeitsrechts
• Rechtsquellen: Grundgesetz, Gesetze und Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Rangregeln für die Lösung der Konkurrenz zwischen mehreren Rechtsquellen
• Grundbegriffe: Abgrenzung des Arbeitnehmers zum freien Mitarbeiter, leitende Angestellte, arbeitnehmerähnliche Personen, Telearbeit, Leiharbeit, neue Formen im Zeitalter der Digitalisierung
Arbeitsvertragsrecht
• Anbahnung des Arbeitsvertrags:
Diskriminierungsverbote bei Stellenausschreibungen, ärztl. Einstellungsuntersuchungen, psychologische Tests, Fragerechte und Offenbarungspflichten
• Abschluss des Arbeitsvertrags
• Pflichten des Arbeitnehmers: Arbeitspflicht, Nichterfüllung - Schlechtleistung; Befreiung von der Arbeitspflicht, Haftung des Arbeitnehmers, Mankohaftung
• Pflichten des Arbeitgebers:
Vergütungszahlung, Mindestlohn, Sonderzahlungen, Ausgleichsquittung, Lohnzahlung bei Krankheit, Erholungsurlaub, Verletzung der Arbeitgeberpflichten
Teilzeitbeschäftigung
• Teilzeit nach dem TzBfG:
Diskriminierungsverbot, Rückkehr zur Vollzeit, Brückenteilzeit, Abrufarbeit und Arbeitsplatzteilung
• Teilzeit während der Elternzeit:
Fortsetzung der bisherigen Teilzeit während der Elternteilzeit, Ablehnung des Teilzeitantrags durch den Arbeitgeber
Befristung:
• nach § 14 TzBfG: Sachgrundlose Befristungen und Sachgrundbefristungen, Folgen unwirksamer Befristung, Doppelbefristung, Entfristungsklage
• nach § 21 BEEG
• nach WissZeitVG
• nach PflegeZG
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
• Aufhebungsvertrag: steuerrechtliche Behandlung von Abfindungen, sozialversicherungssrechtliche Folgen, Aufklärungspflichten des Arbeitgebers, Anfechtbarkeit
• Kündigung: Kündigungserklärung, Form der Kündigung, Änderungskündigung und Versetzung
• Außerordentliche (fristlose) Kündigung: Wichtiger Grund, Zwei-Wochen-Frist
• Ordentliche Kündigung: Kündigungsfristen und Voraussetzungen des KSchG
• Kündigungsschutz außerhalb des KSchG
• Kündigungsschutz nach dem KSchG: betriebsbedingte, personenbedingte, verhaltensbedingte Kündigung; krankheitsbedingte Kündigung, betriebliches Wiedereingliederungsmanagement, Abmahnung, soziale Auswahl
Kündigungsschutz besonderer Personengruppen
• Mutterschaft:
Gechützter Personenkreis, Dauer des Kündigungsverbots, Ausnahme vom Kündigungsverbot, Elternzeit
• Schwerbehinderte Menschen: Geschützter Personenkreis, gleichgestellte behinderte Menschen, Umdeutung, Klagefrist
• Pflegezeit
• Berufsausbildungsverhältnis: Aufhebungsvertrag, Kündigung, Schadensersatz, Weiterarbeit
Betriebsverfassung
Übersicht über die Beteiligungsrechte:
Mitbestimmungsrechte im engeren Sinne, Zustimmungs- und Anhörungsrechte des Betriebsrats, Sicherung der Beteiligungsrechte, Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten:
die einzelnen Mitbestimmungsrechte: Flexible Arbeitszeit, Kurzarbeit, Überstunden, Arbeitssicherheit, Lohngestaltung, etc.
Mitwirkung des Betriebsrats bei persone
Falls vorhanden, bringen Sie bitte eine aktuelle Sammlung ""Arbeitsgesetze"" mit, z.B. Arbeitsgesetze, dtv.
• Mitarbeiter/innen im Personalbereich: Personalleiter, HR Business Partner, Personalreferenten, Leiter Personalentwicklung, usw.
