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Live-Online-Seminar
Beihilferecht NRW (BVO NRW)Beihilfe bei dauernder Pflegenotwendigkeit – Zusatztag: Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson
Anmelde-Nr.: 50515132W1
Ort: |
Online-Seminar |
Termin: |
Do, 28.1.2021, 9.30 bis 17.00 Uhr |
Gebühr: |
EUR 450,00 |
Zum Seminar
Beihilferecht NRW (BVO NRW)Beihilfe bei dauernder Pflegenotwendigkeit - Zusatztag: Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson
Innerhalb des Beihilferechts nimmt das Thema "Beihilfen bei dauernder Pflegebedürftigkeit" eine Sonderstellung ein und kann als eigenständiger Bereich betrachtet werden. Es handelt sich hier um Regelungen die in weiten Teilen mit den entsprechenden Regelungen aus dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI - Soziale Pflegeversicherung) korrespondieren.
Durch Einführung der Pflegeversicherung wurde die soziale Sicherung der Pflegepersonen wesentlich verbessert; dies um die Bereitschaft der Pflegetätigkeit im häuslichen Bereich zu fördern. Außerdem gilt es, den Einsatz der Pflegeperson anzuerkennen, da viele Pflegepersonen auf eine eigene Berufstätigkeit verzichten oder diese aufgeben müssen.
Unter bestimmten Voraussetzungen unterliegen Pflegepersonen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung, soziale Pflegekassen und Beihilfestellen entrichten unter Berücksichtigung des Pflegegrades der zu pflegenden Person und der bezogenen Leistung Beiträge zur Rentenversicherung. Daneben bestehen ggf. weitere Ansprüche auf z.B. Zuschüsse zum Krankenversicherungsbeitrag und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Durch Übungen und Praxisbeispiele lernen die Teilnehmer entsprechende Beihilfeanträge abschließend bearbeiten zu können.
Seminarinhalt:
Beihilferecht NRW (BVO NRW)Beihilfe bei dauernder Pflegenotwendigkeit - Zusatztag: Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson
Überblick über die maßgebenden Regelungen
- Theoretische Grundlagen
- Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Pflegeunterstützungsgeld
- Rentenversicherungsbeiträge
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
- Übersicht über Verfahrenshinweise und Hilfen
- Praktische Übungen sollen Sie in die Lage versetzen:
- die zustehenden Leistungen entsprechend der Pflegegrade zu berechnen,
- die ermittelten Beiträge an die zutreffenden Leistungsträger abzuführen
Teilnehmerkreis (m/w/d):
Sachbearbeiter, die bisher noch nicht oder erst seit kurzer Zeit mit der Bearbeitung von Pflegebeihilfen betraut sind, insbesondere bei
- Kommunen
- Stadtwerken
- Sparkassen
- Krankenhäusern
- öffentlichen Versicherungsunternehmen
- gemeinnützigen Einrichtungen
- Abrechnungs-Service-Unternehmen
Ihre Seminarleiter:
Eva-Maria Ebel
Beihilfeabteilung, Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, Düsseldorf
Beihilfeabteilung, Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, Düsseldorf
Peter Nitzschner
Beihilfeabteilung, Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, Düsseldorf
Beihilfeabteilung, Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, Düsseldorf
Art der Präsentation:
Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele, Seminarunterlagen
Info:
- Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.
Teilnahmebescheinigung:
Zum Abschluss der Veranstaltung erhalten Sie eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung der TAW mit detaillierter Auflistung der vermittelten Seminarinhalte.