• Führungskräfte und Mitarbeiter/innen mit Personalverantwortung
Der berufsbegleitende Zertifikats-Lehrgang mit Präsenzphasen und Lehrbriefen ist auf die besonderen Belange Berufstätiger ausgerichtet.
Präsenzphasen
Drei Präsenzphasen mit Workshop-Charakter, die durch ein Selbststudium vorbereitet werden, bilden den Mittelpunkt des Zertifikats-Lehrgangs und dienen der praxisorientierten Umsetzung und Vertiefung der in den vorbereitenden Selbstlernmaterialien gelegten Grundlagen. Die Bearbeitung konkreter Praxisprobleme, die Diskussion und der Erfahrungsaustausch der Teilnehmer stellen den unmittelbaren Bezug zur beruflichen Praxis her. Außerdem können offene Fragen oder konkrete Problemstellungen hier gemeinsam bearbeitet werden.
Zusätzliche Teilnehmerunterlagen unterstützen die schnelle und effektive Umsetzung in der Praxis.
Methoden:
Vortrag, Diskussion, Erfahrungsaustausch, Gruppenarbeit, praktische Übungen, Fall-Studien
Lehrbriefe und Selbstlernmaterialien
Die vorab zugesendeten Lehrbriefe/Selbstlernmaterialien erleichtern den Einstieg in das jeweilige Themengebiet. So kann die Vorbereitung auf die Präsenzphasen durch freie Zeiteinteilung individuell gestaltet werden.
Mit Hilfe der Selbstlernmaterialien wird auch bei einem heterogenen Teilnehmerfeld mit unterschiedlichen Vorkenntnissen eine einheitliche Ausgangsbasis hergestellt. Durch diese vorbereitende Strukturierung wird die Effizienz und Effektivität der Präsenz-Workshops weiter erhöht. Die Lehrbriefe können zudem als Nachschlagewerk während der gesamten Maßnahme und darüber hinaus genutzt werden.
Die Bearbeitungszeit für die Lehrbriefe ist individuell verschieden und abhängig von den jeweiligen fachbezogenen Vorkenntnissen der Teilnehmer. Pro Workshop ist mit einer Vorbereitungszeit von ca. 8 U.-Stunden à 45 Min. zu rechnen. Übungsaufgaben ermöglichen eine Selbstkontrolle des Lernfortschritts.
Der berufsbegleitende Zertifikats-Lehrgang mit Präsenzphasen und Lehrbriefen ist auf die besonderen Belange Berufstätiger ausgerichtet. Präsenzphasen mit Workshop-Charakter bilden den Mittelpunkt des Zertifikats-Lehrgangs und dienen der praxisorientierten Umsetzung und Vertiefung der in den vorbereitenden Lehrbriefen/Selbstlernmaterialien gelegten Grundlagen.
Lehrbriefe und Selbstlernmaterialien geben einen Überblick über das jeweilige Themengebiet. So ist eine Vorbereitung auf die Präsenzphasen möglich, die bei freier Zeiteinteilung individuell gestaltet werden kann.
• Brigitte Göttling,
Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf
Präsenzphasen/Termine:
Workshop 1
Freitag, 22.09.2023 bis
Samstag, 23.09.2023
Workshop 2
Freitag, 20.10.2023 bis
Samstag, 21.10.2023
Workshop 3
Freitag, 17.11.2023 bis
Samstag, 18.11.2023
Dauer der 2-tägigen Präsenzphasen:
freitags, 09.30 - ca. 18.00 Uhr
samstags, 09.00 - ca. 14.00 Uhr
Wir laden Sie herzlich - kostenfrei und unverbindlich - zu unseren Online-Informationsveranstaltungen ein.
Einen Anmelde-Button zur Infoveranstaltung („Info-Termin sichern“) sowie die Termine, finden Sie auf der rechten Seite unterhalb der Veranstaltungstermine und Lehrgangsgebühr.